Von: mk
Bozen – Drei Wochen vor Ende der Unterschriftensammlung am Freitag, den 11. August in den Gemeindeämtern – die Sammlung auf Straßen und Plätzen kann zwei Wochen länger gehen -, sind die nötigen 8.000 beglaubigten Unterschriften für zwei Volksbegehren bei weitem noch nicht zusammengekommen. Mit den Volksbegehren soll erreicht werden, dass der von der Arbeitsgruppe rund um die Landtagsabgeordneten Magdalena Amhof, Brigtte Foppa und Josef Noggler des Gesetzgebungsausschusses ausgearbeitet Landesgesetzentwurfes zur Direkten Demokratie und Bürgerbeteiligung vor den nächsten Wahlen im Landtag behandelt und verabschiedet wird. Darauf weist die Initiative für mehr Demokratie
Die 35 Organisationen, die die Volksbegehren präsentiert haben wie KVW, VKE, Verbraucherzentrale, Gewerkschaften, Umweltverband und -vereine u.v.m., rufen alle zur Wahl des Landtages berechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, innerhalb 11. August die zwei Landesvolksbegehren mit der eigenen Unterschrift in der Wohnsitzgemeinde zu unterstützen.
Zur Erinnerung: Die Arbeitsgruppe rund um Amhof, Foppa und Noggler hat diesen Gesetzentwurf – veranlasst durch das Referendum 2014 und das Volksbegehren Nr. vier zur Direkten Demokratie – auf der Grundlage eines Beteiligungsprozesses mit hunderten Bürgerinnen und Bürgern, mit über 60 Organisationen und in einer Zusammenarbeit von Mehrheit und Opposition im Landtag erarbeitet und im vergangenen Oktober vorgestellt. Er entspreche zwar nur teilweise den Erwartungen der Initiative für mehr Demokratie, sei aber, im Unterschied zum geltenden Gesetz und dem mit dem Referendum abgelehnten, hinreichend gut anwendbar. „Wohl aber gerade aus diesem Grund ist bis heute verhindert worden, dass er im Landtag eingebracht und verabschiedet worden ist“, erklärt die Initiative.
Deshalb haben Anfang Mai 36 Organisationen beschlossen, diesen Gesetzentwurf als Volksbegehren einzubringen und damit sicherzustellen, dass er noch vor den Landtagswahlen verabschiedet wird. Da der Gesetzentwurf aber auch erhebliche Mängel aufweist, legen die Organisationen mit einem zweiten Volksbegehren auch eine verbesserte Version vor. Es werden beide Versionen (verbesserte Version und Original) zur Unterstützung vorgelegt, um sicherzustellen, dass auf alle Fälle der im Landtag entstandene Gesetzentwurf und zugleich die Verbesserungsvorschläge dazu behandelt werden.
Den Grund für die schleppende Unterschriftensammlung sehen die Vereinigungen unter anderem in einer steigenden Resignation und Ermüdung in diesem Demokratisierungsprozess. „Zur Resignation gibt es bei genauerem Hinsehen absolut keinen Grund: Mit vier Volksbegehren und zwei Volksabstimmungen ist erreicht worden, dass im Landtag endlich ein Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie geschrieben wurde, mit dem man vorerst einmal leben kann. Es braucht nur diesen kleinen Schubs der zwei Volksbegehren, um ihn über die Bühne zu bringen. Und Ermüdung sollte man sich nicht leisten, wenn nur noch ein paar Schritte fehlen für eine ganz neue und großartige Aussicht“, erklärt die Initiative.
„Es ist nicht ernsthaft zu befürchten, aber sollten die Unterschriften für die zwei Volksbegehren nicht zusammenkommen, dann muss Südtirols Bürgerschaft klar sein, dass der viele Jahre vorangetriebene Demokratisierungsprozess mit dem nicht erreichten Ziel drohen würde, in sich zusammen zu fallen. Die Gegenkräfte hätten den besten Vorwand, diese Gesetzesinitiative nicht zu Ende bringen zu lassen und es bliebe beim geltenden unbrauchbaren Gesetz zur Direkten Demokratie“, warnt die Initiative.