Agentur für Wohnbauaufsicht (AWA) genehmigt Arbeitsplan für 2025

Kontrollen gegen Missbrauch werden verstärkt

Mittwoch, 18. Dezember 2024 | 11:36 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Agentur für Wohnbauaufsicht (AWA) als öffentlich-rechtliche Hilfskörperschaft des Landes Südtirol informiert und überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den geförderten und konventionierten Wohnbau. Der Lenkungs- und Koordinierungsbeirat der AWA, dem die Landesrätin für Wohnungsbau Ulli Mair, der Landesrat für Raumentwicklung Peter Brunner, der Präsident des Rates der Gemeinden Andreas Schatzer und die Direktorin der Behörde Elisa Guerra angehören, hat kürzlich den Arbeitsplan 2025 genehmigt.

Derzeit überwacht die Agentur für Wohnbauaufsicht die Einhaltung der Bindung für Ansässige in 80 Gemeinden Südtirols. Überdies ist die AWA auch für die Kontrolltätigkeiten im Bereich des geförderten Wohnbaus (Sozialbindung) zuständig. Im letzten Jahr hat die Agentur über 400 Kontrollen durchgeführt und dabei 45 Verstöße festgestellt. Die Anzahl der Verstöße liegt relativ konstant bei zehn Prozent der durchgeführten Kontrollen und belegt, dass ein Großteil der Wohnungen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben verwendet wird. In den vergangenen fünf Jahren hat die Agentur über 1,7 Millionen Euro an Sanktionen eingefordert.

Dank der von der Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Ulli Mair beschlossenen Aufstockung des Personals der AWA wird es möglich sein, die Kontrolle der korrekten Nutzung der konventionierten Wohnungen zu verstärken. Der Lenkungs- und Koordinierungsbeirat betonte, wie wichtig es sei, dem Phänomen der touristischen Vermietung von konventionierten Wohnungen, die den Ansässigen vorbehalten sind, entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang werden die Überwachungsmaßnahmen ab 2025 intensiviert, insbesondere an Orten mit hohem touristischen Potenzial, wobei die AWA auch auf externe Dienstleister zurückgreifen wird.

Für Landesrätin Ulli Mair spielt die Agentur für Wohnbauaufsicht eine entscheidende Rolle: “Die Existenz von Aufsichtsorganen wie der AWA ist wichtig, um sicherzustellen, dass geförderte und konventionierte Wohnungen ordnungsgemäß genutzt werden. Unser Ziel ist es Rechtssicherheit zu garantieren, Missbrauch und Immobilienspekulation zu verhindern und dafür zu sorgen, dass geförderter Wohnraum ausschließlich jenen Südtirolern zu Gute kommt, die einen nachweislichen Bedarf haben und die Voraussetzungen erfüllen.“

Parallel zur Kontrolltätigkeit wird großer Wert auf die Informationstätigkeit gelegt, um möglichen Missbräuchen vorzubeugen. Digitale Informationsbroschüren sind auf der institutionellen Website verfügbar, und seit mehreren Jahren nimmt die AWA an Informationsveranstaltungen, wie der Wohnbaumesse, teil.

Was bedeutet “konventionierte Wohnung”?

Der Eigentümer einer konventionierten Wohnung („Wohnungen für Ansässige“) ist von der Zahlung der Baukostenabgabe befreit ist. Im Gegenzug ist er verpflichtet, die Bindung einzuhalten, d. h. die konventionierte Wohnung – sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt – zu besetzen. Alternativ kann er die Wohnung mit  Personen besetzen, die die im Landesgesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Im Zuge der Genehmigung des neuen Wohnbaugesetzes, die im kommenden Jahr ansteht, sollen einige Vereinfachungen bei den Voraussetzungen für die Besetzung der konventionierten Wohnungen eingeführt werden.

Bezirk: Bozen

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