Von: luk
Natz-Schabs – Die Dörferliste von Natz-Schabs stellt klar, dass es für die Unterbringung der Asylbewerber in Dienstwohungen, so wie in Schabs im Gewerbegebiet Förche geplant, derzeit keine rechtliche Grundlage gebe. “Dies geht eindeutig aus dem angeforderten Gutachten der Rechtsabteilung des Verwaltungsamtes für Landschaft und Raumentwicklung hervor. Darin heißt es unter anderem “Die Dienstwohnung bildet integrierenden Bestandteil der betrieblichen Liegenschaft (Art. 44/quarter Absatz 2 des L.G. Nr. 13/1997), d.h. die Dienstwohnung gehört zum Betrieb und „dient“ allein diesem”.” Deshalb fordert die Dörferliste jetzt in einem offenen Brief an die Direktion Sozialdienste Eisckatal, welche das SPRAR-Programm koordiniert und betreut sowie an die Gemeindeverwaltung, das Ansuchen an das italienische Innenministerium bezüglich des SPRAR-Programms in Natz/Schabs zurückzuziehen, da dies keiner rechtlichen Prüfung standhalten würde.
“Böse, Scheinheilig und Schockiert, das waren die Reaktionen von Bürgermeister Alexander Überbacher auf unsere letzte Pressemitteilung zum Thema SPAR. Scheinheilig finden wir, dass die Informationsveranstaltung hierfür erst nach erfolgtem Ansuchen beim italienischen Innenministerium, und auf Druck der Bevölkerung stattgefunden hat. Böse ist es, dass die betroffene Familie, welche die Wohnung räumen müsste, nicht einmal von diesem Vorhaben informiert wurde. Schockiert sind wir, dass die Gemeindeverwaltung die rechtliche Situation zur Verwendung von Dienstwohnungen nicht überprüft hat und dies obwohl wir diese Frage schon in unserer schriftlichen Anfrage Ende Oktober gestellt haben”, so die Dörflerliste.
Abschließend fordert die Dörferliste, “dass die Verantwortlichen aus den gemachten Fehlern, wie mangelnder Informationsfluss und fehlender Transparenz gelernt haben und dass in Zukunft der Wille des Gemeinderates, nämlich die Aufteilung der Asylbewerber auf mehrere Fraktionen respektiert wird. Nur so kann eine Akzeptanz in der Bevölkerung geschaffen werden.”