Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Anträge der Grünen und des Team K behandelt.
Beschlussantrag Nr. 148/19: Lärmarme Eisenbahnwaggons: rasche Umsetzung des europäischen Fahrplans (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Staffler am 14.08.2019); 1. Als vorrangiges Ziel für das Land Südtirol wird die Verringerung des Eisenbahnlärms durch Nachrüstung und Modernisierung des Rollmaterials, das entlang der Brennerachse und anderer Abschnitte in unserem Landesgebiet zum Einsatz kommt, festgelegt. 2. Insbesondere soll sich die Landesregierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und bei allen Stellen, in denen das Land vertreten ist, dafür einsetzen, dass a) der italienische Staat und die italienische Regierung sich nach Kräften dafür verwenden, die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 zur Festlegung der Modalitäten für die Anlastung der Kosten von Lärmauswirkungen rasch umzusetzen und somit auch in Italien Anreize für Eisenbahnunternehmen zum Einsatz geräuscharmer Wagen und Züge – auch durch Nachrüstung des bestehenden Fuhrparks – zu schaffen sowie Benachteiligungen für diejenigen Unternehmen vorzusehen, die hingegen geräuschintensive Wagen verwenden; b) RFI als Netzbetreiber die genannte Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 anwendet und somit auch in Italien das System der Anreize und Benachteiligungen im Zusammenhang mit Eisenbahnlärm umsetzt. Wenn nötig sollen dafür Abkommen und Vereinbarungen mit den autonomen Regionen und Provinzen abgeschlossen werden, insbesondere mit der Autonomen Provinz Bozen und der Region Trentino-Südtirol; c) Trenitalia als größtes italienisches Bahnunternehmen mit öffentlicher Beteiligung (80 % der im Einsatz befindlichen Waggons) Lärmschutzmaßnahmen für das eigene Rollmaterial einführt und dafür auch die in der EU-Verordnung Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt; d) die Staat-Regionen-Konferenz mit den autonomen Provinzen bei der Regierung sowie bei RFI und Trenitalia interveniert, damit alle Akteure im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 und die Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ umsetzen; e) die Eisenbahnunternehmen Rail Traction Company Spa (RTC) und Brennero Trasporto Rotaia Spa (STR), beide Tochtergesellschaften der Brennerautobahn AG, jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben und Programme nach Kräften dazu beitragen, dass sie selbst und ihre Partner und Kunden die Bestimmungen der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 und der EU-Verordnung Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ einhalten.
“Mit der Anbringung von Lärmschutzwänden wird das Geräusch nicht an der Hauptquelle, d. h. am Rad-Schiene-Kontakt und am Bremssystem, bekämpft”, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). “Mittlerweile weiß man, dass sich Lärm am kosteneffizientesten an der Quelle – sprich da, wo der Lärm entsteht – verringern lässt. So kann der Lärm durch den Austausch von Gusseisenbremssohlen durch Verbundstoffbremssohlen um bis zu 10 dB vermindert werden. Demnach ist es von grundlegender Bedeutung, eine Nachrüstung der Wagen mit geräuscharmer Technik voranzutreiben.”
Dello Sbarba verwies auf die entsprechende EU-Richtlinie, aber auch auf den Antrag, den der Dreierlandtag erst im Oktober genehmigt hatte.
Laut Antwort auf eine Anfrage halte kein einziger Güterzug die Lärmgrenzen ein, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Anstatt Appelle an Italien zu richten, sollte man wegen mangelnder Einhaltung der Vorschriften klagen.
Franz Ploner (Team K) verwies auf einen entsprechenden Beschlussantrag, der noch nicht umgesetzt sei. 1,3 Mrd. Menschen litten weltweit an Schwerhörigkeit, dazu gebe es andere Erkrankungen, die durch Lärm verursacht werden. Laut WHO dürfte man maximal 64 dB beim Schienenverkehr zulassen, 55 dB in der Nacht. Dadurch ließe sich die Zahl der Erkrankungen deutlich reduzieren. Die Landesregierung sollte bei der EU-Kommission eine Klage einreichen.
Magdalena Amhof (SVP) verwies auf die vielen Vorschläge zur Lärmreduktion entlang der Schiene. Vieles sei bereits getan worden, etwa Lärmschutzwände, nun aber gehe es ums Rollmaterial, für das es Geld von der EU gäbe. Die italienischen Organisationen und Unternehmen hätten aber darauf verzichtet. Sie sei überzeugt, dass der Markt dies richten werde, da der Konkurrenzdruck steigen werde. Man könne dem Antrag aber nicht zustimmen, da man solche Anträge bereits mehrmals genehmigt habe.
In der Politik müsse man auch redundant sein, meinte hingegen Brigitte Foppa (Grüne). In bestimmten Gegenden habe man ständig den Lärm von Bahn und Autobahn, der auch ins Unterbewusstsein übergehe. Dem Unterland drohe noch weiterer Bahnverkehr, daher müsse man immer wieder dagegen ankämpfen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) wandte sich gegen die Ablehnung durch die SVP. Wenn etwas immer wieder auf den Tisch komme, zeige das, dass das Problem noch nicht gelöst sei.
