Von: mk
Trient – Die erste Gesetzgebungskommission im Regionalrat hat heute in Trient unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti den Gesetzentwurf Nr. 9 behandelt: Dringende Änderungen zum Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2 „Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol“ in geltender Fassung (eingebracht von der Regionalregierung).
Zu Beginn der Beratungen erläuterte Franz Locher, zuständiger Regionalassessor und Vizepräsident der Region, den zur Diskussion stehenden Gesetzesentwurf, der auch für die Bürgermeister die Höchstzahl an Amtszeiten neu festlegt.
Locher unterstrich die wichtige Rolle der Gemeindeverwaltungen und die Aufgaben, die die Bürgermeister zu erfüllen haben. Er verwies auf die jüngste Entscheidung der Zwölfer-Kommission, eine Abweichung vom staatlichen Gesetz über Kommunalwahlen zu ermöglichen. Dort wurde die Möglichkeit einer dritten Amtszeit für Bürgermeister in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern gutgeheißen.
„Wir brauchen“, erklärte er, „einen klaren Vorschlag für ein Gesetz, das wir in der Novembersitzung im Regionalrat diskutieren können. Für die Gemeindewahlen im nächsten Jahr brauchen wir Rechtssicherheit.“ Nach einer ausführlichen Diskussion billigte der Ausschuss den Gesetzentwurf mit vier Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen, während zwei Abgeordnete nicht an der Abstimmung teilnahmen.
Ein Änderungsantrag der Grünen wurde abgelehnt. Laut den Grünen sieht der Vorschlag von Locher die Eins-zu-eins-Übernahme der staatlichen Normen auf Südtirol und Trentino vor. „Beeindruckend, wie der sonst immer eigenständig, wenn nicht widerspenstig denkende Locher hier der staatlichen Vorgabe nachkommt“, so die beiden grünen Vertreterinnen im Ausschuss, Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer. Sie haben zwei Änderungsanträge eingebracht, welche die staatliche Regelung strenger auslegen und erstens auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kleinen Gemeinden (unter 5.000 Einwohner) der Mandatsbeschränkung unterwirft und zweitens dieses auch auf die Referentinnen und Referenten in den Gemeinden aller Größenordnungen ausdehnt. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit begründen die beiden Abgeordneten damit, dass auch in Sizilien eine eingrenzende Formulierung zugelassen worden und in Südtirol aufgrund des quasi Einparteien-Monopols eine zeitliche Eingrenzung argumentierbar sei.
Brigitte Foppa zum ersten Vorschlag: „Wir schlagen die Mandatsbeschränkung auch in den kleinen Gemeinden vor, weil ein Wechsel nach drei Amtsperioden gut tut. Neue Gesichter, Junge, Frauen haben sonst keine Chance. Wir halten nichts von den ‚Dorfkaiser‘-Anschuldigungen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister leisten einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Demokratie und Gemeinwohl. 15 Jahre sind aber eine lange Zeit – denken wir nur dran, dass die gesamte Schulzeit eines jungen Menschen 13 Jahre sind! – was man in diesen Jahren in der Exekutive nicht erreicht, erreicht man auch nachher nicht.“
Zur Mandatsbeschränkung der Referentinnen und Referenten wird der Antrag bis zur Behandlung im Plenum vorgelegt. Dazu Madeleine Rohrer: „Politik in einer Demokratie bedeutet eben nicht, dass immer die gleichen wenigen über alle anderen bestimmen. Es braucht immer wieder einen personellen Wechsel, auch in den Ausschüssen, es braucht neuen Schwung und frische Ideen, damit sich nicht schlechte Gewohnheiten einschleifen. Ein solcher Wechsel tut überall gut, ganz egal, ob Bürgermeister oder Gemeindereferenten, die gerade in größeren Gemeinden ganz wesentliche Aufgaben und Zuständigkeiten haben. Für Bürgermeister und Gemeindereferent müssen daher dieselben Regeln gelten, ganz egal wer die Person ist.“
Der Antrag zur Mandatsbeschränkung in den Kleingemeinden wurde abgelehnt. „Es ist offensichtlich, dass die Mehrheit all ihre Bemühungen auf die Ausweitung der Amtsdauer in den Großgemeinden zielt. Doppelzüngigkeit kennt keine Grenzen“, so die Grünen.