Von: mk
Bozen – Die Vorstellung der Abänderungen des neuen Wohnbauförderungsgesetzes stimmt den KVW positiv. Der KVW hat diverse Änderungsvorschläge eingebracht und viele wurden in das neue Gesetz eingebaut. „Einiges ist jedoch noch zu tun und Klärung ist notwendig“, erklärt der KVW in einer Aussendung.
Der KVW hat mit Olav Lutz, Wohnbauberater und stellvertretender Landesvorsitzender im KVW, und Leonhard Resch, Referatsleiter der Arche im KVW, nützliche Beiträge zur Verbesserung des neuen Wohnbauförderungsgesetzes eingebracht.
„Positiv ist, dass das Gesetz nun klarer und kompakter gemacht wurde. Der Rahmen desGesetzes steht, die Inhalte müssen aber noch an einigen Stellen besser definiert werden“, so Olav Lutz. Leonhard Resch begrüßt, dass die Kumulierbarkeit mit dem Bausparen geklärt wurde, sodass Antragsteller nun eine Landesförderung und ein Bauspardarlehen bekommen können. Dass der Nachweis der Finanzierbarkeit nicht mehr von Amt kontrolliert werden muss, erscheint dem KVW als sinnvoll. Eine Finanzierbarkeit auf der Basis der letzten zwei Jahre zu machen, sei nicht zielführend. „Die Finanzierbarkeit müssen die Bauherren mit den Banken abklären auf der Basis des geplanten Rückzahlungszeitraums. Jede seriöse Bank hat ein Interesse, dass die Bauherren die Kredite zurück bezahlen können. Damit fällt auch einiges an Bürokratie im Wohnbauamt weg“, so der KVW.
Wer auf dem geförderten Bauland eine Wohnung baut oder kauft, benötige Startkapital als solides Fundament für die Eigenheimfinanzierung. Derzeit würden einige durch den Rost fallen, weil sie Geld angespart haben und dieses nicht auf die Familie verteilt, sondern auf einem Konto liegen haben. „Dies soll sich ändern“, so Lutz. Die EEVE sollte in diesem Bereich die Erhöhung des Eigenkapitals auf die Familie berechnet werden und der Freibetrag soll erhöht werden. Landesrat Christian Tommasini habe diesem Ansatz positiv gegenüber gestanden, sodass es hier bald eine Verbesserung geben könnte.
Landesrat Tommasini lobte die Verbesserungsvorschläge des KVW, welche kritisch und konstruktiv gestaltet seien. Gemäß einem Jahresthema des KVW „kritisch – konstruktiv – gestalten“ haben die KVW-Vertreter noch Anregungen, über die es noch zu diskutieren gilt.
„Die Reduzierung der geeigneten Wohnungen sehen wir weiterhin als nicht zielführend. Besonders wenn man im selben Gesetz den Kauf einer Wohnung von 110 m2 auf 130 m2 erlaubt. Hier sollte man noch nachbessern“, so Lutz.
Kritsch sieht Resch die derzeit sehr langen Bearbeitungszeiten: „Teilweise warten Antragsteller mit Gesuchen vom Dezember 2016 noch auf die Genehmigung ihres Ansuchens. Sollte die geplante Verkürzung der Bearbeitungszeiten, die durch die Verwendung der EEVE und die Digitalisierung zu erwarten sind, nicht eintreffen, sollten dem Amt mehr Personal zugestanden werden.“
Lutz und Resch sind der Meinung, dass ein Bürokratieabbau helfen könnte. Anfragen über Konventionalwertschreiben, Unbedenklichkeitserklärungen, Bindungseintragungen, das Abholen der Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung – das seien alles Themen, die man verbessern könnte. Abteilungsdirektor Stefan Walder hat die KVW-Experten eingeladen hier konkret mit zu arbeiten.
In den Durchführungsbestimmungen werde die Basis geschaffen, dass dieses Gesetz sozial verträglich wird. Die EEVE-Bestimmung soll untersucht werden, die Punkteregelung soll besser definiert werden und für die KVW Senioren wünscht sich Lutz, dass es kein Alterslimit gibt für die Wohnbauförderung gibt.
Wohnen sei nicht nur in Südtirol teuer. Auch in Deutschland habe die Regierung „leistbares Wohnen“ als Schwerpunktthema in das Regierungsprogramm aufgenommen. „Dort setzt man auch auf einen fairen Mietmarkt und Maßnahmen für mehr leistbare Wohnungen. Ein Patentrezept für preiswerte Miet- und Eigentumswohnen gibt es leider nicht. Es gilt daher, so wie im Gesetz vorgesehen, Pilotprojekte für neue Wohnformen zu starten die maßgeschneidert sind für die Bedürfnisse der Zielgruppen (Jugend, Senioren, Familien, …) und der Gemeinden“, so der KVW.