Von: mk
Bozen/Rom – Landesrätin Martha Stocker ist es gelungen, die Südtiroler Tarife für die Verrechnung der gesundheitlichen Leistungen mit anderen italienischen Regionen zu verteidigen.
Bei der Sitzung der Gesundheitskommission in Rom am heutigen Mittwoch stand die so genannte interregionale Patientenmobilität auf der Tagesordnung: Dabei geht es um die gegenseitige Rückvergütung der Ausgaben für gesundheitliche Leistungen, die Patienten bei Behandlungen außerhalb ihrer Herkunftsregion in Anspruch nehmen. “Die gesamtstaatliche Vereinheitlichung der Kostenverrechnungen für Gesundheitsleistungen in den verschiedenen autonomen Provinzen und Regionen wirkt sich für Südtirol nachteilig aus, da die einheitlichen Tarife deutlich unter unseren Kosten liegen”, erklärt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. “Bis zur letzten Abrechnung konnte das Land Südtirol noch seine Kostenverrechnungen geltend machen, in der heutigen Sitzung der Gesundheitskommission ging es daher darum, diese auch für die vergangenen nun abzurechnenden Jahre anzuerkennen”, so Stocker. Dies gelte natürlich auch für die anderen Regionen, die ihre bisherige Tarifordnung für die Verrechnung anwenden sollen. Südtirol wird zudem sofort damit beginnen, vor allem mit den angrenzenden Regionen über die zukünftige Abrechnung von Gesundheitsleistungen zu verhandeln.
So verrechet Südtirol beispielsweise für Eingriffe an Hüfte und Oberschenkelknochen (mit Komplikationen) 11.550 Euro und für eine Geburt mit Komplikationsdiagnose 3.180 Euro. Mit der Vereinheitlichung würden die rückerstatteten Kosten auf 6.900 Euro bzw. 1.120 Euro sinken. “Nach langen Vorbereitungen und intensiven Verhandlungen in der Gesundheitskommission ist es uns heute mit Unterstützung der Region Veneto gelungen, die Sonderregelung für Südtirol einen Schritt weiter zu bringen”, unterstreicht Landesrätin Stocker. Am morgigen Donnerstag werde die Diskussion auf der nächsthöheren Ebene in der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen fortgeführt, die endgültige Entscheidung falle voraussichtlich Ende November.
Innovative Medikamente: Mitfinanzierung aus nationalem Gesundheitsfonds
Ein zweites Thema in der heutigen Sitzung der Gesundheitskommission war die Finanzierung von innovativen Medikamenten: Bisher konnte Südtirol für diese meist kostspieligen Arzneimittel geringfügig an den für die Regionen vorgesehenen Mitteln teilhaben, nun sind die dafür vorgesehenen Gelder auf gesamtstaatlicher Ebene jedoch in den Gesundheitsfonds übergegangen – und somit haben die autonomen Regionen und Provinzen darauf keinen Zugriff mehr. Den Regionen Friaul und Aosta sowie dem Land Südtirol ist es heute gelungen, den Vorschlag in den Entwurf des Stabilitätsgesetzes aufzunehmen, dass innovative Medikamente zukünftig auch in den autonomen Regionen und Provinzen vom nationalen Gesundheitsfonds mitfinanziert werden. Auf gesamtstaatlicher Ebene sind dabei insgesamt 500 Millionen Euro für innovative Medikamente und 500 Millionen Euro für innovative onkologische Medikamente vorgesehen.