Landesrat zeigt Hintergründe auf

Kein Amtsarzt im Passeiertal: Dienst laut Messner auch in Zukunft garantiert

Donnerstag, 05. Dezember 2024 | 10:41 Uhr

Von: mk

Bozen – Ab dem 1. Januar 2025 wird das Passeiertal ohne amtsärztliche Versorgung dastehen. Amtsärzte sind für Leistungen wie Führerscheinverlängerungen, Waffenpässe und andere medizinische Bescheinigungen zuständig. Die Süd-Tiroler Freiheit äußert in einer Aussendung die Befürchtung, dass die rund 10.000 Einwohner des Tals in Zukunft nach Meran oder Bozen ausweichen müssen. Gesundheitslandesrat Hubert Messner nimmt dazu Stellung und erklärt die Hintergründe. Wörtlich schreibt er in einer Aussendung:

„Grundsätzlich in Bezug auf die Funktion „Amtsarzt/ärztin“ festzuhalten, dass diese in den letzten Jahren auf staatlicher, aber auch lokaler Ebene Gegenstand zahlreicher Gesetzesänderungen war, welche bewirkt haben, dass die Aufgaben des „Amtsarztes“ im klassischen Sinn mittlerweile auch an die Fachärzte/innen für Hygiene und öffentliche Gesundheit, angestellt bei den Hygienediensten des Südtiroler Sanitätsbetriebs, übertragen wurden. Die amtsärztlichen Aufgaben wie bspw. Führerscheinverlängerungen und ähnliche medizinische Bescheinigungstätigkeiten (z.B. bei Ausstellung von Waffenpässen) sowie die sogenannte „Nekroskopie“ (Leichenbeschau) zur Bestätigung der Feststellung des Todes einer Person können kraft Gesetzes auch von den genannten Ärzten und Ärztinnen des Hygienedienstes ausgeführt werden.

Insofern sind sämtliche amtsärztliche Dienste – auch für das Passeiertal – in jedem Fall für die Zukunft weiter garantiert und stehen den Bürgerinnen und Bürgern wie bisher zur Verfügung: Die Dienste werden vom Hygienedienst des Gesundheitsbezirks Meran abgedeckt. Im Fall der nekroskopischen Beschau werden diese auch weiterhin vor Ort im Tal durchgeführt.

In besonderen Fällen, z.B. bei personeller Unterbesetzung des Hygienedienstes (wie im Fall des Gesundheitsbezirks Meran) wurden in Vergangenheit einige erfahrene Allgemeinmediziner/innen, zusätzlich zu deren Beauftragung als „Hausärzte/innen“, mit amtsärztlichen Aufgaben in einem gewissen Einzugsgebiet betraut. Die Entscheidung zur Übernahme von amtsärztlichen Tätigkeiten steht dem jeweiligen Allgemeinmediziner selbstverständlich frei. Der Dienst als „Amtsarzt“ wird gemäß geltender Tarife zusätzlich vergütet. Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Amtsarzt wurden außerdem entsprechende Aus- und Weiterbildungskurse für die Ärzte/innen abgehalten.

Dass die beiden Allgemeinmediziner Dr. Dubis und Dr. Beccarello ihre bisherige Zusatzbeauftragung als „Amtsärzte“ im Passeiertal nun freiwillig zurücklegen, ist mir bekannt und ich bedauere ihre Entscheidung. Die Tatsache, dass die beiden Kollegen als Hauptgrund für ihren Entschluss weniger die Bescheinigungstätigkeit als vielmehr die Nicht-Planbarkeit der nekroskopischen Beschauungen, besonders nachts oder an Feiertagen, angeführt haben, nehme ich zur Kenntnis. Dennoch bin ich zuversichtlich gestimmt, zumal der Hygienedienst Meran bereit ist, die amtsärztliche Versorgung des Passeiertals zu übernehmen, und im Fall der Leichenbeschau diese so wie in Vergangenheit auch vor Ort durchführen kann und wird.“

Bezirk: Bozen

Kommentare

Aktuell sind 2 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen