Von: mk
Bozen – Über 450 Kinder und Jugendliche werden heuer von den eigenen Eltern unterrichtet und besuchen nicht die Schule oder den Kindergarten. In vielen Fällen handelt es sich um Sprösslinge von Corona-Leugnern, die Maskenpflicht und Nasenflügeltests ablehnen. Manche dieser Eltern haben sich sogar zusammengeschlossen und organisieren Kinderbetreuung und Unterricht unter Missachtung der geltenden Bestimmungen. Auf Unterstützung vonseiten der öffentlichen Hand brauchen solche Initiativen allerdings nicht zu hoffen.
Der Großteil der Erwachsenen, die Elternunterricht den Corona-Maßnahmen an Schulen vorziehen, gehört der deutschen Sprachgruppe an. Zwei Drittel der Schüler, die vom Unterricht abgemeldet wurden, besuchen die Grundschule.
Einige Eltern haben sich zusammengeschlossen, um Kinder und Jugendliche in einer Art alternativer Realität abseits von Corona zu betreuen oder zu unterrichten. Die Politik hat mit diesem Phänomen bereits gerechnet – und ist dagegen, dass solchen Initiativen eine finanzielle Unterstützung zuteilwird.
Um sämtliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, hat der zuständige Bildungslandesrat Philipp Achammer in einen Brief an den Gemeindenverband bereits Ende August klargestellt, dass der Verdacht besteht, dass solche Elterninitiativen um eine Finanzierung bei den Gemeinden ansuchen.
Achammer stellt allerdings klar, dass es sich hier keinesfalls um gleichgestellte Kindergärten oder um anerkannte und gleichgestellte Privatschulen handelt.
„Die gleichgestellte Kindergärten sowie die anerkannten und gleichgestellten Privatschulen, die eine Finanzierung durch das Land erhalten, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um die Anerkennung bzw. die Gleichstellung zu erlangen. Zudem sind sie verpflichtet, die grundlegenden Bestimmungen der Schulordnung einzuhalten“, schreibt Achammer in dem Brief.
Etwas anderes sei der Elternunterricht, der von staatlichen Bestimmungen geregelt wird und bei dem keine Finanzierung vorgesehen sei. Die obgenannten Initiativen könnten unter Umständen als Elternunterricht angesehen werden. „Dieser ermöglicht es den Eltern, selbst für den Unterricht der Kinder zu sorgen, sofern sie die von den einschlägigen Bestimmungen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings müssen sie in diesem Fall die Kinder in eine öffentliche Schule einschreiben, die über die Einhaltung der Schulpflicht und die Lernfortschritte wacht“, schreibt Achammer. Die Schüler, die zuhause bleiben, müssen etwa am Ende des Schuljahres eine Prüfung ablegen, um ihren Kenntnisstand nachzuweisen.
„Da diese so genannten Elterninitiativen weder anerkannt noch gleichgestellt sind und sie zudem scheinbar hauptsächlich den Zweck erfüllen, Bestimmungen der Schulordnung zu umgehen“, rate man absolut davon ab, „diese finanziell oder durch Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zu unterstützen“, hießt es in Achammers Brief an den Gemeindeverband.
Der Landesrat ruft den Gemeindenverband dazu auf, diese Informationen an die Gemeinden weiterzuleiten.