Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute eine eigene Südtiroler Regelung für die Abhaltung von Sprachkursen beschlossen, die laut staatlichen Bestimmungen für Migranten verpflichtend sind. Wie erst vor wenigen Wochen mit Landesgesetz festgeschrieben, sollen künftig bestimmte soziale Zusatzleistungen des Landes an Integrationsbemühungen – vor allem an den Besuch von Sprachkursen – geknüpft werden.
“Das Prinzip der Integration durch Leistung soll nun Schritt für Schritt umgesetzt werden”, berichtete Landesrat Philipp Achammer.
Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung erfahren auch die hiesigen Weiterbildungsorganisationen eine Aufwertung. Während im restlichen Staatgebiet die Sprachkurse von eigenen öffentlichen Zentren für Erwachsenenbildung (“CPIA”) organisiert werden, wird in Südtirol diese Aufgabe den Weiterbildungsorganisationen anvertraut. Möglich geworden ist dies dadurch, dass das Innenministerium nach entsprechenden Verhandlungen die Besonderheit des Südtiroler Weiterbildungssystems anerkannt und festgestellt hat, dass Bescheinigungen über Sprachkenntnisse zwecks Erfüllung des Integrationsabkommens auch von unseren Weiterbildungseinrichtungen ausgestellt werden können.
“Die staatlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Sprachkurse für Italienisch unentgeltlich angeboten werden. Wir haben heute beschlossen, diese sowohl für die italienische als auch für die deutsche Sprache unentgeltlich anzubieten”, erklärte Landesrat Achammer. “Künftig sollen außerdem Kurse für Staatsbürgerkunde eingerichtet werden. Diese werden zudem um Inhalte in Landeskunde erweitert und können zu Integrations- und Orientierungskursen ausgebaut werden”, so der Landesrat.
Der Beschluss der Landesregierung gilt sowohl für Italienisch- als auch für Deutschkurse, die die Migranten besuchen können – dies, um der kulturellen Besonderheit des Landes Rechnung zu tragen, in die sich die Migranten integrieren sollen.
Die Aufgabe festzustellen, welche Weiterbildungseinrichtungen in der Lage sind, Sprachkurse für Migranten anzubieten, ist mit dem Beschluss an die Direktoren der Abteilungen Deutsche Kultur und Italienische Kultur übertragen worden.