Von: mk
Bozen – Im Südtiroler Landtag hat am Dienstag wieder die aktuelle Fragestunde stattgefunden.
Seit zehn Jahre sei die telematische Übermittlung der Steuererklärung möglich und seit zehn Jahren fordere ein Bürger von der Agentur für Einnahmen eine Software in seiner deutschen Muttersprache, berichtete Bernhard Zimmerhofer. Doch diese werde nicht angeboten. Zimmerhofer stellte daher folgende Fragen an die Landesregierung: Darf die Agentur der Einnahmen einen Bürger deutscher Muttersprache bestrafen, wenn er die Steuererklärung nicht abgibt, weil ihm die Agentur der Einnahmen die Software nicht in seiner deutscher Muttersprache zur Verfügung stellt? Darf der betroffene Bürger im Falle einer Strafe deren Zahlung verweigern bzw. zurückverlangen? Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um besagten Missstand bei der Agentur der Einnahmen zu beseitigen und die Diskriminierung der Süd-Tiroler deutscher Muttersprache zu beenden?
Die Agentur der Einnahmen sei zur Einhaltung der Sprachbestimmungen verpflichtet, antwortete LH Arno Kompatscher, und es seien auch Strafen vorgesehen. Die Pflicht zur Steuererklärung bleibe davon unabhängig aber aufrecht. Die Landesregierung habe die Agentur wiederholt auf die Sprachbestimmungen hingewiesen und auch eine Hilfestellung angeboten. Leider würden die Bestimmungen immer noch nicht zufriedenstellend umgesetzt. Bekanntlich strebe das Land die Übernahme des Personals an, womit man auch dieses Problem angehen könne. Dies betreffe allerdings nicht die Software aus Rom – hier beabsichtige man entsprechende Vereinbarungen mit Rom, wonach das Land, gegen Bezahlung, die deutsche Software liefert. Zimmerhofer bedauerte, dass sich die Klagen weiterhin mehrten, wobei das meiste wahrscheinlich gar nicht gemeldet werde.
Mit Verweis auf Berichte eines Online-Portals über mögliche Unvereinbarkeiten bzw. Interessenkonflikten der Ressortdirektoren im Ressort des Landeshauptmannes und im Ressort Raumentwicklung, Umwelt und Energie, insbesondere über die privaten beruflichen bzw. unternehmerischen Tätigkeiten der beiden Ressortdirektoren, fragte Andreas Pöder: Bestand zu irgendeiner Zeit seit dem Zeitpunkt ihrer Ernennung oder besteht derzeit für besagte Ressortdirektoren die im genannten Online-Portal-Artikel angesprochene Unvereinbarkeit bzw. ein Interessenkonflikt im Sinne der einschlägigen Gesetzesbestimmungen, insbesondere des Art. 13 im Landesgesetz Nr. 6/2015 – oder kann die Landesregierung einen solchen Interessenkonflikt oder eine Verletzung der genannten gesetzlichen Bestimmungen für die besagten Ressortdirektoren ausschließen? Kann die Landesregierung ausschließen, dass für andere Ressortdirektoren und Spitzenbeamte im Landesdienst entsprechende Unvereinbarkeiten bzw. Interessenkonflikte bestehen?
Mit genanntem Art. 13 habe man das Thema der Interessenkonflikte enger gesteckt, erklärte LR Waltraud Deeg. Die genannten Ressortdirektoren hätten zu Dienstantritt die nötigen Unterlagen zu ihren Tätigkeiten abgegeben. Erst nach Überprüfung dieser Unterlagen könne ein eventueller Interessenkonflikt festgestellt werden. Das Prüfungsverfahren laufe noch. Für alle Spitzenbeamten gebe es die Verpflichtung, Nebentätigkeiten zu melden. Hierzu gebe es eine korrekte und strenge Handhabung. Pöder betonte, dass er nur fragen und nicht Unterstellungen machen wollte.
