Abschussgenehmigung vorerst ausgesetzt

Jagd auf Wölfe in Südtirol vorerst abgeblasen – Land wehrt sich

Donnerstag, 14. September 2023 | 15:43 Uhr
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Von: mk

Bozen – Die Förster in Südtirol müssen die Gewehre wieder wegpacken. Sie dürfen nicht weiter Jagd auf zwei Wölfe in Mühlbach machen. Das Verwaltungsgericht in Bozen hat das Dekret von Landeshauptmann Kompatscher ausgesetzt. Damit wurden die beiden Raubtiere im Gebiet von Mühlwald zum Abschuss freigegeben.

Das teilten mehrere Tierschutzverbände mit, die gegen die Verordnung Rekurs eingereicht hatten. Vorerst ist das Dekret nur ausgesetzt, die endgültige Entscheidung über den Abschuss fällt am 10. Oktober.

Wie das Land klarstellt, wurde die Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen um Mühlwald am 9. September von Landeshauptmann Arno Kompatscher ausgestellt. Am heutigen 14. September hat das Verwaltungsgericht Bozen die vorsorgliche Aussetzung der Maßnahme mittels Präsidialverfügung ohne Anhörung mitgeteilt, nachdem eine Anfechtung durch die Tierschutzorganisationen LNDC Animal Protection, LAV, Liga gegen Tierversuche (Lega Anti Vivisezione) und der italienischen Vereinigung für den World Wide Fund For Nature E.T.S. erfolgt ist. Deshalb wird der Einsatz des Landesforstkorps für die Wolfsentnahme vorläufig eingestellt, bis die gerichtliche Klärung erfolgt ist.

Der Landeshauptmann und Agrarlandesrat Arnold Schuler nehmen diesen Schritt des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Es gehe eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol aus, weshalb eine Entnahme von Wölfen dringend erforderlich sei. Die Anwaltschaft des Landes wird die erlassene Entnahmeermächtigung vor Gericht verteidigen.

Bezirk: Bozen