Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute ein einheitliches und bedarfsorientiertes Finanzierungssystem für die Kleinkindbetreuung genehmigt.
Erstmals werden alle Dienste für Kleinkindbetreuung (Kindertagesstätten, Kinderhorte, Tagesmütter/-väter) vom Land, den Gemeinden und den Familien gemeinsam finanziert. Dies sieht das neue Finanzierungsmodell für die Kleinkindbetreuung in Südtirol vor, das heute (9. August) auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg von der Landesregierung genehmigt wurde. „Damit wollen wir ein an die Bedürfnisse der Familien angepasstes, einheitliches und qualitativ hochwertiges Angebot an Kleinkinderbetreuungsmöglichke iten garantieren“, bekräftigte die Familienlandesrätin in der heutigen Pressekonferenz der Landesregierung. Sie betonte, dass das neue Finanzierungsmodell „in einem langen, partizipativen Prozess mit dem Gemeindenverband und den Anbietern erarbeitet wurde, um den Anforderungen der Familien und Einrichtungen für Kleinkindbetreuung bestmöglich gerecht zu werden.“
Bedarfsorientiert und einkommensabhängig
Familien, welche die Kleinkindbetreuung in Anspruch nehmen, bezahlen einen Tarif, der von ihrer Einkommens- und Vermögenssituation laut EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) abhängt. Dabei gelten einheitliche Beitragskriterien für Kindertagesstätten und den Tagesmütter/-väterdienst. Zugang zu den Beiträgen des Landes haben Kinder im Alter von drei Monaten bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres, die noch nicht den Kindergarten besuchen. Der Tagesmütter- und Tagesväterdienst kann auch von Kindern im Vorschulalter nach Vollendung des vierten Lebensjahres beansprucht werden, wobei die Kosten der Betreuungsstunden in diesem Fall gänzlich zu Lasten der Familien gehen. Das einheitliche Tarifmodell für alle Kleinkindbetreuungsdienste wurde bereits im Januar 2014 eingeführt. Seitdem werden auch die Tagesmütterdienste vom Land mitfinanziert, wodurch sich die Kosten pro Betreuungsstunde für die Familien de facto halbiert haben. “Die einheitlichen Tarife wurden von den Familien gut angenommen, daher bleiben die einkommensabhängigen Mindest- und Höchsttarife von 0,90 bzw. 3,65 Euro unverändert”, so die Landesrätin. Abgerechnet wird auf Stundenbasis.
Kleinkindbetreuung wird ausgebaut
Mit dem neuen Finanzierungssystem werden die Gemeinden mehr in die Verantwortung genommen. Bereits im Familiengesetz des Landes aus dem Jahr 2013 ist der Ausbau der Kinderbetreuungsdienste in den einzelnen Gemeinden vorgesehen. “Bei der Anzahl der einzurichtenden Plätze gehen wir vom Bedarf der Familien vor Ort aus, wobei wir 2017 mit einem Mindestangebot starten”, so Landesrätin Deeg. So sollen ab dem kommenden Jahr in jeder Gemeinde abhängig vom Bedarf Plätze für mindestens 15 Prozent der ansässigen Kinder zwischen 0 und 3 Jahren bei Tagesmüttern, in Kitas oder Kinderhorten bereitgestellt werden. „Durch den Ausbau der Angebote sowohl im städtischen Raum als auch in der Peripherie wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert“, ist sich die Familienlandesrätin sicher. Bei der Inanspruchnahme der Betreuungsdienste haben Kinder mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in der Gemeinde und berufstätige Eltern haben Vorrang.
Mindestanwesenheit von zwölf Wochenstunden
Ein weiterer Punkt, der heute von der Landesregierung beschlossen wurde, ist die Mindestanwesenheit von 12 Wochenstunden pro Kind. Damit sollen die pädagogische Kontinuität und mehr Planungssicherheit gewährleistet werden. Mit dem neuen Finanzierungssystem wird zudem die Abrechnung der Betreuungsstunden für die Anbieter der Dienste vereinfacht. Die neuen Kriterien gelten ab dem 1. Jänner 2017.