Von: mk
Bozen – Ab dem heutigen Dienstag wird Südtirol um eine autonomiepolitische Stilblüte reicher: Falls sich ein Nicht-Ansässiger um einen öffentlichen Job bewirbt, darf der Wettbewerb erst nach 12.00 Uhr stattfinden. „Mit diesem Beschluss beugen wir einem von Brüssel bereits angedrohten EU-Vertragsverletzungsverfahren vor“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher laut einem Bericht des Tagblatts Dolomiten.
Die Landesregierung will damit Brüsseler Einwände zur Sprachgruppenerklärung aus der Welt schaffen.
„Brüssel hat immer nur mit Bauchschmerzen akzeptiert, dass Bewerber um eine öffentliche Stelle in Südtirol nicht nur die Kenntnis der Landessprachen nachweisen, sondern auch eine Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abgeben müssen“, betont der Landeshauptmann gegenüber den “Dolomiten”. Diese Auflage gilt für jeden – egal, ob er aus Südtirol, anderen Regionen Italiens oder aus einem anderen Staat kommt.
Nicht-Ansässige mussten deshalb allerdings zweimal nach Südtirol reisen – das erste Mal, um sich bei Gericht einer Sprachgruppe anzuschließen, das zweite Mal für den Wettbewerb.
Das befand die EU als diskriminierend und drohte mit einem Vertragsverletzungsverfahren.
Dem will Land nun vorbeugen, indem ausnahmslos alle öffentlichen Wettbewerbe, an denen ein Nicht-Ansässiger teilnimmt, erst nach 12.00 Uhr beginnen. Der auswärtige Wettbewerbsteilnehmer kann auf diese Weise am Morgen seine Sprachgruppenerklärung bei Gericht ablegen und sie bei Wettbewerbsbeginn hinterlegen.
Die Ausnahme für Nicht-Ansässige muss in jeder Ausschreibung angeführt werden. Die Teilnehmer wiederum müssen vorab bekanntgeben, dass sie von der Regelung Gebrauch machen.