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Bozen – Das Konvent der 33 hat sich mit der Trientner Consulta ausgetauscht. Außerdem wurden in der Sitzung am Freitag mehrere Punkte im Bereich Gesetzgebungskatalog diskutiert. So soll das Sonderstatut durch Gesetzgebungskompetenzen aufgewertet werden
Präsident Tschurtschenthaler unterrichtete den Konvent der 33 vom stattgefundenen Treffen mit dem Präsidium der Consulta. „Der große Unterschied zwischen Autonomiekonvent und Consulta ist, dass in Südtirol die Bevölkerung von Anfang an involviert wurde und in Trient die Bevölkerung erst ab März in den Prozess involviert wird. Die Consulta erarbeitet einen ersten Entwurf für institutionelle Anpassungen zum Statut und diesen kann die Bevölkerung in einem sechsmonatigen Partizipationsprozess kommentieren“. Ein zentrales Thema des Treffens war die Situation der Ladiner, die als „trans-provinzielle“ Minderheit für beide Landesteile von äußerster Wichtigkeit ist. „Wir müssen ein Auge auf alle ladinischen Gemeinden haben. Auch die Gemeinden, die außerhalb unserer Landesgrenzen sind. Hier können die Consulta und der Konvent stark zusammenarbeiten“, unterstrich Vizepräsidentin Edith Ploner.
In der Sitzung vom 27. Januar wurde am Kompetenzkatalog weitergearbeitet. Eingegangen wurde insbesondere auf die Sachbereiche Orts- und Landespolizei, Handel, Gesundheitswesen, Sport- und Freizeitgestaltung, Finanz- und Steuerhoheit, Kreditinstitute von Landesinteresse, Postdienste und Gerichtsordnung. In den nächsten Wochen werden die Rechtsexperten im Konvent der 33 die Anpassung und die Ergänzungen im Gesetzgebungskatalog aufgrund der stattgefundenen Diskussion überarbeiten und den Mitgliedern des Konvents den endgültigen Entwurf zusenden.
Die Besprechung des von den Rechtsexperten Esther Happacher, Renate von Guggenberg und Roberto Toniatti erstellten Entwurfs hinsichtlich der Anpassung des Statuts im Bereich internationale, grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Beziehungen sowie im Bereich der Beziehungen zur Europäischen Union wurde auf die Sitzung am 17. Februar 2017 verschoben. Dem Thema vorweggenommen wurde, dass die Autonome Provinz Bozen in den Sachbereichen, in denen sie die Zuständigkeit hat, an den Entscheidungen der Europäischen Union teilhaben und für die Umsetzung völkerrechtlicher Übereinkommen und Verträge verantwortlich sein soll.