Von: ka
Bozen – In der Zeit der Mehrheit wurde zunächst der Landesgesetzentwurf Nr. 20/24 Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Entwicklungszusammenarbeit, Unterricht, Kultur, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Jagd und Fischerei, Landschafts- und Umweltschutz, Energie, Gewässerschutz und Gewässernutzung, Nahrungsmittelhygiene, Vermögen und Finanzen, Wirtschaft, Öffentliche Arbeiten, Alpinistik, Fremdenverkehr, Enteignungen aus Gründen der Gemeinnützigkeit, Wohnbauförderung, Hygiene und Gesundheit, Fürsorge und Wohlfahrt, Transportwesen, Lehrlingswesen (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher) behandelt:
LH Arno Kompatscher führte in seiner Präsentation des LGE u.a. aus, weshalb man mit Omnibusgesetzen arbeite. Das vorliegende Gesetz sei Ausdruck eines Regelungsbedarfs, es gehe zum Teil um Anpassungen, zum Teil würden auch schon Punkte des Regierungsprogramms umgesetzt.
In der Generaldebatte ergriff zunächst LRin Ulli Mair das Wort und führte kurz einen von ihrer Seite eingebrachten Änderungsantrag aus, der nicht im GGA behandelt worden sei und in dem es um die Notstandshilfen geht. Man präzisiere bereits bestehende Bestimmungen und passe diese an.
Es folgte die Behandlung der zum Landesgesetzentwurf Nr. 20/24 eingebrachten Tagesordnungen:
LH Arno Kompatscher informierte darüber, dass sich die Mehrheit darauf geeinigt habe, folgende zwei Tagesordnungen anzunehmen: jene zur Verlängerung der Waffenpässe der Süd-Tiroler Freiheit – in abgeänderter Form wie mit den Einbringern besprochen – sowie jenen zur Sachwalterschaft der Grünen.
Dann wurden die Tagesordnungen behandelt, die nicht angenommen oder zurückgezogen wurden:
PD – Demokratische Partei forderte mit einer Tagesordnung (eingebracht vom Abgeordneten Repetto) der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, die Durchführungsverordnung zum Landesgesetz Nr. 5 vom 21. Juli 2022, „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“, betreffend die Regelung der Mietverhältnisse bei öffentlichen und sozialen Wohnungen dahingehend abzuändern bzw. zu ergänzen, dass das Eintreten in das Recht auf Zuweisung einer Wohnung ermöglicht wird.
LRin Ulli Mair sagte u.a., man wolle das Phänomen der WOBI-Wohnung als vererbbares Gut überwinden – ohne Voraussetzungen eine solche zu erhalten, wäre aber eine Rückkehr zu dieser Praxis, deshalb werde man den Antrag nicht annehmen. Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) zog den Antrag zurück und bedankte sich für die Tätigkeit der LRin im Bereich sozialer Wohnbau.
Den Titel Mobilitätszentrum Meran: Bürgerbeteiligung jetzt! trug eine Tagesordnung der Grünen (eingebracht von den Abgeordneten Rohrer, Foppa und Oberkofler): Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, in Zusammenhang mit der Umsetzung des Landesgesetzes Nr. 20/2024: 1. Vor der Detailplanung der Neugestaltung des Mobilitätszentrums Meran einen partizipativen Optimierungsprozess zu starten, wobei die bisherigen Varianten zur Um- und Neugestaltung des Bahnhofsareals auf einer eigenen Website im Sinne der Transparenz veröffentlicht werden; 2. vor der Detailplanung der Neugestaltung des Mobilitätszentrums Meran bei einem so genannten Infoday den bisher ausgearbeiteten Masterplan vorzustellen und von allen Interessierten Feedback einzuholen; 3. die nötigen Gelder im Landeshaushalt bereitzustellen.
Madeleine Rohrer (Grüne) erklärte, man werde Punkt 1 – wie mit der Mehrheit besprochen – zurückziehen. LH Arno Kompatscher sagte, mit diesen Änderungen werde die Tagesordnung angenommen.
Zu folgenden Artikeln fand eine Debatte statt:
Art. 1 (Änderung des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6, „Personalordnung des Landes“)
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) erklärte u.a., sie stehe der prozentuellen Berechnung von eventuellen Zusatzverdiensten von Führungskräften – wie in Absatz 7 vorgesehen – kritisch gegenüber. Sie plädiere für eine gerechtere Lösung, indem ein Maximalbetrag festgelegt werde.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) verwies u.a. auf die Diskussion, wie viel Zeit man außerhalb der Arbeitszeiten noch für Zusatzverdienste zur Verfügung habe – gerade bei Führungskräften.
