Kurz wird Falschaussage im U-Ausschuss vorgeworfen

Kurz wegen Falschaussage angeklagt

Freitag, 18. August 2023 | 15:48 Uhr

Von: apa

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen den ehemaligen Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz Anklage wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss erhoben. Es gibt auch schon einen Verhandlungstermin. Kurz muss sich ab 18. Oktober am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt, die Urteile sollen am 23. Oktober fallen.

Von der WKStA wegen falscher Zeugenaussage zur Anklage gebracht wurden neben Kurz auch dessen langjähriger Vertrauter Bernhard Bonelli, Kabinettschef im Bundeskanzleramt unter Kurz und dessen Nachfolger Alexander Schallenberg, sowie die vormalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner, bis März 2022 Generaldirektorin der Casinos Austria und Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Lotterien. Die beiden werden neben Kurz auf der Anklagebank im Großen Schwurgerichtssaal Platz nehmen müssen.

Wie die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, bekannt gab, wurde der Strafantrag gegen Kurz, Bonelli und Glatz-Kremsner bereits am vergangenen Freitag beim Landesgericht eingebracht. “Wie es nach der Strafprozessordnung vorgesehen ist, wurde der Strafantrag vor der Zustellung an die Angeklagten und Ausschreibung der Hauptverhandlung erst einer Prüfung durch den Richter unterzogen”, skizzierte Salzborn die weiteren Abläufe. Der umfangreiche Akt umfasse “mehrere Kisten”, der Strafantrag 108 Seiten. Nähere Informationen zum Prozessprogramm, dem Ablauf der Verhandlung und einer allfälligen Akkreditierung sowie weiteren Terminen “liegen derzeit noch nicht vor”, bemerkte Salzborn abschließend.

Den Prozess wird Michael Radastzics leiten, der seit Anfang Jänner als Richter am Landesgericht für Strafsachen tätig ist. In den vorangegangenen 15 Jahren war er bei der Staatsanwaltschaft Wien tätig, wo er ab 2012 als Gruppenleiter fungierte. Ursprünglich hatte Radastzics, der seine juristische Laufbahn als Rechtsanwalt begonnen hatte, gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ermittelt und dann jahrelang das Eurofighter-Verfahren betreute, ehe ihm 2019 der Akt entzogen und der WKStA übergeben wurde. Nun wird Radasztics als Einzelrichter die Stichhaltigkeit der Anklage der WKStA gegen Kurz &Co zu beurteilen haben.

Wie die WKStA Freitagmittag in einer Pressemitteilung verbreitete, wird Kurz und Bonelli vorgeworfen, sie hätten als Auskunftspersonen vor dem U-Ausschuss zum Thema Ibiza-Untersuchungsausschuss insbesondere im Zusammenhang mit der Befragung zur Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt. Glatz-Kremsner – sie wird in der Aussendung der WKStA nicht namentlich genannt – soll sowohl vor dem U-Ausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG falsch ausgesagt haben. Für alle drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Die WKStA geht in ihrem Strafantrag davon aus, dass Kurz und die beiden Mitangeklagten unter Wahrheitspflicht nicht nur mit bedingtem Voratz, sondern “wissentlich” die Unwahrheit gesagt hätten. In der Aussagepsychologie bestünde “Einigkeit darüber, dass Menschen grundsätzlich nicht ohne Motiv lügen”, hält die Anklagebehörde fest. Und weiter: “Fallbezogen liegt ein starkes Motiv für eine vorsätzliche Falschaussage vor.”

Die vom Gericht zu beurteilenden inkriminierten Aussagen hätten nämlich allesamt einen Bezug “zu einer möglichen von Kurz zu verantwortenden (strafrechtlich per se nicht relevanten) politischen Einflussnahme auf Postenbesetzungen und umfassende und explizite Vereinbarungen zu verpöntem ‘Postenschacher'”, betont die WKStA. Kurz und seine Bewegung hätten “stets als Markenkern einen ‘neuen Stil’ ihrer Politik beworben” und offensichtlichen Proporz und Postenschacher kritisiert, “weshalb es für Kurz wesentlich war, dass seine Bewegung in der öffentlichen Wahrnehmung eine andere ‘Politik’ glaubhaft machen kann”.

Folglich habe Kurz im U-Ausschuss auf Fragen nach der Gesetzmäßigkeit von Postenbesetzungen entsprechende, nicht wahrheitsgemäße Antworten gegeben, vermeint die WKStA. Und führt dazu im Antrag auf Bestrafung dann weiter ins Treffen: “Hinzu kommt aber noch die aussagepsychologische Erkenntnis, dass eine Lüge besonders leichtfällt, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen: Einerseits, wenn sie einer Person oder Institution dient, zu der eine enge Bindung besteht (hier die eigene Partei); andererseits, wenn durch die Lüge keine andere Person unmittelbar geschädigt wird, höchstens eine anonyme Institution, zB der Staat.”

