Von: bba
St. Georgen – Die Grünen Fraktion im Gemeinderat von Bruneck weist auf die Problematik bei der Kreuzung Tauferer Straße/Aufhofner Straße/Tinkhauserstraße hin. Zwei schräg einmündende Nebenstraßen würden hier den Fuß- und Radweg nach St. Georgen durchschneiden und häufig zu Konflikten, Risiken und Stresssituationen führen.
Mit der Eröffnung des neuen Supermarktes auf dem Areal der ehemaligen Finanzkaserne habe sich nun die Situation noch deutlich verschärft. Das sei absolut vorhersehbar gewesen und es sei von verschiedener Seite schon lange darauf hingewiesen worden. Die Gemeindeverkehrskommission habe sich im Mai 2018 praktisch ergebnislos mit dem Thema befasst.
Anscheinend habe man keinen Weg gesehen, schon im Vorfeld auf eine funktionierende Zufahrtslösung hinzuwirken und habe die absehbare Zusatzbelastung an dieser Problemstelle in Kauf genommen. Es wiederhole sich hier, was leider bei vielen Neueröffnungen zu beobachten sei: Die Bauten und Nutzungsveränderungen würden genehmigt werden, ohne dass eine glaubwürdige und durchdachte Verkehrslösung bestehe und danach müsse man dann sehen, wie man das entstandene Chaos irgendwie in den Griff bekomme.
Für verkehrsrelevante Vorhaben könne eine Baugenehmigung nicht ausreichen, eine vertretbare Verkehrslösung mit Hauptaugenmerk auf den Schutz der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden müsse zwingende Voraussetzung sein. Es reiche nicht, dass eine Nutzung urbanistisch zulässig sei. Nun werde hier massiv über diese Kreuzung zugefahren, an der neuen Ausfahrt im Norden des Geländes werde das Linksabbiegeverbot häufig ignoriert, der Kundenparkplatz sei zu klein und bereits außerhalb des Geländes erweitert worden mit einer ‘informellen’ Zufahrt auf die Aufhofner Straße, die noch mehr Verkehr in den Kreuzungsbereich bringe. Speziell in den Stoßzeiten sei die Situation untragbar.
Es sei jetzt natürlich schwierig, hier schnelle und wirksame Maßnahmen zu treffen. Die Situation könne aber nicht so hingenommen werden. Die Sicherheit der vielen Menschen, die sich hier täglich bewegen, müsse absolute Priorität vor privaten Interessen haben und das gelte schon in der Genehmigungsphase.