Im Rahmen der Umstrukturierung der Agentur der Einnahmen sollen Dienste aus Südtirol abgezogen werden, bemerkte Pius Leitner. „So ist geplant, den Auditbereich nach Venedig zu verlegen. Wieder einmal werden die Bestimmungen unserer Autonomie verletzt und es ist zu befürchten, dass vor dem angestrebten Übergang der Agentur ans Land wichtige Dienste abgezogen werden.“ An die Landesregierung richtete Leitner folgende Fragen: Welches ist der aktuelle Stand beim angestrebten Übergang der Agentur der Einnahmen ans Land? Wie steht es insbesondere um die geplante Verlegung des Auditbereiches nach Venedig? Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit die Wettbewerbe und Stellenbesetzungen nach den geltenden Autonomiebestimmungen erfolgen?
LH Arno Kompatscher berichtete über die laufenden Verhandlungen mit dem Staat. Die ersten Einwände der Gegenseite seien dabei üblich und erwartet. Man habe die Beibehaltung der Auditstelle gefordert, die Antwort sei aber noch ausständig. Man werde beim nächsten Treffen darüber sprechen. Man wolle die Übernahme so gestalten, dass ein guter bürgernaher Dienst gewährleistet werde. Die Bezahlung der Steuern bleibe aber weiterhin Pflicht. Leitner wies auf untragbare Zustände auch bei anderen Staatsstellen hin, vor allem auf die Praxis der Anstellung in Trient und der Versetzung nach Bozen, um Zweisprachigkeitsbestimmungen zu umgehen.
Hans Heiss lobte die vom Denkmalressort ausgerichtete Tagung „Gesellschaft und gebautes Erbe“, bemängelte aber, dass das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler nicht zu Wort gekommen sei: „So hätte es durchaus Sinn gemacht, den Ausführungen und Monita des versierten Arch. Zeno Bampi, der sich zur Südtiroler Situation äußerte, durch einen amtsinternen Vortrag zu begegnen. Dieses auffallende Manko wurde vom Publikum z. T. befremdet vermerkt und durch Alt-Landeskonservator Stampfer klar angesprochen. Heiss fragte deshalb die Landesregierung: Aus welchen Gründen wurde auf einen Konferenzbeitrag des Amts für Bau- und Kunstdenkmäler verzichtet? Werden die Vorträge von „Gesellschaft und Gebautes Erbe“ publiziert?
Auch LR Florian Mussner freute sich über die gut besuchte Veranstaltung. Ziel sei ein Blick auf die Umsetzung der Denkmalpflege gewesen, auch über die Landesgrenzen hinaus. Man wollte also anderen zuhören und lernen und nicht selber reden.
Das Land habe kürzlich dem Verein Volontarius River Equipe einige Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen unentgeltlich überlassen, bemerkte Elena Artioli. Angesichts der neueren gerichtlichen Ermittlungen und der Komplexität der Materie frage sie nun die Landesregierung, aufgrund welcher Vereinbarung sie die Immobilien zur kostenlosen Nutzung überlassen und ob sie Richtlinien für die Führung dieser Aufnahmezentren erlassen habe. Artioli betonte, dass sie nicht aufgrund eines schwarzen Schafs über den ganzen Verein Volontarius urteilen wolle.
Die Situation sei für niemanden angenehm, erklärte LR Martha Stocker. Wichtig sei, dass danach Klarheit herrsche und die Organisation nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten könne. Vielleicht sei es auch ein gutes Zeichen, wenn solches aufgedeckt werde. Die Grundlage für die Führung der Aufnahmezentren sei eine Vereinbarung zwischen Land und Regierungskommissariat, die Regeln enthalte und regelmäßige Kontrollen vorsehe.