Der Strafrahmen für das zur Last gelegte Delikt beträgt bis zu drei Jahre Haft. “Die Einbringung des Strafantrages erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat”, hob die WKStA in ihrer Medienmitteilung hervor.

In ihrem Strafantrag spricht sich die Strafverfolgungsbehörde übrigens explizit gegen ein diversionelles Vorgehen aus, das beim Delikt der Falschaussage grundsätzlich möglich wäre. Im gegenständlichen Fall komme eine Diversion, mit der Kurz & Co einer Verurteilung – allenfalls gegen Auferlegung einer Geldbuße – einer Verurteilung entgehen würden, “mangels Verantwortungsübernahme und zusätzlich auch aus generalpräventiven Gesichtspunkten nicht in Betracht”, meint die WKStA.

Was man bereits am Vormittag über die Medien erfahren habe, habe sich nun offiziell bestätigt, ließ nach Bekanntwerden der Anklage ein Sprecher des ehemaligen Kanzlers auf APA-Anfrage wissen. Nun werde die Anklage erst einmal durch Kurz’ Anwalt geprüft. Bereits am Vormittag hatte Kurz auf Twitter (X) geschrieben: “Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen.” Es sei “für uns wenig überraschend, dass die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hat, einen Strafantrag zu stellen”. Als “bemerkenswert und rechtsstaatlich nicht unbedenklich” bezeichnete es Kurz, “dass die Medien einmal mehr vor den Betroffenen über den Verfahrensstand informiert sind”.

“Die Entscheidung der WKStA, den nunmehr vorliegenden Strafantrag zu erheben, ist zur Kenntnis zu nehmen”, hieß es seitens des Rechtsvertreters von Glatz-Kremsner, die vom Wiener Strafverteidiger Lukas Kollmann vertreten wird. “Meine Mandantin ist jedoch sehr zuversichtlich, dass sie ihren Standpunkt gegenüber dem Gericht umfassend darlegen wird können und geht sie von einem positiven Verfahrensausgang aus”, meinte Kollmann in einer Stellungnahme.

Am Freitagvormittag hatten sich unter Journalistinnen und Journalisten Hinweise auf die bevorstehende Anklage gegen Kurz verdichtet. Nach gesicherten Informationen der APA wurde die Kanzlei von Rechtsanwalt Werner Suppan, der Kurz vertritt, vor Freitagmittag von der Justiz sowohl vom Einbringen des Strafantrags als auch dem Prozesstermin informiert.

Im Kern geht es bei den Falschaussage-Vorwürfen gegen Kurz um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt – und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sieht bei einer möglichen Anklage gegen Kurz vor allem die Gelegenheit für eine Aufklärung des Falles: “Wenn es soweit ist, besteht jetzt endlich die Möglichkeit der Aufklärung für alle betroffenen Personen und die Gelegenheit, tatsächlich diese Aufklärung anzustreben”, sagte er in einer Pressekonferenz mit seinem deutschen Amtskollegen Olaf Scholz am Freitag in Salzburg. “Es ist wichtig, dass es endlich zur Klärung der Vorwürfe kommt”, meinte auch ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker.

“An Tagen wie heute zeigt sich einmal mehr: Die Justiz arbeitet ohne Ansehen der Person und ermittelt unabhängig”, reagierte der Koalitionspartner der ÖVP, die Grünen, in einer schriftlichen Stellungnahme. “Wir haben vollstes Vertrauen in die Justiz, die wird in Ruhe und mit der gebotenen Seriosität arbeiten.” Aufklärung und Transparenz seien jetzt die entscheidenden Punkte. “Angriffe und Unterstellungen gegen die Justiz und den Rechtsstaat sind jetzt – wie auch sonst – nicht sinnvoll und unpassend”, hieß es weiter in der Aussendung.

“Jetzt geht um es eine gerichtliche Frage, moralisch ist dieses System Kurz gescheitert”, meinte SPÖ-Chef Andreas Babler am Rande einer Pressekonferenz. Kritik übte er an Nehammer, denn “eine Distanzierung findet überhaupt nicht statt”. “Moralisch und politisch mag ich nicht einmal anstreifen an so einem Politikstil”, sagte Babler.

Der Freiheitliche Christian Hafenecker sieht in der Anklage “nur die Spitze des Eisberges”. Die FPÖ setze ihr Vertrauen ganz in die Justiz. Douglas Hoyos (NEOS) meinte wiederum: “Jetzt gilt es, die Justiz in Ruhe arbeiten zu lassen – ohne Versuche, die Justiz und dieses Verfahren durch türkise Querschüsse behindern zu wollen.”