Von: Ivd
Bozen – Während sich die Südtiroler Landtagsabgeordneten vor kurzem über ein sattes Plus in der Lohntüte freuen konnten, wurde den Bezieherinnen der Hausfrauenrente Mitte November vergangenen Jahres mitgeteilt, dass aufgrund der „Nachhaltigkeit der Rente und deren Entrichtung an alles Versicherten in den kommenden Jahren zu gewährleisten“ die jährliche Inflationsanpassung künftig nicht mehr vorgenommen werden könne.
„Wer viel arbeitet und Verantwortung trägt, soll auch anständig bezahlt werden“, finden die KVW-Funktionäre Heidrun Goller und Werner Steiner. Gerade in der Politik sei es wichtig, dass gute Gehälter gezahlt werden, damit die Abgeordneten nicht korrumpierbar würden, unabhängig blieben und mit den Gehältern in verantwortungsvollen Positionen in der Privatwirtschaft mithalten können. „Einen bitteren Beigeschmack hinterlässt allerdings der Inflationsausgleich, der Abgeordneten gerade erst durch Tarifvertragserhöhungen gewährt wurde.“ Laut Regionalsgesetz steigen die Abgeordnetengehälter um 10,7 Prozent, ebenso wie die Gehälter der regionalen Bediensteten (nicht leitende Angestellte), an die sie auch in Zukunft gekoppelt bleiben. Diese Gelder wurden zusätzlich zur normalen Aufwandsentschädigung mit dem Märzgehalt rückwirkend für die letzten drei Jahre ausbezahlt. „Besonders schief wird die Optik, wenn man erfährt, dass die Bezüge der Bediensteten der Region vom Regionalrat selbst beschlossen werden und die politischen Vertreter damit sozusagen selbst für die Gehaltserhöhung gesorgt haben“, so der KVW.
Am anderen Ende der Kette stünden all jene, die mit einer kargen Mindestpension auskommen müssen. „Völlig unverständlich ist für mich, dass die Inflationsanpassung der sogenannten Hausfrauenrente ab 1. Jänner 2025 ersatzlos gestrichen wurde. Wenn dann argumentiert wird, man könne die steigenden Kosten nicht mehr tragen, gleichzeitig aber die Bezüge der Politiker automatisch erhöht werden, dann wird am völlig falschen Ende gespart“, so die Vorsitzende der KVW Frauen Heidrun Goller. Sie ordnet diese Maßnahme als Fortsetzung einer bedauernswerten, systemisch geduldeten Ungerechtigkeit im Umgang mit Frauen ein und fordert eine Wende diesbezüglich.
Die Hausfrauenrente wurde 1993 in Südtirol eingeführt, um Frauen, die Care-Arbeit geleistet haben, im Alter finanziell abzusichern und die drohende weibliche Altersarmut abzuwenden. Die Rente wird nach Vollendung des 65. Lebensjahres und mindestens 15 Beitragsjahren ausbezahlt. Der monatliche Betrag der integrierten Rente beträgt derzeit 597,39 Euro, wenn das gemeinsame Einkommen der Hausfrau und des Ehepartners unter der Grenze von 31.064,28 Euro oder das persönliche Einkommen unter 14.627,08 Euro liegt. Seit Mitte 2004 ist der Beitritt zu dieser Form der freiwilligen Rentenversicherung nicht mehr möglich.
„Man kann nicht während des Spiels die Spielregeln ändern und ausgerechnet bei denen den Sparstift ansetzen, die nur über eine geringe Rente verfügen. Während die Bezüge der Politiker regelmäßig angepasst werden, ist für soziale Maßnahmen, wie sie die Hausfrauenrente darstellt, kein Geld mehr da. Das führt zu Politikverdrossenheit und Unzufriedenheit in der Bevölkerung“, meint KVW Vorsitzender Werner Steiner.
Um den sozialen Frieden zu sichern, sei eine umsichtige und genaue Budgetplanung unbedingt notwendig. Sparen bei den Schwächsten gehöre aber nicht dazu und führt nur zu unnötigen Spannungen und Ungleichheiten, finden die Funktionäre abschließend.
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