Begünstigung im Landesstabilitätsgesetz

Kfz-Steuer: Oldtimer bezahlen die Hälfte

Freitag, 07. Januar 2022 | 11:53 Uhr

Von: mk

Bozen – Fahrzeuge mit Sammlerwert, die 20 bis 29 Jahre alt sind, bezahlen in Südtirol 2022 nur die Hälfte der Kraftfahrzeugsteuer. Die Begünstigung ist im Landesstabilitätsgesetz 2022 festgeschrieben.
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Nur 50 Prozent der Kraftfahrzeugsteuer ist 2022 weiterhin für mindestens 20 Jahre alte Fahrzeuge zu bezahlen, die von historischer Bedeutung beziehungsweise von Sammlerinteresse sind. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in eines der Verzeichnisse “Automotoclub Storico Italiano”, “Storico Lancia”, “Italiano Fiat”, “Italiano Alfa Romeo” oder der “Federazione Motociclistica Italiana” eingetragen sind und über die entsprechende Bescheinigung verfügen. Das Fahrzeugalter wird ab Zulassung oder Herstellung berechnet. Für Fahrzeuge gleichen Alters, die keinen Sammlerwert haben, bezahlen die Fahrzeughalter hingegen den vollen Satz, der jenem entspricht, der für Fahrzeuge zu bezahlen ist, die weniger als 20 Jahre alt sind. Für die über 30 Jahre alten Kraftfahrzeuge ist dagegen die Steuer aufgrund der Eintragung im öffentlichen Kfz-Register (PRA) nicht geschuldet. Bei Verwendung auf öffentlichen Straßen und Flächen ist die Verkehrssteuer fällig.

Um die Steuerbegünstigung in Anspruch zu nehmen, muss die Bescheinigung über das historische Interesse oder den Sammlerwert innerhalb der Zahlungsfrist im Fahrzeugschein vermerkt werden. Für die Eintragung der Bescheinigung von historischem Interesse oder Sammlerwert können sich Fahrzeughalter an eine Kfz-Agentur oder, nach Vereinbarung, an den Service Desk der Landesabteilung Mobilität wenden.

Bezirk: Bozen