Von: luk
Bozen – Über das so genannte Anvertrauungsabkommen werden Menschen mit Behinderung im öffentlichen und privaten Sektor befristet im Rahmen von Praktika eingestellt, um Arbeitserfahrungen zu sammeln. Bei Eignung und Bedarf werden diese Praktika dann in feste Arbeitsverhältnisse umgewandelt.
“Allerdings gibt es während dieser Praktika für die Menschen mit Behinderung keine Rentenvorsorgebeiträge”, bemängeln der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, sowie Behindertensprecher Oswald Werth.
“Die befristet beschäftigten Menschen mit Behinderung erhalten zwar ein Taschengeld und sind unfallversichert, Rentenbeiträge werden allerdings keine eingezahlt. Dabei dauern diese Anvertrauungsabkommen oft über Jahre hindurch, weil mangels Festanstellungen dies für viele Menschen mit Behinderung die einzige Möglichkeit einer bezahlten und sinnvollen Beschäftigung ist. Die fehlenden Rentenbeiträge bedeuten allerdings einen Nachteil bei der Altersvorsorge. Dabei leisten die Betroffenen oft wertvolle und unverzichtbare Dienste in Schulmensen, in Büros der öffentlichen Verwaltung wie z.B. Krankenhäusern oder in Privatbetrieben”, so Pöder und Werth.
Landesrätin Martha Stocker bestätigt in Beantwortung einer Landtagsanfrage von Andreas Pöder die Problematik mit den Renteneinzahlungen. Man versuche auch durch einen Betrag auf den Bruttolohn unterstützend zu wirken. In den letzten Jahren waren immer zwischen 330 und 390 Personen mit dem Anvertrauungsabkommen beschäftigt, davon 165 im Privatsektor und 224 im öffentlichen Bereich.
Die BürgerUnion drängt nun im Landtag mit einem Antrag darauf, dass die Problematik der Rentenvorsorgeleistung im Sinne der Betroffenen gelöst wird.