Von: Ivd
Bozen – Auf Antrag von Marco Galateo, Landeshauptmannstellvertreter und Landesrat für italienische Kultur, hat die Landesregierung neue Richtlinien zur Gewährung von wirtschaftlichen Vergünstigungen für die Weiterbildung und die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken italienischer Landessprache beschlossen. Die neuen Kriterien lehnen sich an jene an, die bereits für die Kulturvereine und den Jugendbereich eingeführt wurden.
“Das Koalitionsprogramm sieht als zentralen Punkt die Vereinfachung der Abläufe in der öffentlichen Verwaltung vor”, erklärt Landesrat Galateo die Entscheidung, die Kriterien zu verändern. Ziel sei es, auf diese Art und Weise Erleichterungen für die Bürger und die Organisationen herbeizuführen sowie Kultur und Weiterbildung aufzuwerten.
Die Notwendigkeit die Kriterien zu überarbeiten, war bei einem Austausch mit dem Dienstleistungszentrum Ehrenamt Südtirol deutlich geworden. Zu den Neuheiten zählt vor allem die Möglichkeit, sämtliche Anträge in digitaler Form einzureichen, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die jüngere Generation gelegt, die stärker an der Mitgestaltung von Initiativen beteiligt werden soll, sowie auf die Zugänglichkeit aller kulturellen Einrichtungen.
Für Vereine wurde die Mindestanzahl der Mitglieder von neun auf fünf gesenkt, die erforderlich ist, um öffentliche Beiträge erhalten zu können. Alle Zahlungen müssen auf nachvollziehbare Weise erfolgen.
Zusätzliche finanzielle Leistungen können auch für Initiativen gewährt werden, die nicht im Antrag auf einen ordentlichen Beitrag enthalten waren, sowie für solche mit einer Zuweisung. Die Mindestteilnehmerzahl von acht Personen an Kursen für lebenslanges Lernen wird wieder eingeführt, mit einer vorübergehenden Senkung auf fünf bis zum 31. Dezember 2026.
Es wurde klar gestellt, dass nur Einrichtungen, die bereits eine ordentliche Tätigkeitsvergütung oder eine Zuweisung erhalten, für Investitionszuschüsse in Frage kommen. Im Falle von Schwierigkeiten bei der Berichterstattung in der Vergangenheit, der Nichteinhaltung von Sanierungsplänen oder von Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung von Personalbeiträgen (negative DURC-Bescheinigung) obliegt die Beurteilung, ob die Zahlung von Beiträgen zu kürzen oder auszusetzen ist, dem zuständigen Landesbüro.
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