Brigitte Foppa (Grüne) sagte u.a., sie sei immer schon eine Befürwortung von Nebenverdiensten gewesen – es gebe ganz unterschiedliche Lebenssituationen. Sie sehe die Möglichkeit zu Zusatzverdiensten deshalb positiv, stimme der Kritik ihrer Vorrednerinnen im Zusammenhang mit Führungskräften aber zu.
LRin Magdalena Amhof unterstrich u.a., sie erachte es als wichtiges Instrument, dass auch Führungskräfte eine Nebentätigkeit ausüben dürften. Ein Großteil der Nebentätigkeiten der Führungskräfte sei in Verwaltungsräten von öffentlichen Unternehmen, in die das Land sie entsende. Sie ersuche darum, dass der Passus angenommen werde.
Art. 1 (ohne Absatz 7) wurde mit 23 Ja und 11 Enthaltungen genehmigt, Absatz 7 mit 18 Ja und 16 Nein.
Art. 2 (Änderung des Landesgesetzes vom 28. Oktober 2011, Nr. 12, „Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger“)
Brigitte Foppa (Grüne) befand u.a., dass die Integrationsstelle in der Kulturabteilung eigentlich einen guten Platz gehabt habe – sie hätte es befürwortet, wenn sie dort verblieben wäre.
LH Arno Kompatscher erklärte u.a., die Integration betreffe zahlreiche Aspekte, man habe sich dann am Ende für diese Lösung entschieden.
Art. 2 wurde mit 18 Ja, 3 Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 3 (Änderung des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996, Nr. 24, „Landesschulrat und Bestimmungen zur Aufnahme des Lehrpersonals“)
Es gehe im Artikel – soweit sie richtig verstanden habe – um Lehrkräfte, die ihre Ausbildung in anderen Regionen Italiens gemacht hätten, so Waltraud Deeg (SVP): Gelten für Lehrpersonen, die die Ausbildung beispielsweise in Innsbruck gemacht hätten, dieselben Regeln?
LR Philipp Achammer sagte u.a., das inneritalienische System sehe keine lehrbefähigenden Studien vor; mit der österreichischen Seite habe man eigene Abkommen.
LR Marco Galateo ergänzte u.a., dass man hiermit auch Lehrkräfte befähigen wolle, die Kurse in anderen Regionen Italiens besucht hätten.
Art. 3 wurde mit 23 Ja und 11 Enthaltungen genehmigt.
Art. 4 (Änderung des Landesgesetzes vom 11. Mai 1988, Nr. 18, „Maßnahmen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit“)
LR Philipp Achammer verwies u.a. auf Gerichtsurteile im Bereich, die eine Altersgrenze als nicht zulässig erklärt hätten – an diese halte man sich. Nun solle die Altersgrenze auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit gestrichen werden.
Es sei dies – jenseits der Gerichtsurteile – ein sehr wichtiger Ansatz, so Brigitte Foppa (Grüne) u.a.: Lebenslange Aus- und Weiterbildung sei wesentlich.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., dass auch sie das lebenslange Lernen für äußerst wichtig halte. Was geschehe aber, wenn man ein “Auslandsjahr” mache?
Maria Elisabeth Rieder (Team K) erkundigte sich u.a., ob das auch für die Stipendien gelte, wo es eine Altersgrenze von 40 Jahren gegolten habe.
LR Philipp Achammer antwortete u.a., er müsse prüfen, ob die Streichung der Altersgrenze für Stipendien bereits vorgesehen sei oder ob dies erst komme. Bezüglich Auslandsjahr führte der LR einige Kriterien für den Erhalt von Landesbeiträgen aus.
Art. 4 wurde einstimmig mit 34 Ja genehmigt.
Art. 4-ter (Maßnahmen für die Sicherheit und die Gewaltprävention)
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich u.a., ob man Landesgelder verwende, um Sicherheitsausgaben zu finanzieren, die zu den Aufgaben des Staates zählten. Man sei sehr wohl dafür, dass in Sicherheit investiert werde – aber wenn es keine Details zum Artikel gebe, könne man diesem nicht zustimmen.
LRin Ulli Mair antwortete u.a., dass mit dem Artikel die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werde, um Haushaltskapitel in den Bereichen Sicherheit und Gewaltprävention zu schaffen – das Ressort habe es zuvor bekanntlich nicht gegeben. Dann wolle man damit im Rahmen des Regierungsprogramms tätig werden. Die öffentliche Sicherheit sei Kompetenz des Staates, aber im Rahmen “unserer” Zuständigkeiten könne man mit diesen Mitteln dann tätig werden. Was exakt mit dieser Ausgabe getan werde, könne sie heute noch nicht sagen. Sie schließe aber nicht aus, dass man auch staatlichen Sicherheitskräften unter die Arme greifen werde.
