Von: mk
Bozen – Damit junge freiberufliche Architekten und Ingenieure bei den Ausschreibungen des Landeszum Zug kommen, hat die Landesregierung die Richtlinie angepasst.
Für junge Freiberufler in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen soll es künftig einfacher werden, in den öffentlichen Markt einzusteigen. „Während sie bisher bereits verwirklichte Projekte vorweisen mussten, können die jungen freiberuflichen Architekten und Ingenieure nun auch bei Ausschreibungen ohne diese Referenzen mitmachen“, sagte Hochbau-Landesrat Christian Tommasini im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung am 13. Juni. Voraussetzungen sind laut Tommasini allerdings, dass sie die Staatsprüfung vor nicht mehr als fünf Jahren abgeschlossen haben, ins Verzeichnis eingetragen sind und die entsprechende Versicherungspolizze abgeschlossen haben.
Die neue Regelung sieht vor, dass der öffentliche Auftraggeber bei Direktvergaben, die die Ausschreibungssumme von 40.000 Euro nicht überschreiten, „junge“ Freiberufler beauftragen kann. Damit komme Südtirol eine Beispielfunktion zu, denn in Italien seien die so genannten „Referenzen“ weiterhin zentrales Kriterium für den Zuschlag von Aufträgen, sagte Tommasini. Die Landesregierung hat die Anwendungsrichtlinie für Ausschreibungen von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen entsprechend angepasst. Ausgearbeitet hat die neue Regelung die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV).