Von: luk
Bozen – In Südtirol werden die Corona-Regeln weiter verschärft. Das hat heute die Landesregierung beschlossen. Um Arbeits- und Schultätigkeit zu gewährleisten, verschärft die Landesregierung die Regeln bei Sport, Chören, Musikkapellen und Spielsälen. Christkindlmärkte werden abgesagt.
Im Amateursport orientiert sich Südtirol an den staatlichen Regeln. Damit fallen alle Meisterschaften aus – nur die regionalen und überregionalen nicht. Vereine dürfen aber weiter trainieren, auch der Sportunterricht in der Schule findet weiterhin statt. Allerdings sind die Mannschaftsspiele untersagt.
Chöre und Musikkapellen können nur mehr in kleinen Gruppen proben.
In den Schulen bleibt das Ampelsystem aufrecht. In den Oberschulen wird mindestens ein Drittel Fernunterricht stattfinden.
Bei den Buschenschänken kommen dieselben Regeln zur Anwendung, wie in anderen Gastlokalen auch.
Die Christkindlmärkte in Südtirol sind abgesagt worden. Diesen Entschluss hat die Landesregierung gefasst, da es auf den Märkten nicht möglich wäre, die Besucherzahlen zu begrenzen und die Abstandsregeln einzuhalten. Außerdem dürften Speisen und Getränke nur im Sitzen konsumiert werden.
Ab morgen weitere Einschränkungen in Südtirol
Ab morgen treten in Südtirol neue Vorbeugemaßnahmen gegen das Coronvairus in Kraft. Sie betreffen verschiedene Bereiche des Alltags wie Amateursport, Chöre und Musikkapellen, Spielsäle und beinhaltete die Absage der Christkindlmärkte. Dies hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung nach ausführlicher Diskussion beschlossen. Landeshauptmann Arno Kompatscher wird dazu bis morgen eine neue Verordnung unterzeichnen, die ab morgen und bis 30. November in Kraft sein wird.
Primärziel bleibe, das Wirtschafts- und Arbeitsleben sowie den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher in der anschließenden Pressekonferenz: “Wir müssen auf die steigenden Infektionsfälle mit Sars-CoV-2 angemessen reagieren und das Infektionsrisiko minimieren. Das bedeutet einschränkende Maßnahmen in anderen Lebensbereichen”. Als Grundlage für die Entscheidungen habe die Regierung heute ausführlich die aktuelle epidemiologische Entwicklung in Südtirol analysiert und das Dekret des Ministerpräsidenten Giuseppe Conte vom vergangenen Sonntag unter die Lupe genommen.
Steigende Infektionszahlen: Sanitätsbetrieb
Wichtig sei eine korrekte Interpretation der vom Sanitätsbetrieb festgestellten Infektionszahlen: “Sie sind auf eine erhöhte Trefferquote zurückzuführen, bei denen den Abstrichen ein Antigentest vorausgegangen ist”, erklärte Kompatscher. Der Großteil der festgestellten Infektionen mit dem Coronavirus betrifft daher bereits in Quarantäne befindliche Personen, die somit nicht weiter Personen anstecken konnten. Dies zeige , dass der Sanitätsbetrieb viel zielgenauer testen kann, und damit die Zahl an positiv Getesteten im Verhältnis zur Gesamtzahl an Abstrichen steigt. Dies sei die “gute in der schlechten Nachricht”. “Es zeigt sich aber auch, dass der Druck auf die stationäre Betreuung und Intensivstationen in den Krankenhäusern zunimmt, und das macht weitere einschränkende Maßnahmen nötig”, fasste der Landeshauptmann zusammen.
30 Prozent Fernunterricht für Oberschulen
Im Schulbereich hat die Landesregierung festgelegt, dass in Oberschulen mindestens 30 Prozent des Lehrbetriebes in Form von Fernunterricht erfolgen soll – mit Schwerpunkt auf dem Triennium und der Möglichkeit zu etwas mehr Präsenzunterricht für die jüngeren Schülerinnen und Schüler in den ersten zwei Schuljahren. Ziel der Landesregierung ist damit, den öffentlichen Personennahverkehr zu entlasten und die Ansteckungsgefahr vor Ort zu minimieren.
Amateursport nur ab regionaler Ebene zugelassen
Eine “lange, komplexe Diskussion” hat laut Kompatscher die Landesregierung im Bereich Sport geführt, nachdem gestern die Südtiroler Sportverbände angehört worden waren. Demnach sind künftig alle Amateur-Meisterschaften auf Landesebene abgesagt, da dort die Einhaltung der vom Sicherheitsprotokoll vorgesehenen Vorbeugemaßnahmen besonders schwer einzuhalten sind und Menschenansammlungen kaum vermieden werden können. Alle Meisterschaften auf regionaler, überregionaler, nationaler und internationaler Ebene dürfen hingegen fortgesetzt werden. “Dennoch muss der Sport auf Landesebene nicht stillstehen”, versicherte Landeshauptmann Kompatscher: Die Mannschaften dürfen weiter trainieren, sofern sie die geltenden Sicherheitsprotokolle einhalten – auch in den Umkleidekabinen.”
Heuer keine Christkindlmärkte in Südtirol
Arno Kompatscher hat bestätigt, dass im Jahr 2020 in Südtirol keine Christkindlmärkte stattfinden werden. Bei allen anderen Veranstaltungen hat die Landesregierung die bereits geltenden Regeln nicht geändert. Aufrecht bleibt damit das Verbot, bei Veranstaltungen Speisen und Getränke zu verabreichen und die Empfehlung Veranstaltungen mit Menschenansammlungen möglichst abzusagen.
Abstandsregeln in Törggelestuben, eingeschränkte Öffnungszeit in Spielsälen
Klargestellt hat die Landesregierung auch, dass die Abstandregeln und das Vermeiden von Menschenansammlungen wie in allen Restaurationsbetrieben auch beim “Törggelen” gelten: So müssen die bäuerlichen Betreiber beim Eingang die entsprechenden Tabellen mit den maximal zulässigen Personen in den Bauernstuben aushängen. Diese Regelung gilt auch für alle anderen öffentlich zugänglichen Lokale. Keine zusätzliche Änderung war bei den Regelungen für Bars und Restaurants nötig, berichtete der Landeshauptmann, der darauf hinwies, “dass wir in Südtirol hier strengere Vorschriften als auf staatlicher Ebene haben.” Für Spielsäle und Wettbüros hingegen wurde die Öffnungszeit von maximal 8.00 bis 18.00 Uhr eingeschränkt.
Chöre und Musikkapellen nur in Kleingruppen
Während es auf staatlicher Ebene keine Vorbeugemaßnahmen für Chöre und Musikkapellen gibt, hat die Landesregierung nach Rücksprache mit den entsprechenden Verbänden beschlossen, zur bereits im Frühjahr 2020 geltenden Beschränkung dieser Tätigkeiten auf Kleingruppen zurückzukehren: Maximal 15 Personen dürfen sie ausüben und müssen sich dabei an die 1/5 Regel halten, sprich die maximale Anwesenheit von einer Person pro verfügbaren fünf Quadratmetern im Schnitt.
Schließlich erinnerte Landeshauptmann Kompatscher mit Blick auf die jüngsten Bestimmungen für Gemeinden im Dekret des Ministerpräsidenten daran, dass das entsprechende Landesgesetz zum Neustart in Südtirol bereits “das Recht und die Pflicht der Bürgermeister vorsieht, mögliche Risikoquellen durch Menschenansammlungen in den Gemeinden festzustellen und die entsprechenden Vorbeugemaßnahmen zu ergreifen.”
Der Landeshauptmann wiederholte den eindringlichen Aufruf an die Bevölkerung und Privatwirtschaft, sich mit der nötigen Vernunft und Verantwortung an die Regeln und Empfehlungen zu halten. Auch die Landesregierung und Landesverwaltung, die ihren Weg des Smart Working und der Videokonferenzen im Sommer auf niedrigerem Niveau fortgesetzt habe, werde nun verstärkt wieder darauf setzen.