Änderungen der Durchführungsverordnungen

IV. GGA: Verpflichtendes Gutachten abgegeben

Freitag, 18. Oktober 2024 | 15:41 Uhr

Von: Ivd

Bozen –Am heutigen Freitag war der IV. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages zur Sitzung einberufen. Unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg haben die Mitglieder des Ausschusses den Beschluss über das verpflichtende Gutachten des vierten Gesetzgebungsausschusses zu den Änderungen der Durchführungsverordnungen zum Landesgesetz vom 21. Juli 2022, Nummer fünf „,Öffentlicher und sozialer Wohnbau‘ und Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nrummer 13, ,Wohnbauförderungsgesetz‘“ (vorgelegt von LR Ulli Mair) einstimmig genehmigt.

„Wir haben vier von fünf Vorschlägen positiv begutachtet – zum Teil mit einigen ergänzenden Überlegungen, einen negativ“, berichtete Vorsitzende Deeg und unterstrich, dass die Zusammenarbeit und die Diskussion im Ausschuss sehr gut gewesen seien.

Positiv begutachtet wurden Anpassungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Zuweisung von Wohnungen an Frauen in Gewaltsituationen und der Vertragsnachfolge von Angehörigen, die mit dem verstorbenen Vertragsinhaber eine gewisse Zeit zusammengelebt haben, ebenso wie Präzisierungen im Bereich Seniorenwohnheime und anderer Formen von betreutem Wohnen für Senioren sowie die Gleichstellung von Gehörlosen mit Personen mit einer anerkannten Invalidität von mindestens 74 Prozent zwecks Berechnung der Mindestmiete. Negativ begutachtet wurde indes die Abänderung einer Bestimmung, die den Besitz von Wohnimmobilien außerhalb des Landesgebietes vonseiten von Personen betrifft, welche bereits eine WOBI-Wohnung bewohnen.

Bezirk: Bozen