Schießstand in Obermais - morgen letzte Jagdprüfung

Kallmünz: Stadtregierung will Anrainerparkplatz

Mittwoch, 16. November 2016 | 12:04 Uhr

Von: mk

Meran – Nach einem jahrzehntelangen Rechtsstreit muss der ohne Genehmigung errichtete Kurzzeitparkplatz Kallmünz gemäß der Entscheidung des letztinstanzlichen Staatsrates schließen. Eine sinnvolle Alternative sei dagegen ein Parkplatz für Anrainerinnen und Anrainer, erklärten Bürgermeister Paul Rösch und Mobilitätsstadträtin Madeleine Rohrer bei der heutigen Pressekonferenz.

„Mittlerweile wurde letztinstanzlich festgestellt, dass der Rotationsparkplatz widerrechtlich errichtet wurde“, erklärte Bürgermeister Paul Rösch. „Er wird daher bald seinen Betrieb einstellen müssen.“

„Ein Kurzzeitparkplatz ist in dieser Lage nicht zielführend, weil er mehr Verkehr in die verkehrsberuhigte Zone bringt“, sagte Rohrer. „Auch die Zahlen belegen, dass Meran keinen zusätzlichen Rotationsparkplatz im Zentrum braucht: Der Parkplatz bei den Thermen ist zu durchschnittlich 44% ausgelastet, der bei der Algunder Kellerei durchschnittlich zu 57%.“

Dennoch soll der Parkplatz eine Zukunft haben: Die Meraner Stadtregierung ist sich einig, dass ein Parkplatz für AnrainerInnen und Gäste der Stadthotels an dieser Stelle sinnvoll sein kann. Derzeit befindet sich die Stadtverwaltung in Verhandlungen mit dem Eigentümer zur Zukunft des Areals. Einen Antrag auf Änderung des Bauleitplans hat der Eigentümer bereits eingereicht.

Rösch kündigte außerdem an, dass er die Stadtpolizei anweisen werde, die verkehrsberuhigten Zonen der Stadt in den kommenden Wochen verstärkt zu kontrollieren. „Sowohl auf der oberen Freiheitsstraße als auch an der Postbrücke und am Sandplatz wird die Regelung immer wieder missachtet.“

Um die Stadtpolizei zu entlasten, sollen die entsprechenden Kontrollen in Zukunft vollautomatisiert erfolgen. Nach dem Vorbild Bozen wurden nun die Lieferung und Montage mehrerer Kameras ausgeschrieben. Diese zeichnen Kfz-Kennzeichen auf und gleichen sie automatisch mit der Liste der berechtigten Personen ab.

Verzeichnis der Vertrauensfirmen: Regelungen vereinfacht

Der Gemeindeausschuss hat die Verordnung, welche das Verzeichnis der Vertrauensfirmen der Gemeinde Meran regelt, überarbeitet und vereinfacht. Dies verkündete Bürgermeister Paul Rösch im Zuge der heutigen Pressekonferenz.

Die Vereinfachung kommt den Forderungen der Meraner Wirtschaftstreibenden entgegen. Gerade kleineren einheimischen Betrieben wird der Zugang zu öffentlichen Aufträgen damit wesentlich erleichtert. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl der Wettbewerber, wodurch sich die Kosten für die Gemeinde bei zukünftigen Auftragsvergaben verringern sollten. Bürgermeister Rösch zeigte sich zufrieden mit der Neuregelung: „Wir kommen damit den Bedürfnissen vieler einheimischen Betriebe entgegen und bauen Bürokratie ab.“

Alle Firmen, welche Aufträge von der Gemeinde Meran erhalten wollen, müssen sich ins Verzeichnis der Vertrauensfirmen eintragen lassen. Dafür müssen sie verschiedene Nachweise erbringen; dazu zählen beispielweise eine Bescheinigung, dass die geschuldeten Sozialbeiträge bezahlt wurden sowie ein Nachweis, dass das Unternehmen imstande ist, Aufträge dieser Größenordnung zu erfüllen.

Ein eigenes Verzeichnis der Vertrauensfirmen mit etlichen Unterkategorien führt die Gemeinde jeweils für Arbeiten, für Dienstleistungen und für Lieferungen. Ersteres teilt sich mit der Neuregelung der Höhe der Auftragssumme entsprechend in sechs verschiedene Klassen. Die erste reicht beispielsweise bis 150.000 Euro. Arbeiten mit einem Auftragsvolumen von mehr als zwei Millionen Euro müssen dagegen in einem offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Während sich Betriebe bis jetzt aber nur für zwei Preissegmente einschreiben durften, wird diese Einschränkung nun abgeschafft.

Ähnliches gilt auch für Dienstleistungen und Lieferungen: Hier liegt der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung allerdings schon bei 209.000 Euro. Die bisherigen zwei Klassen werden zugunsten einer einzigen Klasse abgeschafft. Nun kann sich jeder Betrieb bis zu dem Auftragsvolumen einschreiben, von dem er nachweisen kann, es in den letzten drei Jahren bereits erfolgreich geleistet zu haben.

Während Aufträge mit einer Gesamtsumme von weniger als 40.000 Euro direkt vergeben werden können, erfolgt bei Aufträgen bis 2 Mio. Euro (Arbeiten) bzw. 209.000 Euro (Dienstleistungen und Lieferungen) ein beschränkter Wettbewerb. Die Gemeindeverwaltung lädt dann im Rotationsprinzip jene Firmen ein, ein Angebot zu stellen, die in der entsprechenden Kategorie des Verzeichnisses der Vertrauensfirmen eingeschrieben sind.

Schießstand in Obermais: morgen letzte Jagdprüfung

Am morgigen 17. November wird am Schießstand in Obermais zum letzten Mal auf den sogenannten „Hasen“ geschossen. Auf das ausdrückliche Ersuchen des zuständigen Landesrates Arnold Schuler hin werde der oberirdische Teil der Anlage für die anstehende Jagdprüfung ein letztes Mal geöffnet, erklärte Bürgermeister Paul Rösch.

„Der Umzug der Jäger nach Goldrain hat sich leider etwas verzögert, weil dort noch einige bauliche Anpassungen vorgenommen werden müssen“, sagte Landesrat Schuler und bedankte sich bei der Gemeinde Meran für das Entgegenkommen.

„Natürlich bin ich verärgert über diese Verzögerung. Wir nehmen die Klagen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und werden der Lärmbelastung zukünftig einen Riegel vorschieben“, sagte Rösch. Im Gegensatz zum Rest der Schießübungen erfolgt der Schrotschuss auf den „Hasen“ im Freien. Wegen der ohrenbetäubenden Lärms hatten sich bereits zahlreiche AnrainerInnen im Rathaus beschwert.

Nach der Jagdprüfung morgen soll damit Schluss sein: In Zukunft werden nach dem Willen der Landesregierung sämtliche Jagdprüfungen für die westliche Landeshälfte in Goldrain abgehalten. Dort wird der neue Schießstand durch moderne Technik einen zeitgemäßen Schießbetrieb gewähren. Der Schießstand in Obermais, der sich seit 2013 in Gemeindebesitz befindet, wird dagegen vom Meraner Sportschützenverein weitergeführt. Schießübungen im Freien sind dann nicht mehr vorgesehen.

 

Bezirk: Burggrafenamt