Von: mk
Bozen – Das Haushaltsgesetz des Staates für das Jahr 2017 sieht unter anderem die Aussetzung der Erhöhung von Gemeindesteuern vor. Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete und Obmann Walter Blaas will mittels einer Landtagsanfrage die Situation in Südtirol erörtern. Die Südtiroler Gemeinden sind laut einem Mitteilungsschreiben des Gemeindenverbandes dazu angehalten, die Erhöhung von Gemeindesteuern auszusetzen.
„‘Die für das Jahr 2017 eventuell von der Gemeinde beschlossene Erhöhung von Gemeindesteuern und Gemeindezusatzsteuern, welche den Gemeinden aufgrund von staatlichen Gesetzen zustehen, hat keine Wirkung. Es gelten die für das Jahr 2016 vorgesehenen Steuersätze. Diese Bestimmung gilt für den IRPEF-Gemeindezuschlag, für die Steuer für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP) und für die Werbesteuer, jedoch nicht für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS), für die Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) und für die Aufenthaltsabgabe auf Wohnungen und Villen, welche mit Landesgesetz bzw. Regionalgesetz eingeführt worden sind‘“, zitiert Blaas einleitend aus der Mitteilung Nr. 11/2017 (Protokoll Nr.: 446) des Südtiroler Gemeindenverbandes.
„Es wird zu erörtern sein, auf welches Niveau die erhöhten Gemeindesteuern für das Jahr 2017 aufgrund der staatlichen Gesetzgebung zurückangepasst werden müssen“, hält Blaas fest und verweist auf seine Anfrage. „Etliche Gemeinden werden wegen der staatlichen Bestimmungen entsprechende Haushaltsplanänderungen vornehmen müssen“, erklärt der Freiheitliche Landesparteiobmann weiter.
„Des Weiteren muss der Rechtssicherheit Genüge getan werden“, betont Walter Blaas. Es stellt sich nämlich die Frage, ob betroffene Bürger, welche von der Aussetzung der Erhöhung von Gemeindesteuern noch nicht berücksichtig worden sind, die überwiesenen Mehrbeträge zurückverlangen können.
Der Freiheitliche Landesparteiobmann Walter Blaas verlangt abschließend von den Südtiroler Gemeinden eine tatsächliche Aussetzung der Erhöhung von Gemeindesteuern und Transparenz gegenüber den Bürgern.