Art. 4-ter wurde mit 28 Ja und 6 Enthaltungen genehmigt.
Art. 5 (Änderung des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15, „Vereinheitlichter Text über die Ordnung der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste“)
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich in Bezug zur vorhin vom LRin Mai gemachten Aussage u.a., ob es eine Rückverrechnung gebe, wenn für Dinge, für die eigentlich der Staat zuständig wäre, Ausgaben getätigt würden. LH Arno Kompatscher verneinte das.
Art. 5 wurde mit 30 Ja und 4 Enthaltungen genehmigt.
Art. 6 (Änderung des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14, „Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung“)
Zum Artikel lagen mehrere Änderungsanträge von LR Luis Walcher (Erstattung von Fahrspesen für Landesbedienstete bei der Ablieferung von verletzten oder krank aufgefundenen, geschützten Vogelarten an ein ermächtigtes Pflegezentrum, Verfahren bei Wildunfällen) und von LH Arno Kompatscher (Kostendeckung).
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) verwies auf das bisherige Vorgehen beim Auffinden von verletzten Vögeln und begrüßte die nunmehrige Änderung.
Die beiden Änderungsanträge Walcher wurden jeweils mit 34 Ja angenommen, jener von LH Kompatscher wurde mit 26 Ja und 8 Enthaltungen angenommen.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) unterstrich u.a., er wolle darauf hinweisen, dass es sich hier um jenen Artikel handle, der inhaltlich seinen gestern abgelehnten Landesgesetzentwurf entspreche – ebenso wie auf die Diskrepanz, dass Leute, die gestern dagegen gestimmt hätten, heute dafür stimmten.
Franz Locher (SVP) antwortete auf die Kritik des Abg. Leiter Reber.
Art. 6 (abgeändert) wurde mit 26 Ja und 6 Enthaltungen genehmigt.
Plenarsitzung – Sammelgesetzentwurf (2)
Die Debatte zu den Artikeln 7 bis 10 des von der Landesregierung vorgelegten Landesgesetzentwurfs Nr. 20/24; umfassende Diskussion bei den Artikeln zur genetischen Erfassung von Hunden. Die Arbeiten im Plenum werden morgen (Freitag, 5. Juli) um 9 Uhr (anstatt um 10 Uhr) fortgesetzt
Zu folgenden Artikeln des Landesgesetzentwurfs Nr. 20/24 ab Art. 7 (hier geht es zur Debatte zu den Artikeln 1 bis 6) fand eine Debatte statt:
Art. 7 (Bestimmungen zum genetischen Profil von Hunden)
Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) kritisierte das Gesetz und beantragte mit einem Änderungsantrag, die Streichung des entsprechenden Passus.
LR Luis Walcher hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem die Frist zur genetischen Profilierung von Hunden bis 30. Juni 2025 aufgeschoben werden soll. Dies, um die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
Man werde den Änderungsantrag des Kollegen Widmann unterstützen, so Madeleine Rohrer (Grüne). Der Änderungsantrag des Landesrates entbehre der Logik.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) schloss sich der Kritik am Gesetz an, ebenso wie Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit), die ergänzte u.a., dass man dem Änderungsantrag Widmann zustimmen werde. Sie erkundigte sich, ob die 10.000 Bürger, die ihre Hunde bereits testen lassen haben, nun bereits sanktioniert werden könnten.
Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) rief die Mehrheit u.a. dazu auf, das Gesetz abzuschaffen – es sei etwas Sinnloses, das kein Ergebnis bringen werde.
LR Luis Walcher antwortete auf die Frage der Abg. Atz Tammerle, dass es in der Tat derzeit so sei, dass jene, die ihre Hunde bereits getestet hätten, eine Strafe bekommen könnten, diejenigen, die noch nicht getestet hätten, nicht. Das werde man bei nächster Gelegenheit berichtigen.
Der Änderungsantrag Widmann wurde mit 15 Ja und 17 Nein abgelehnt, jener von LR Walcher, der den Art. 7 ersetzt, und damit der gesamte Art. 7 wurde mit 16 Ja, 7 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-bis (Änderung des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9, „Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von Tieren“)
LR Luis Walcher schlug mit zwei Änderungsanträgen vor, dass für Führhunde von Sehbehinderten und Blinden auch die Pflicht zur genetischen Profilierung gelte sowie dass die Kosten für die Profilierung von Hunden, deren Besitzer älter als 70 Jahre alt sind, in bestimmten Fällen kostenlos durchgeführt werden. Ein weiterer Änderungsantrag des LR betraf die hygienischen und gesundheitlichen Bestimmungen über die Hundeführung.
