Von: ka
Bozen – Der von Deeg geleitete Ausschuss hat die in seine Zuständigkeit fallenden Artikel des Landesgesetzentwurfes Nr. 41/25 mit drei Ja-Stimmen und drei Enthaltungen gutgeheißen.
Nach der Anhörung zur Wohnreform hat der IV. Gesetzgebungsausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg heute die in seine Zuständigkeit fallenden Artikel 1 bis 14 des Landesgesetzentwurfes Nr. 41/25 „Wohnreform 2025“ (Landesrätin Ulli Mair, Landesräte Peter Brunner und Luis Walcher) geprüft. Diese betreffen den I. TITEL WOHNBAUFÖRDERUNG, 1. ABSCHNITT Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“, der unter anderem allgemeine Bestimmungen, Notstandhilfen im Falle von Naturkatastrophen, Maßnahmen für soziale Härtefälle, Beiträge für Bau, Kauf und Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf in Bezug auf die Voraussetzungen für die Förderungen, auf die Förderungen, auf die Sozialbindung, auf den Verzicht und den Widerruf der Förderung, Förderungen für die konventionierte Wiedergewinnung, Beschaffung, Zuweisung und Finanzierung des geförderten Baulandes, Beiträge für die Beseitigung von architektonischen Hindernissen regelt, und 2. ABSCHNITT Änderung des Landesgesetzes vom 20. Dezember 1993, Nr. 27, „Änderung von Landesgesetzen über den geförderten Wohnbau“, mit dem entsprechenden Artikel zum Kauf und Tausch von Flächen im Staatseigentum des Verteidigungsministeriums.
Schließlich wurden die Artikel mit 3 Ja-Stimmen (Ausschussvorsitzende Deeg, Abg. Franz Locher und Anna Scarafoni) und 3 Stimmenthaltungen (Abg. Zeno Oberkofler, Franz Ploner und Hannes Rabensteiner) gutgeheißen. Sowohl Oberkofler als auch Ploner kündigten einen Minderheitenbericht an.
Wie die Vorsitzende Deeg am Ende der Sitzung, die insgesamt neun Stunden dauerte, berichtete, “war es eine konstruktive Diskussion: von den 67 eingereichten Änderungsanträgen wurden einige sowohl von der Mehrheit als auch von der Opposition angenommen, was zu Verbesserungen des Vorschlags führte. Die wichtigsten betreffen die Deckelung der Preise für Studentenwohnheime und die Einführung des kommunalen Wohnbaus als weitere Säule des leistbaren Wohnens.”
Der II. und der III. Gesetzgebungsausschuss haben bereits zur Wohnreform 2025 ihre Stellungnahmen abgegeben, wobei letzterer noch den IV. TITEL SCHLUSSBESTIMMUNGEN, Finanzbestimmung prüfen muss. Die entsprechende Sitzung ist für den 5. Mai angesetzt.
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