Von: mho
Bozen – Die Landesregierung hat auf ihrer jüngsten Sitzung (18. Dezember) die Leitlinien für die künstliche Befruchtung den staatlichen Richtlinien angepasst. “Wenn ein Kinderwunsch sich nicht erfüllt, so soll den betroffenen Paaren Dank der modernen Medizin möglichst alle Behandlungsmöglichkeiten offenstehen, daher haben wir die entsprechenden Leitlinien an jene des Staates angepasst”, erklärte Martha Stocker. Ein wichtiger Aspekt sei dabei die Anhebung des Höchstalters und die Senkung der Tarife für Behandlungszyklen.
Die neuen Leitlinien, die mit 1. Februar 2019 in Kraft treten, sehen vor, dass Frauen bis zu einem Alter von 45 Jahren und 364 Tagen Zugang zur medizinisch unterstützten Befruchtung haben. Zum Vergleich: Bisher war die Altersgrenze von Frauen auf 43 Jahren festgelegt. Eine weitere, wichtige Anpassung betrifft die Anzahl der Behandlungszyklen, die von drei auf sechs Zyklen für homologe und heterologe Techniken der zweiten und dritten Ebene angepasst wurde. Auch die zulässigen Ausgaben für jeden Zyklus wurden angepasst. Während bislang die Kosten, unabhängig von der Art des verwendeten Gametes, bei 1.835,00 Euro lagen, wird eine Befruchtung mit einer männlichen Keimzelle 200,00 Euro für jeden Zyklus und für die Befruchtung mit der Spende von weiblichen Keimzellen 600,00 Euro pro Zyklus betragen.
Ausgedehnt wird zudem die Befreiung von der Selbstkostenbeteiligung (Ticket): Diese steht künftig nicht mehr nur Patienten zu, die sich einer onkologischen Behandlung unterzogen haben, sondern auch Patienten mit Krankheiten oder Behandlungsformen, die die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Schließlich führt der neue Beschluss drei neue Leistungen für Präimplantationsdiagnostik ein, gemäß Art.14, Abs. 5 des Gesetzes 40/2004, wonach das Paar berechtigt ist, über die Anzahl und auf Nachfrage über den Gesundheitszustand der erzeugten und in die Gebärmutter zu übertragenden Embryonen informiert zu werden.