Für die Teilnahme an Wettbewerben zur Besetzung einer Stelle als Buchhalter ist die Kenntnis der gesetzesvertretenden Dekrete Nr. 267/2000 und 118/2011 Voraussetzung, bemerkte Bernhard Zimmerhofer. „Hierbei ergibt sich jedoch das Problem, dass besagte Dekrete nur in italienischer Sprache vorliegen. Für die Kandidaten mit deutscher Muttersprache ergibt sich dadurch gegenüber jenen mit italienischer Muttersprache ein klarer Wettbewerbsnachteil.“ Zimmerhofers Fragen: Warum wurden die gesetzesvertretenden Dekrete Nr. 267/2000 und 118/2011 nicht ins Deutsche übersetzt? Wird die Landesregierung die Übersetzung der besagten Dekrete veranlassen?
Es gebe bereits eine deutsche Übersetzung eines der genannten Dekrete, antwortete LH Arno Kompatscher, das andere werde vom Rat der Gemeinden übersetzt. Beide würden im Bürgernetz veröffentlicht.
„Die Zentraldirektion des INAIL in Rom hat mit Wirkung 16. Jänner 2017 einen Amtsdirektor nach Südtirol versetzt und zwar an die Landesdirektion in Bozen“, berichtete Pius Leitner. „Es handelt sich hierbei nicht etwa um eine zeitweilige Berufung, sondern um eine regelrechte Versetzung (trasferimento d’ufficio), was den Bestimmungen unserer Autonomie in eklatanter Weise widerspricht. Anscheinend wurde niemand über diese Versetzung informiert und es wurden einfach vollendete Tatsachen geschaffen.“ Leitner stellte dazu folgende Fragen: Seit wann ist die Landesregierung von dieser Versetzung in Kenntnis? Erfüllt der betroffene Amtsdirektor (professionista Contarp) die Voraussetzungen für den Dienst in Südtirol? Wenn nicht, was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen? Warum wurde nicht ein entsprechender Wettbewerb ausgeschrieben? Sind beim INAIL weitere Personalversetzungen nach Südtirol geplant?
Die Versetzung sei unrechtmäßig, erklärte LR Martha Stocker. Sie ersuche um Einberufung des Einvernehmenskomitees, wobei auch die römischen Stellen an der Sitzung teilnehmen sollten. Laut INAIL-Direktor gebe es seit Jahren einen Aufnahmestopp, weshalb keine Wettbewerbe mehr ausgeschrieben würden. Ohne Versetzungen sei aber die Aufrechterhaltung gewisser Dienste nicht möglich.
„Die Kampagne zur Förderung einer Solidaritätskultur und der sozialen Innovation sammelte „gute Beispiele” und zeichnete beachtliche Initiativen von Einzelnen, Organisationen, Betriebe und Körperschaften aus“, lobte Brigitte Foppa, „über 1500 Vorschläge gingen in diesen acht Jahren ein. Landesrätin Martha Stocker bezeichnete Cultura Socialis 2015 als eine wichtige Initiative zur Entwicklung des Sozialkapitals in Südtirol, sie wollte trotzdem die Wirkungen evaluieren und das Konzept überarbeiten lassen. Stocker sprach von einer einjährigen Pause.“ Foppas Fragen an die Landesregierung: Welche Ergebnisse erbrachte die genannte Evaluation der Wirkungen? Wie sieht das überarbeitete Konzept aus? Die Pause währt nun schon länger als das 2015 genannte Jahr. Warum? Gibt es eine Folgeinitiative von Cultura Socialis? Wenn ja, wie ist diese geplant und mit welchen Fristen? Wenn nein, warum nicht?
In der Folge seien viele Projekte auch auf Bezirksebene angestoßen worden, berichtete LR Martha Stocker, allerdings befürchteten die Bezirke, dass es zur Routine verkomme. Die Innovationskraft der neuen Vorschläge sei nicht übermäßig gewesen. Dazu komme, dass die Beiträge der Sparkassenstiftung in Frage stünden. Man könne schon weiterhin den besten Arzt, die beste Pflegerin usw. auszeichnen, aber das bringe nicht viel weiter.