Von: luk
Bozen – Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 61/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 21. August 1978, Nr. 46, „Maßnahmen betreffend die Zivilinvaliden, die Zivilblinden und die Gehörlosen“ (eingereicht von den Abg. Renzler, Ladurner, Vallazza und Locher) – wieder aufgenommen und den Entwurf nach Kenntnisnahme des Gutachtens des Finanzlandesrats zur finanziellen Deckung mit den Stimmen des stellvertretenden Vorsitzenden Helmuth Renzler sowie der Abg. Franz Locher, Manfred Vallazza, Helmut Tauber, Brigitte Foppa, Diego Nicolini und Franz Ploner einstimmig gutgeheißen.
Laut diesem Gesetzentwurf kann, bei Änderung der finanziellen Situation, das Einkommen des laufenden Jahres für die Gewährung finanzieller Leistungen herangezogen werden, während separat besteuerte Elemente wie Abfertigung oder Nachzahlungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Mehrere Verbesserungen für Zivilinvaliden stehen an
Rückwirkend steht jenen Vollinvaliden, die eine bestimmte Einkommensgrenze (8.469,63 Euro für Einzelpersonen, 14.447,42 Euro für verheiratete Vollinvaliden) nicht überschreiten, eine erhöhte Invalidenrente von maximal 651,51 Euro zu. Bisher hatten nur Vollinvaliden über 60 Jahre darauf Anrecht. Durch ein Urteil des Verfassungsgerichtes (152/2020) wurde festgehalten, dass alle volljährigen Vollinvaliden, Vollblinde und Gehörlose Anrecht auf diese Ergänzung haben. Auch in Südtirol wurde dem Urteil Rechnung getragen und die Ausdehnung dieser finanziellen Unterstützungsleistung, die in Südtirol über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt wird, in die Wege geleitet. Auf dem restlichen Staatsgebiet bezahlt das Nationale Institut für soziale Fürsorge (NISF/INPS) die Renten aus.
Anträge bis 30. November
Soziallandesrätin Waltraud Deeg erklärt das Vorgehen in Südtirol: “Durch die direkte Kontaktaufnahme mit den potentiell Begünstigten und eine unkomplizierte Abwicklung der Beantragung bemühen wir uns, möglichst schnell und unbürokratisch diese wichtige finanzielle Leistung an die Betroffenen weitergeben zu können.” Bis spätestens 30. November müssen nun alle Vollinvaliden, die die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten, den entsprechenden Antrag entweder über ein Patronat, über eine Interessensvereinigung oder direkt bei der ASWE einreichen.
Anpassungen im Landesgesetz angestrebt
Zudem arbeite man parallel an weiteren Verbesserungen und Erleichterungen für Zivilinvaliden, indem das Landesgesetz aus dem Jahr 1978 angepasst wird. Dabei handelt es sich primär Änderungen bei der Einkommensberechnung: Die Folge soll unter anderem eine schnellere Erstauszahlung der Rente sein. Außerdem wird vorgesehen, dass getrennt besteuerbare Einkommen (z.B. Abfertigung) nicht mehr im Gesamteinkommen des ansuchenden Zivilinvaliden, Blinden oder Gehörlosen berücksichtigt. “Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler schaffen wir somit die Grundlage für eine bessere und zielgerichtete Unterstützung, für Menschen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen keine bzw. kaum andere Einkommensmöglichkeiten haben”, betont Landesrätin Deeg. Die Anpassungen am Landesgesetz haben bereits im zuständigen Gesetzgebungsausschuss grünes Licht erhalten und sollen in der nächsten Landtagssitzungssession im November im Plenum behandelt werden. In Südtirol wurde im Jahr 2019 an rund 6000 Personen mit einer Voll- oder Teilinvalidität eine finanzielle Unterstützung im Gesamtausmaß von 42,7 Millionen Euro ausbezahlt.