Von: mk
Bozen – Der Ministerrat hat heute in Anwesenheit von Landeshauptmann Arno Kompatscher zwei Durchführungsbestimmungen zur Jagd genehmigt.
Kurzfristiger Umbau des Terminkalenders von Landeshauptmann Arno Kompatscher: Der Ministerrat in Rom hat heute die Behandlung der beiden Durchführungsbestimmungen zur Jagd auf die Tagesordnung gesetzt. Die Entwürfe dazu waren von der Zwölferkommission ausgearbeitet worden. Es handelt sich dabei um die Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Jagd in Naturparks und jene zur Ausnahmeregelung für jagdbare Arten.
„Worum sich das Land Südtirol seit Jahrzehnten bemühen, ist heute gelungen“, freut sich Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Der Ministerrat hat die Durchführungsbestimmungen zur Jagd verabschiedet. Dadurch ermöglicht er Südtirol und auch dem Trentino, die Jagd autonomer zu gestalten und schafft Rechtssicherheit“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher, „im Sinne des gemeinsamen Anliegens von Naturschutz und Jagd, das Gleichgewicht zwischen Wildtieren und ihren Lebensräumen nachhaltig zu erhalten.“
So ist im Sinne der neuen Durchführungsbestimmungen die Jagd in Südtirols Naturparks – im Unterschied zum restlichen Staatsgebiet – nicht absolut verboten sondern weiterhin möglich. „Dies ist für uns von Bedeutung, da ein Fünftel der bejagbaren Fläche in Naturparks liegen“, so der Landeshauptmann, „mit der Durchführungsbestimmung wird nun klar festgelegt, dass es Zuständigkeit des Landes ist, die Jagd in den Naturparks zu regeln.“
Die zweite Durchführungsbestimmung schafft Klarheit, was die jagdbaren Wildarten angeht und sichert auch in diesem Bereich die Zuständigkeit des Landes. In den vergangenen Jahren war diese Zuständigkeit immer wieder in Frage gestellt und ausgehöhlt worden, unter anderem durch Urteile des Verfassungsgerichtshofes. Die Jagd in den Naturparks wurde beanstandet und die Entnahmeermächtigungen von nicht jagdbaren Wildarten wurden wiederholt vom Verwaltungsgericht ausgesetzt.
„Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist es uns nun gelungen, unsere Zuständigkeit für die Jagd abzusichern“, sagt Landeshauptmann Kompatscher, der sich dafür auch bei den Südtiroler Parlamentariern, allen voran Senator Karl Zeller, bedankt. Damit seien in der laufenden Amtszeit bereits elf Durchführungsbestimmungen vom Ministerrat genehmigt worden. Die beiden neuen Durchführungsbestimmungen treten nach ihrer Beurkundung durch den Staatspräsidenten und nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Landeshauptmann Kompatscher, Landesrat Arnold Schuler und Landesjägermeister Berthold Marx werden morgen um 10.30 Uhr im Hotel Laurin in Bozen im Rahmen einer Pressekonferenz über die Inhalte und die Auswirkungen der neuen Durchführungsbestimmungen auf das Jagdwesen in Südtirol informieren.
Zeller und Alfreider: “Zwei historische Durchführungsbestimmungen”
“Die Regierung hat Wort gehalten: Nach jahrelangen und zähen Verhandlungen mit dem Umweltministerium hat der Ministerrat heute zwei für Südtirol historische Durchführungsbestimmungen zur Jagd genehmigt, und zwar jene betreffend die Jagdausübung in den Landesnaturparks sowie die Sonderregelung für die jagdbaren Arten”. Das teilen die Mitglieder der Sechser- und Zwölferkommission, SVP-Senator Karl Zeller und der SVP-Kammerabgeordnete Daniel Alfreider, in einer Aussendung mit.
“Diese Durchführungsbestimmungen bedeuten eine große autonomiepolitische Errungenschaft und stellen die primäre Kompetenz des Landes Südtirol f ür das Jagdwesen endlich auf ein solides Fundament. Wesentlich ist, dass die Sondersituation Südtirols in diesem Bereich anerkannt wird. Ohne unser vorbildliches Jagdsystem wäre das nie durchsetzbar gewesen”, so die SVP-Parlamentarier.
In der Durchführungsbestimmung zur Jagdausübung in den Landesnaturparken wird klargestellt, dass das Land Südtirol sich nicht an alle restriktiven Vorgaben des staatlichen Jagdgesetzes zu halten hat und selbst dafür zuständig ist, die Jagd in den Landesnaturparks zu regeln. Die Jagd in den Naturparks des Landes soll wie bisher zulässig bleiben, was für die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts von großer Bedeutung ist.
Die Durchführungsbestimmung zur Sonderregelung für die in Südtirol jagdbaren Arten sieht hingegen vor, dass – während im Übrigen Staatsgebiet ausschließlich die römische Regierung für die Festlegung der jagdbaren Arten zuständig bleibt- die autonomen Provinzen unter bestimmten Voraussetzungen Wildtiere, die vom staatlichen Gesetz als nicht jagdbar angesehen werden, als jagdbar erklären können. “Was die autonomen Zuständigkeiten Südtirols betrifft, stellen diese Bestimmungen einen weiteren wesentlichen Fortschritt dar, denn unsere Kompetenzen im Bereich der Jagd werden ausgebaut und abgesichert”, so Zeller und Alfreider abschließend.