Von: mk
Bozen – Der erste Gesetzgebungsausschuss im Regionalrat hat die Änderungen zum Regionalgesetz „Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ genehmigt und damit einer Vereinfachung der Einstellungsmodalitäten von Beamten zugestimmt. Zudem sollen die wichtigsten meldeamtlichen Bescheinigungen vermehrt digital und künftig kostenlos zur Verfügung stehen.
Eine wesentliche Änderung des Gemeindekodex betrifft die Ersetzung des ausscheidenden Personals. Nun wird die Möglichkeit geschaffen, neues Personal bis zu drei Monaten vor dem Freiwerden der Stelle einzustellen und entsprechend einzuschulen. „Das ist vor allem für kleine Gemeinden von Vorteil, wenn ein einziger Beamter für einen Tätigkeitsbereich zuständig ist. Jetzt kann ein neuer Mitarbeiter vom scheidenden Beamten gut eingearbeitet werden. Das war bisher nicht möglich und wertvolles Wissen und langjährige Erfahrungen konnten oft nicht weitergegeben werden“, erklärt Landtagsabgeordneter Franz Locher, der im Gesetzgebungsausschuss zusammen mit Paula Bacher und Helmut Tauber die Südtiroler Volkspartei vertritt. Dieselbe Möglichkeit sei nun auch bei der Neubesetzung des Gemeindesekretärs vorgesehen. Der neue Gemeindesekretär kann demnach bis zu sechs Monate vor dem Ausscheiden des amtierenden Gemeindesekretärs eingestellt werden. Eine Übergabe gestalte sich dadurch für alle Beteiligten wesentlich einfacher als bisher.
Locher verweist auf weitere Erleichterungen, die mit der Änderung des Regionalgesetztes einhergehen. So sollen Führungskräfte in bestimmten Fällen auch in Abweichung von der Einwohnerzahlschwelle (10.000 Einwohner) eingestellt werden können. „Damit wird den immer komplexer werdenden Bestimmungen Rechnung getragen und Gemeinden können spezialisiertes Personal aufnehmen. Auch diese Neuerung kommt vor allem den kleinen Gemeinden zugute, welche diese Möglichkeit bisher nicht hatten“, betont Locher.
Die vorgesehenen Bestimmungen zur Änderung des Gemeindekodex betreffen vor allem aber die Gemeindesekretäre, deren Wettbewerbszulassung, die Prüfungsmodalitäten und die Kommissionsbesetzung mit dem Ziel, das Einstellungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Mit der Regionalbestimmung wird zudem festgelegt, dass für zahlreiche digitale Bescheinigungen wie Geburtsbescheinigung, Trauschein, Familienbogen, Zivilstand, Staatsbürgerschaftsnachweis, Wohnsitzbescheinigung usw. weder eine Stempelsteuer noch Sekretariatsgebühren zu entrichten sind. Diese digitalen meldeamtlichen Bescheinigungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger künftig kostenlos.