Von: mk
Meran – Aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wählt die Gemeinde Meran ein anderes Ausschreibungsverfahren zur Kavernengarage. Das neue Verfahren wird Zeit und Kosten einsparen und die Zahl der interessierten Investoren erhöhen. Die neue Machbarkeitsstudie, die der Ausschreibung zugrunde liegt, berücksichtigt auch das Projekt einer Standseilbahn zwischen Meran und Schenna, das kürzlich von der Bezirksgemeinschaft vorgestellt wurde. Heute präsentierten Stefan Frötscher, Stadtrat für öffentliche Arbeiten, und Mobilitätsstadträtin Madeleine Rohrer das Vorgehen im Zuge einer Pressekonferenz.
Morgen Abend (9. Februar) wird sich der Meraner Gemeinderat mit dem Widerruf des Beschlusses Nr. 17 vom 12. April 2012 betreffend den Bau einer Tiefgarage im Küchelberg befassen. Gleichzeitig soll das Vorhaben aus dem Dreijahresprogramm der öffentlichen Bauprojekte sowie aus dem Einheitlichen Strategiedokument (DUP) gestrichen werden. Der Grund: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich in der Zwischenzeit geändert und erschweren nunmehr in wesentlichen Punkten sowohl die Ausschreibung wie auch die Teilnahmebedingungen. “Die Gemeinde müsste Vorleistungen in beträchtlichem Ausmaß mit entsprechenden Kosten erbringen. Gleichzeitig wären die Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren dazu verpflichtet, bereits ein ausgearbeitetes Einreichprojekt vorzulegen. Diese zusätzlichen Kosten reduzieren natürlich das Interesse erheblich, weil bei einer Ausschreibung immer das Risiko besteht, dass man leer ausgeht”, erklärte Frötscher.
Als schnellere und kostengünstigere Lösung soll nun ein Verfahren auf Privatinitiative durchgeführt werden. Im Rahmen eines öffentlichen Aufrufs werden alle Interessierten dazu aufgefordert, auf eigene Initiative ein Angebot zum Bau und zur Führung einer Tiefgarage im Küchelberg vorzulegen. Eingereicht werden muss in diesem Fall nur ein Vorprojekt. Auch auf ein langwieriges Ausschreibungsverfahren kann die Gemeinde verzichten. “Das neue Verfahren bringt allen Beteiligten Vorteile“, so Frötscher.
Den interessierten Unternehmen werden alle bisher von der Gemeinde erarbeiteten Unterlagen für die Erstellung ihres Angebots zur Verfügung gestellt. Dazu zählt auch eine neue Machbarkeitsstudie von Ingenieur Helmuth Moroder, die dem Gemeinderat gestern vorgestellt wurde und die voraussichtlich bei seiner morgigen Zusammenkunft abgesegnet wird. Sie zeigt die technische Umsetzung der Kavernengarage auf Grundlage des nun feststehenden Ausführungsprojektes des Landes zur Nordwestumfahrung. Außerdem sieht sie im Ausgangsbereich der Garage Platz für die Talstation der Standseilbahn Meran-Schenna vor. Eine Option, der die Meraner Stadtregierung positiv gegenübersteht: „Die Standseilbahn ist ein tolles Projekt, mit dem wir die Verkehrsbelastung für Meran gerade während der Tourismussaison erheblich verringern könnten”, sagte Rohrer. “Mit dieser Maßnahme schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die in der Studie vorgesehene Talstation auch umgesetzt werden kann.”
Kindergärten: bis 2019 zwei neue Sektionen im Winkelweg
Die Einschreibungen für die städtischen Kindergärten wurden soeben erst abgeschlossen, doch die Meraner Gemeindeverwaltung plant bereits darüber hinaus für die Zukunft: Bis 2019 sollen im Winkelweg zwei neue Kindergartensektionen entstehen. Geprüft wird außerdem die Möglichkeit, die bestehenden Strukturen zu erweitern, beispielsweise den Sissi-Kindergarten in der Schießstandstraße, in dessen Nähe gerade ein neues Wohngebiet entsteht.
