Von: luk
Rom – Senatorin Julia Unterberger hat heute Morgen im Senat einen Gesetzesentwurf zur Festsetzung des Ehegattenunterhaltes eingebracht. Der Text war bereits in der vergangenen Legislaturperiode in der Abgeordnetenkammer von der Vorsitzenden der Justizkommission On. Ferranti eigebracht worden, es kam jedoch, aufgrund der Beendigung der Legislaturperiode zu keiner definitiven Verabschiedung.
Unterberger übernimmt nun den Text, wie von der zweiten Gesetzgebungskommission abgeändert. “Die dringende Notwendigkeit den Ehegattenunterhalt gesetzlich neu festzulegen ergibt sich, weil die Rechtsprechung des obersten Gerichtshofes im Mai 2017 eine Kehrtwende eingelegt hat. Nicht mehr der Erhalt des Lebensstandards während der Ehe ist maßgebend, sondern nun ist zu prüfen, ob die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Unterhaltsbeanspruchenden gegeben ist.”
“In den letzten Monaten gab es von den einzelnen Gerichten verschiedene, oft auch gegensätzliche Entscheidungen, die nicht von der Auffassung der Familie als einem gemeinsamen Projekt ausgehen, bei dem oft einer der beiden Ehepartner seine eigene berufliche Laufbahn aufgibt, um dem Ehepartner den Rücken frei zu halten und sich um die Kinder zu kümmern. Der Gesetzentwurf möchte in dieser Frage Klarheit schaffen. So soll das Gericht künftig verschiedene Parameter, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten nach der Scheidung, die Dauer und die Gründe der Auflösung der Ehe, den geleisteten Beitrag zum Familienmanagement und zur Bildung des Vermögens der Familie oder des anderen Ehepartners überprüfen, um demnach die Voraussetzungen und eventuelle Höhe des Unterhaltes zu bestimmen”, so die Senatorin.
“Ich hoffe sehr, dass das neue Parlament diesen Gesetzesentwurf schnell und zielführend verabschieden wird” – so abschließend Senatorin Unterberger – “da eine dringende Notwendigkeit besteht, in diesem so sensiblen Bereich der Gesellschaft Klarheit zu schaffen”