Verdacht auf Amtsmissbrauch

Keine Ruhe für den Parkplatz am Pragser Wildsee

Samstag, 17. Juni 2017 | 12:19 Uhr
Update

Von: mk

Bozen/Prags – Die Staatsanwaltschaft wird aufgefordert, die „abnorme“ Ausstellung der Baukonzession für den Parkplatz am Pragser Wildsee erneut zu überprüfen. Dies verlangte Ermittlungsrichter Walter Pelino. Seiner Ansicht nach bestehe für den Pragser Bürgermeister Friedrich Mittermair und die Vertreterin der Gesellschaft Hotel Pragser Wildsee, Caroline Heiss, der Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Der Anrainer Josef Ploner hatte Einspruch gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens erhoben. Diesem Einspruch ist der Richter nun aufgrund „schwerwiegender Unregelmäßigkeiten“ gefolgt, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

In seiner neunseitigen Verfügung listet er die Vorgänge auf, die unklar scheinen. Am 3. März 2016 habe Heiss, die ebenfalls Gemeindereferentin ist, das Waldstück gekauft, für das drei Monate später die Parkplatz-Baukonzession ausgestellt werden sollte. Am 23. März soll es in ihrem Hotel zu einem Treffen zwischen Landespolitikern, Beamten und Technikern gekommen sein. Am 10. Juni habe die Gemeinde die Baukonzession erteilt.

Laut Richter sei die Zeitabfolge „sehr verdächtig“ und deute darauf hin, dass Heiss im Vorfeld gewusst habe, wie die Entscheidung des Bürgermeisters und der Gemeinde ausfallen würde.

Weil das betreffende Waldstück in weniger als 300 Meter Entfernung vom Seeufer und im Naturschutzgebiet liegt, habe es gleich zwei landschaftliche Bindungen gegeben. Außerdem sei die Abänderung des Bauleitplanes genau geregelt: Laut Urbanistikgesetz sei eine 30-Tages-Frist für eventuelle Einsprüche vorgesehen, die aber nicht eingehalten worden sei.

Als geradezu „mysteriös“ bezeichnet der Richter einen Vermerk der Landesregierung vom 31. Mai, womit Landesämter beauftragt werden, eine provisorische Genehmigung für die Errichtung eines Parkplatzes zu erteilen. Der Vermerk soll dem Bürgermeister per E-Mail am 9. Juni zugestellt worden sein.

In den Akten fehle das Dokument allerdings, seine Existenz sei somit fraglich, und falls es existiere, sei es zumindest „juridisch inexistent“, da das Gesetz eine „Vor-Genehmigung“ nicht vorsehe. Für den Richter ist diese provisorische Genehmigung das „offensichtlichste Indiz für den Vorsatz des Bürgermeisters, seinen Handlungen den Anschein von Rechtmäßigkeit“ zu geben.

Der Vermerk sei zudem mit Dringlichkeit – wie die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer und die Vermeidung von Staus – begründet worden. In diesem Fall brauche es keine Abklärung im Sinne des Landschaftsschutzes. Doch der Richter sieht diese Dringlichkeit nicht gegeben, da der Zustand rund um den See seit Jahren derselbe gewesen sei.

Man hätte vorerst einfach nur mehr eine gewisse Anzahl Autos zulassen können. Für die Mitglieder der Landesregierung und mehrere Beamte, die auch unter Verdachts auf Amtsmissbrauch gestanden hatten, gab Pelino dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens statt. Der Staatsanwaltschaft stehe es allerdings frei, die Position aller Beteiligten noch einmal zu überprüfen.

Bezirk: Bozen, Pustertal