Von: mk
Bozen – Einen “Hinterhalt der SVP” vermutet angeblich der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, in der Tatsache, dass das erst vor Kurzem verabschiedeten Landtagswahlgesetz nochmals in den Landtag soll.
Im Art. 16, Abs. 2 des Landtagswahlgesetzes fehlt jeder Hinweis auf eine Mindest- und Höchstzahl von Kandidaten. Ursprünglich war daran gedacht worden, jede Partei mindestens zwölf und höchstens 25 Kandidaten aufstellen zu lassen. Bisher galt die Regelung: mindestens drei und höchstens 35.
Bei der Verabschiedung des Landtagswahlgesetzes wurde dieser Satz aber offenbar nicht mit beschlossen. Jetzt will die SVP, welche den Landtagswahlgesetzentwurf eingebracht hatte, das Gesetz neu im Landtag behandeln, um den Fehler zu korrigieren.
Für Ein-Mann-Parteien, wie etwa die BürgerUnion wäre die derzeitige Regelung jedoch ein Vorteil. Pöder lässt dies aber nicht als einziges Argument gelten: “Wenn das Landtagswahlgesetz frühestens im November dieses Jahres noch nochmals aufgeschnürt und im Landtag behandelt wird, dann könnte die Mehrheit im Handstreich noch Wahlhürden oder ähnliche Passagen einbringen, um den eigenen Wahlerfolg zu sichern.”
Das Landtagswahlgesetz ist noch nicht in Kraft und kann erst in rund zwei Monaten formell geändert werden, danach würde erneut eine Aussetzungsfrist von drei Monaten bis zum Inkrafttreten gelten.
“Ich denke jede der Parteien, die sich bei den kommenden Wahlen präsentieren wird, wird mehr als drei oder zwölf Kandidaten erstellen, das liegt auch in der Natur der Sache: je mehr Kandidaten, desto breitgefächerter wird eine Liste. Eine Einmann- oder Einfrau-Kandidatur wird wohl niemand ins Auge fassen. Gleichwohl ist es unnötig, jetzt noch eine Mindestzahl ins Gesetz zu schreiben. Die Gefahr des Hinterhaltes besteht”, so Pöder abschließend.