Kürzlich wurden bei einem Treffen mit den Direktorinnen der beiden Meraner Kindergartensprengel, Renate Kollmann und Paola Segala, dem zuständigen Assessor Stefan Frötscher, Abteilungsleiterin Barbara Nesticò und Amtsdirektorin Alice Bertoli die aktuellen Einschreibezahlen analysiert. Die 21 bestehenden Kindergartensektionen auf dem Meraner Gemeindegebiet (einschließlich des neuen Waldkindergartens, der zusammen mit den Gemeinden Partschins und Algund gestartet wurde) bieten genügend Aufnahmekapazitäten für alle Kinder im Vorschulalter (2,5 – 6 Jahre). Für das Schuljahr 2017/2018 sind in allen Sektionen derzeit noch rund 60 Plätze verfügbar. Dennoch gibt es für einige Kindergartensektionen eine Warteliste. Denn um den speziellen Bedürfnissen der Familien in der Stadt entgegenzukommen, gibt es in Meran keine strikte Zuweisung der Kinder in die Sektionen nach Wohngebieten oder Stadtvierteln. Das bedeutet, dass die Eltern ihr Kind in jene Sektion einschreiben können, die am meisten ihren Bedürfnissen und pädagogischen Vorstellungen entspricht. Dadurch gibt es in einigen Kindergärten noch freie Plätze, während die Eltern in anderen auf einen Platz warten müssen, wenn sie sich nicht für eine andere Sektion entscheiden.
Bauleitplan: bestehende Gebäude in Obermais erhalten
Der Bauleitplan und der Durchführungsplan für die Zone zwischen der Vergilstraße und der Pflanzensteinstraße werden überarbeitet. Dies verkündete Urbanistikstadträtin Madeleine Rohrer im Zuge der heutigen Pressekonferenz.
Der derzeit gültige Plan wurde 1978 verabschiedet. Nun sind 17 Personen, die in der Zone ein Haus besitzen, mit dem Ansuchen an die Gemeinde herangetreten, den geltenden Bauleitplan und den Durchführungsplan für diese Zone abzuändern. Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, diese Änderung in die Wege zu leiten.
Die beiden urbanistischen Pläne werden geändert, weil der derzeit gültige Durchführungsplans ein eklatantes Problem schafft: Als der Durchführungsplan in den 70er Jahren verabschiedet wurde, wurden den Baulosen, die noch verbaut werden konnten, die volle Kubatur zugestanden, die für diese Zone vorgesehen war (1,3 m³ pro m²). Dabei wurde der Tatsache, dass es schon bestehende Gebäude gab, die bereits einen Teil der Kubatur ausmachten, keine Rechnung getragen. In den Normen des Plans wurde im Gegenteil festgeschrieben, dass die bereits bestehenden Gebäude, sollten sie einmal saniert, abgerissen und neu aufgebaut werden, verkleinert werden müssen, damit die im Plan vorgesehene Kubatur nicht überschritten wird.
Der Durchführungsplan hat damit einzelnen Besitzern von Grundstücken zugestanden, Kubatur zu verbauen, die eigentlich schon verbaut war. Anderen Besitzern wurde gleichzeitig vorgeschrieben, ihre Gebäude um jene Kubatur zu reduzieren, die durch die neuen Gebäude in Anspruch genommen werden sollte. Heute, rund 40 Jahre nachdem dieser Durchführungsplan verabschiedet wurde, möchten einige BewohnerInnen ihre Gebäude baulich verändern und sanieren. Mit dem geltenden Durchführungsplan müssten sie dafür aber ihre Gebäude zurückbauen.
Die Änderung des Bauleitplans wird daher vorsehen, dass der Index von 1,3 auf 1,46 m³/m² erhöht wird. Damit erhält die Zone 2.557 m³ mehr Kubatur. „Das ist gerade so viel, damit die heute bestehenden Gebäude in ihrer Größe erhalten bleiben können und der in den 70er Jahren begangene Fehler korrigiert werden kann“, so Rohrer. „Die bestehenden Gebäude fügen sich gut in die Landschaft ein und sind aus heutiger Sicht urbanistisch vertretbar und typisch für diese Straßenzüge.“