Madeleine Rohrer (Grüne) bat um Klärung einiger Details in den Änderungsanträgen, etwa was öffentlich zugänglicher Raum sei.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) unterstrich u.a., dass das Gesetz immer komplizierter werde und nun verschiedene Ausnahmeregelungen eingeführt werden sollten. Man sollte nach einiger Zeit prüfen, wie das Gesetz wirke.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) kritisierte u.a., dass man heute ein Omnibusgesetz behandle und nun bereits für das Haushaltsgesetz weitere Änderungen angekündigt würden. Außerdem bat sie um die Klärung einiger Detailfragen zu den Änderungsanträgen. Das Gesetz werde immer unübersichtlicher. Es sei ein Fehler, das Ganze nicht abzuschaffen.
Auch Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) stellte eine Reihe von Fragen, u.a. ob der Tarif von 65 Euro für die genetische Profilierung der Hunde fix geregelt sei oder ob die Tierärzte Spielraum hätten. Das Gesetz werde immer komplizierter.
Ihm sei nicht mehr zum Lachen, so Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) u.a., weil auch die Bürgerinnen und Bürger nicht lachten. Man arbeite im Landtag seit Jahren und auch heute wieder über Stunden an einem schlecht gemachten Gesetz. Der Abgeordnete kritisierte mehrere Punkte, die er u.a. als Nonsens bezeichnete. “Haben Sie Einsicht und lassen wir das”, so Leiter Reber an LR Walcher gerichtet.
Waltraud Deeg (SVP) sagte u.a., sie wolle eine Lanze für den Kollegen Walcher brechen – dass man sich beispielsweise damit beschäftige, eine sozial gerechte Lösung zu finden, befürworte sie. Die Regelung sei vielleicht noch nicht perfekt, aber gebe eine Antwort auf Themen, die man etwa im Gesetzgebungsausschuss diskutiert habe.
Franz Ploner (Team K) wies darauf hin, dass ein Hund keine genetische Profilierung machen könne, sondern dass man das genetische Profil ermittelt – das solle richtiggestellt werden.
Brigitte Foppa (Grüne) sagte u.a., sie wolle an die Grundsatzfrage – die man bereits gestern diskutiert habe – erinnern: Das Gesetz könne nur aufgrund der abschreckenden Wirkung funktionieren, wenn man also einen Hund erkennen könne, dann werden die Menschen das Häufchen aufputzen. Aber diese Zielsetzung werde völlig verfehlt, auch durch die Kaskade, die heute eröffnet werde. Das einzig Richtige wäre, das Gesetz ganz wegzumachen. Stattdessen werde es nun viel komplizierter gemacht.
Es beunruhige ihn, so Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) u.a., dass er innerhalb der vergangenen Stunde 47 Nachrichten erhalten habe – das Volk schaue zu. Offenbar sei dies eines der wichtigsten Themen in Südtirol.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) kritisierte einige Details in den Änderungsanträgen, u.a. weil sei nicht präzise formuliert seien. Die Absicht des Gesetzgebers sei, zu verhindern, dass Menschen ihren Hund einfach irgendwo hinmachen lassen und das nicht aufsammeln. Aber könne man das Ganze nicht vereinfachen, indem man sage, das sei verboten und wenn man es trotzdem mache, dann werde man bestraft. Das könnte man im Rahmen des Nachtragshaushalts regeln.
Franz Locher (SVP) erinnerte u.a. daran, dass der Wunsch zum Gesetz von den Gemeinden gekommen sei. Er plädiere für eine Beibehaltung der Regelung. Wenn man das nicht mache, dann mache man als Landtag keine gute Figur. Es gehe hier um eine Hygienebestimmung. Es gebe jedes Jahr mehr Hunde und das Problem wachse damit ständig. Man strafe in diesem Moment nicht die Fleißigen.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) betonte u.a., es gehe hier nicht um eine Polemik – denn man bringe sachliche Argumente gegen das Gesetz. Es sei soziale Kosmetik, dass Mindestrentnerinnen und -rentner, die 65 Euro erlassen erhielten, er sei viel eher für die Erhöhung der Renten. Wenn man Änderungen mache, dann solle man sie so machen, dass sie funktionierten.
Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan) sagte u.a., die Diskussion um dieses Gesetz sei ein Paradebeispiel dafür, wie man etwas nicht mache. Die Diskussion der letzten Stunde sei entweder ein Theaterstück gewesen oder “wir” benehmen “uns” wie Schildbürger. Bereits im Gesetzgebungsausschuss sei schlecht gearbeitet worden. Keiner habe sich damit beschäftigt, wie man Übertretungen überhaupt feststelle. Er plädiere für das Zurückziehen der Regelung.
LR Luis Walcher antwortete auf einige der gestellten Fragen, u.a. was der öffentliche Raum sei. Es brauche keine großen Regeln, wenn alle Leute mit Anstand leben würden. Es gäbe viele andere Gründe, als die vorgesehenen, für Ausnahmen, man habe hier aber für die Ticketbefreiten diese Maßnahme setzen wollen. Man hoffe, dass man mit den Tests ziemlich zulege und in der vorgesehenen Zeit alle Hunde getestet sein werden. Die Strafen seien sehr hoch, doch wenn man gesehen habe, wie die Zahl der Hunde in den vergangenen Jahren zugenommen habe, dann könne man davon ausgehen, dass bei 20-Euro-Strafen mit lachendem Gesicht gezahlt werde. Den Ausdruck “genetische Profilierung” werde man richtigstellen. Er hoffe, dass man durch die Umsetzung des Gesetzes sauberere Dörfer und Städte haben werde.
Die drei Änderungsanträge von LR Walcher zum Art. 7-bis wurden jeweils mehrheitlich angenommen. Der Art. 7-bis wurde mit 17 Ja, 9 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.
Art. 9 (Änderung des Landesgesetzes vom 7. Juli 2010, Nr. 9, „Bestimmungen im Bereich der Energieeinsparung, der erneuerbaren Energiequellen und des Klimaschutzes“)
LR Peter Brunner hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem es um die Aufsicht über die Gesamtenergieeffizienz bei Eigentumsübertragung oder Vermietung von Gebäuden sowie Strafen geht.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) regte an, bei Änderungsanträgen, in denen es um wenige Worte gehe, diese unterstrichen werden – damit werde die Arbeit der Abgeordneten erleichtert.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) beantragte die Streichung von Artikel 2-sexies Absatz 4, in dem es um die Aufsicht über die Gemeinden über die Verkaufsangebote geht. Er halte dies für eine Abwälzung der Verantwortung – für diese Kontrollen sei die Finanz zuständig.
LR Peter Brunner erklärte u.a., die Gemeinden wüssten welche Aufgaben auf sie zukämen; es gehe um Stichproben.
Der Änderungsantrag Brunner wurde mit 22 Ja, 2 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt (ohne Absatz 4), der Absatz 4 des Änderungsantrages mit 22 Ja, 6 Nein und 5 Enthaltungen – und damit auch der Art. 9, da der Änderungsantrag diesen ersetzt.
Art. 10 (Änderung des Landesgesetzes vom 26. Januar 2015, Nr. 2, „Bestimmungen über die kleinen und mittleren Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie“)
LR Peter Brunner beantragte mit einem Änderungsantrag die Streichung des Artikels.
Josef Noggler (SVP) erinnerte daran, dass man bereits den damaligen LR Theiner vor zwei Legislaturperioden ersucht habe, die ganzen Energiegesetze in einem Einheitstext zusammenzufassen – es gebe mehr als 20 Gesetze. Mit einem Einheitstext würde der Bereich übersichtlicher werden. Vielleicht könne der jetzige Landesrat das angehen.
Franz Locher (SVP) verwies u.a. darauf, dass die Anlagen teilweise nicht innerhalb von 30 Jahren abgeschrieben seien – das werde nicht unproblematisch, wenn man das dann dem nächsten weitergebe. Er nehme an, dass man sich auch in Zukunft mit der Materie befassen müsse.
Der Änderungsantrag Brunner wurde mit 20 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt – und der Art. 10 wird gestrichen.
Die Arbeiten im Plenum werden morgen, Freitag, 5. Juli, um 9 Uhr (anstatt um 10 Uhr) fortgesetzt.
ZUR INFO: Die Arbeiten im Plenum werden live auf www.landtag-bz.org und auf dem YouTube-Kanal des Landtags übertragen. Auf letzterem können Zuschauer während des Streams die Wiedergabe anhalten und zurückspulen, sodass Redebeiträge und Debatten bei Interesse nachgesehen werden können. Auf der Landtagswebsite ist unter https://www.landtag-bz.org/de/videos-der-landtagssitzungen in der Regel am Tag nach der Sitzung eine strukturierte Videoaufzeichnung abrufbar (geordnet nach behandelten Sachbereichen sowie Rednerinnen und Rednern).