Von: luk
Bozen – Die Südtiroler Landesregierung plant mit dem Begleitgesetz zum Haushalt 2025 eine weitreichende Änderung im Umweltschutz, die den Landschaftsschutz erheblich schwächen könnte. Dieser Vorstoß hat heftige Kritik von Umweltverbänden und Oppositionspolitikern ausgelöst. Landeshauptmann Arno Kompatscher legte für die kommende Landtagsdebatte einen Änderungsantrag vor, der nach Ansicht der Grünen und anderer Kritiker die Situation noch verschärfen könnte.
Lockerung der Umweltvorgaben
Im Kern sieht der Vorschlag vor, dass bei der Genehmigung von Projekten zukünftig nicht mehr alle Umweltgesetze eingehalten werden müssen, sondern nur eine Mehrheit der Vorgaben. Damit könnten Projekte genehmigt werden, obwohl sie in einzelnen Bereichen – etwa dem Landschaftsschutz – erhebliche negative Auswirkungen haben. Kritiker warnen, dass dies den Weg für problematische Vorhaben ebnet, wie es bereits bei den umstrittenen Olympischen Straßenprojekten und der Erschließung der Lahner Alm in Prettau der Fall war.
„Das Gewicht der umweltrelevanten Bereiche wird damit extrem beschnitten“, erklärt Madeleine Rohrer, Landtagsabgeordnete der Grünen. Bisher mussten alle Gutachten der zuständigen Dienststellenkonferenz positiv ausfallen, um ein Projekt zu genehmigen. Diese Vorgabe soll laut dem neuen Entwurf aufgeweicht werden.
Neue Regeln für die Dienststellenkonferenz
Eine weitere Neuerung betrifft die Zuständigkeit der Dienststellenkonferenz, die jährlich rund 300 Projekte bewertet. “Künftig sollen Gemeinden oder Landesämter die Einberufung übernehmen, statt wie bisher die Umweltagentur. Dies könnte zu Unklarheiten und einer weiteren Schwächung des Umweltbereichs führen, da die Expertise in der neuen Konstellation weniger stark vertreten wäre.
Auch die Teilnahmebedingungen bei den Konferenzen ändern sich: Während bisher Fachvertreter aller relevanten Umweltbereiche beteiligt waren, sollen diese künftig nur noch durch die Ressortdirektoren vertreten werden. Zudem dürfen Projektträger selbst an den Sitzungen teilnehmen, was die Neutralität der Entscheidungen in Frage stellt”, so die Grünen.
Rekursmöglichkeiten eingeschränkt
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Rekursmöglichkeiten: “Während der Projektträger weiterhin das Recht hat, eine Entscheidung anzufechten, bleibt Umweltorganisationen oft nur der kostspielige Gang vor das Verwaltungsgericht. Dies könnte den Landschaftsschutz weiter schwächen, da öffentliche Kontrolle und Einspruchsmöglichkeiten erschwert werden.”
Appell der Grünen
Die Grünen fordern die ersatzlose Streichung des Artikels, der nach ihrer Ansicht den Natur- und Landschaftsschutz nachhaltig beschädigen würde. „Landeshauptmann Kompatscher hat mit diesem Vorstoß jegliche Glaubwürdigkeit bei der Umsetzung von Südtirols Nachhaltigkeitsstrategie verloren“, so Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler.
Die Entscheidung über den Vorschlag wird in den kommenden Tagen im Landtag erwartet. Sollte die Mehrheit der Abgeordneten zustimmen, befürchten Umweltschützer eine weitreichende Aushöhlung des Landschaftsschutzes in Südtirol.
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