Von: mk
Bozen – Der Konvent der 33 einigte sich im Bereich „Ausbau der Autonomie“ auf einige Zwischenergebnisse im Bereich Gesetzgebungskompetenzen.
Präsident Christian Tschurtschenthaler zeigte sich in der heutigen Plenarsitzung über die konstruktive und produktive Arbeitsweise in den Arbeitsgruppen erfreut. „Wenn wir die heutigen Zwischenergebnisse anschauen, erkennen wir, dass in den Arbeitsgruppen vertieft gearbeitet wurde. Ich denke nun sind wir auf dem richtigen Weg.“ Das Präsidium des Konvents der 33 hat aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppen gemeinsam mit der EURAC eine Zusammenfassung erstellt und diese im Plenum präsentiert und im Anschluss zur Diskussion gestellt. Die Arbeitsgruppen arbeiteten konkret an den Zuständigkeitskatalogen im Autonomiestatut, an deren Erweiterung und Präzisierung.
Im Plenum herrschte Einigkeit, dass im neuen Statut eine Präambel verankert werden soll. Was die Formulierung angeht, wird dies zu einem späteren Zeitpunkt genau entschieden. Auch solle Südtirol eine größtmögliche Erweiterung der primären Zuständigkeiten und Aufwertung der sekundären und tertiären Kompetenzen zu ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen anstreben. Zu den Schranken der ausschließlichen Zuständigkeiten werden verschiedene Positionen festgehalten.
Die erarbeiteten Zwischenergebnisse werden auf www.konvent.bz.it veröffentlicht. Diese und weitere Vorschläge werden in das Enddokument des Konvents der 33 Eingang finden und dem Südtiroler Landtag übergeben. Der Konvent der 33 nimmt am 13. Jänner 2017 seine Arbeiten wieder auf und wird dann konkret auf die Aufwertung, Präzisierung und Erweiterung des Kompetenzkatalogs im Autonomiestatut eingehen.