Von: luk
Bozen – Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Artikel (20-25) des Sammelgesetzentwurfs der Landesregierung – Landesgesetzentwurf Nr. 85/21: Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Verwaltungsverfahren, Kultur, örtliche Körperschaften, Landesämter und Personal, Gewässernutzung, Landwirtschaft, Landschafts- und Umweltschutz, Raum und Landschaft, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Bodenschutz und Wasserbauten, Forstwirtschaft, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Berg- und Skiführer, Hygiene und Gesundheit, Breitband, Transportwesen – begutachtet und mit vier Ja (Jasmin Ladurner, Franz Locher, Helmuth Renzler und Manfred Vallazza) und vier Enthaltungen (Riccardo Dello Sbarba, Franz Ploner, Diego Nicolini und Sandro Repetto) gutgeheißen. Die Artikel 20-25 betreffen den Ankauf von Diensten und die Rekrutierung im Gesundheitswesen sowie die Arzneimittelversorgung, den Ausbau des Breitbandnetzes und das Vertragswesen im Bereich Mobilität. Außerdem sind noch einige Änderungen zum Bereich Wohnbau eingefügt worden, wie Ausschussvorsitzende Jasmin Ladurner berichtet.
Der Gesetzentwurf 80/21 – Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, Wohnbauförderungsgesetz (Faistnauer, F. Ploner, Köllensperger, Rieder und A. Ploner) wurde hingegen mit vier Ja (Dello Sbarba, Nicolini, Repetto, F. Ploner) und vier Gegenstimmen (Ladurner, Renzler, Locher, Vallazza) abgelehnt, wobei die Stimme der Vorsitzenden gemäß Geschäftsordnung bei Stimmengleichheit ausschlaggebend ist. Der Gesetzentwurf zielt auf eine Gleichbehandlung der verheirateten und der nicht verheirateten Paare bei der Wohnbauförderung ab. Wie Ausschussvorsitzende Ladurner berichtet, wurde der Entwurf mehrheitlich abgelehnt, einerseits wegen des negativen Finanzgutachtens des zuständigen Landesressorts, andererseits weil man die Zielsetzung bereits durch die Änderungen am Omnibusgesetz erreicht sah, die von LR Deeg zur Gleichstellung der Paare vorgelegt worden waren.