Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute für das Kindergartenpersonal ergänzende Kriterien für die Eintragung in die Rangordnungen erlassen.
Die Neuregelung sieht vor, dass Bewerberinnen mit Abschluss des fünfjährigen Masterstudienganges in Bildungswissenschaften für den Primarbereich, welcher als Befähigung für den Unterricht im Kindergarten gilt, direkt nach dem Personal mit Eignung im jeweiligen Abschnitt der Rangordnungen für Kindergärtnerinnen eingereiht wird. Die Landesregierung hat heute ihre Zustimmung zu dieser Änderung erteilt.
“Damit tragen wir dem Personalnotstand im Kindergarten und den neuen Zugangsvoraussetzungen Rechnung”, so Personallandesrätin Waltraud Deeg. Im Moment müsse auf die derzeitige Situation, die auf den politischen Entscheidungen der Vergangenheit beruhe, Bezug genommen werden. “Bei einer Überarbeitung der Kriterien können auch andere Regelungen vereinbart werden”, so Deeg.
“Die heute beschlossen Neuerungen tragen dazu bei, Planungssicherheit für Abgängerinnen und Abgänger des Materstudienganges zu schaffen, welche sich für den Kindergarten entscheiden”, erklärt Bildungslandesrat Philipp Achammer. Wie vergangene Woche vereinbart, sollen in Gesprächen und Verhandlungen mit den Gewerkschaften die nächsten Schritte gesetzt werden, berichtet Achammer.
Die ergänzten Kriterien für die Stellenvergabe des Kindergartenpersonals treten nach der Veröffentlichung des Landesregierungsbeschlusses im Amtsblatt der Region in Kraft und gelten bereits für die Rangordnung des kommenden Kindergartenjahres 2017/2018.