LR Daniel Alfreider sprach sich gegen den Antrag aus, aber nicht, weil er gegen den Inhalt sei. Man arbeite seit Jahren an Lösungen. Mit dem BBT könne man vieles unter den Berg verlagern. Wer sich um das Unterland sorge, sollte mithelfen und sich nicht gegen Lösungen stemmen. Auf der Brennerlinie verkehre nicht nur Trenitalia, man sollte einseitige Schuldzuweisungen vermeiden. Was das Land tun könne, tue es auch – so seien erst neue Züge für den Lokalverkehr angekauft worden. Er sei aber froh, dass man bei diesem Thema parteiübergreifend auf einer Schiene sei. Man werde in diese Richtung weiterarbeiten, wie es vom Dreierlandtag beschlossen worden sei.
Riccardo Dello Sbarba bewunderte die Sprachakrobatik, mit der ein Antrag, für den man eigentlich sei, abgelehnt werde. Er zitierte aus einem angenommenen Antrag von Amhof zum Thema, der auch nicht umgesetzt sei. Eben darum müsse man immer nachbohren. Die Verwendung der ROLA habe drastisch abgenommen, während der Straßenverkehr zunehme.
Der Antrag wurde mit 15 Ja und 17 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 154/19: Förderung von Laufställen in der Tierhaltung in Südtirol (eingebracht von den Abg. Faistnauer, Unterholzner, Ploner F., Rieder, Ploner A. und Köllensperger am 28.08.2019); der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. bei Investitionen in Stallgebäude für die Viehhalter eine verpflichtende Beratung von Seiten des jeweiligen Bezirkslandwirtschaftsinspekto rates bzw. des BRING vorzusehen. Sollte aus dieser Beratung hervorgehen, dass eine Baumaßnahme in einen Laufstall möglich ist, so darf nur mehr ein solcher unterstützt werden. 2. bei Stallneubauten nur mehr Laufställe mit Fördermitteln zu unterstützen. Diese Laufställe müssen den aktuellen EU-Biovorschriften entsprechen, damit die Bauern beim eventuellen Umstieg auf ökologische Landwirtschaft nicht zusätzliche Kosten für dann notwendige Anpassungsarbeiten aufbringen müssen. 3. die anerkannten Kosten für die Berechnung der Fördersumme den realen, durchschnittlichen Baukosten von landwirtschaftlichen Zweckbauten in Südtirol anzupassen. Diese anerkannten Kosten sollten jährlich um die effektive Inflationsrate erhöht werden. 4. den Prozentsatz der Förderung gestaffelt nach den Erschwernispunkten progressiv zu steigern um den erschwerenden Arbeits- und Baubedingungen je nach Erschwernisgrad der Bewirtschaftung Rechnung zu tragen.
“Die Anbindehaltung von Milchkühen bekommt europaweit von mehreren Seiten Druck – von Tierschutzorganisationen, von Handelsunternehmen, Konsumenten und von Politikern”, erklärte Peter Faistnauer (Team K). “Die Entwicklung der Produktionstechnik geht auch in der Rinder- und Milchviehhaltung mit dem Strukturwandel einher. Die Laufstallhaltung mit ihren räumlich getrennten Bereichen Laufen, Liegen, Futteraufnahme und Melken nimmt im Zuge des Strukturwandels immer mehr zu. Moderne Haltungsformen fördern die Tiergesundheit und das Tierwohl und sind die Basis für eine wirtschaftliche Milchviehhaltung in den bäuerlichen Betrieben. Landwirte, welche den Schritt für eine wohlüberlegte Baumaßnahme gewagt haben, bestätigen ausnahmslos auch das stark verbesserte Arbeitsumfeld in Laufställen. Häufig wird behauptet, dass nicht überall der Umbau in einen Laufstall möglich ist. Viele Praxisbeispiele belegen das Gegenteil, nur in extremen, beengten Dorflagen kann sich ein Umbau in einen Laufstall als schwierig erweisen.”
Die Konsumenten seien für eine artgerechte Tierhaltung, und das Tier habe das Recht darauf, meinte Franz Locher (SVP). Er sei mit vielem im Antrag einverstanden, aber nicht mit allem. Wenn es möglich sei, solle ein Laufstall eingerichtet werden, vor allem in der Milchviehhaltung, denn bei der Aufzucht sei das Vieh viel im Freien. Der Laufstall koste 30-40 Prozent mehr, das könne sich nicht jeder leisten. Die Berglandwirtschaft sei bereits stark gefährdet. Mit den neuen Förderungskriterien werde man sicher eine Verbesserung erreichen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) hielt es nicht für sinnvoll, in allen Bereichen die Methoden vorzuschreiben. Wenn ein Bauer den Auslauf garantiere, könne das besser sein als manche Laufställe. Erschwernispunkte sollten etwa beim Maschinenankauf zählen, nicht unbedingt beim Laufstall.
Brigitte Foppa (Grüne) bestätigte, dass die Konsumenten das Tierwohl zunehmend wichtiger finden. Aber es müsse auch ein gesamtgesellschaftliches Interesse sein. Wenn der Landesrat die Vinschger Bioregion unterstütze, müsse auch das Tierwohl eine Rolle spielen.
LR Arnold Schuler sah ebenfalls das Tierwohl als zentrales Thema. Der Trend gehe eindeutig in Richtung Laufställe. Ein Schwarz-Weiß-Denken sei aber nicht angebracht. Es gebe auch gute Anbindungsställe. In den vergangenen Jahren seien 481 Stallbauten bezuschusst worden, 90 Prozent davon seien Laufställe. Über 60 Prozent der Anbindeställe seien in Laufställe umgewandelt worden, auch dank einer großzügigen Förderung. In den künftigen Förderkriterien sei, wie im Antrag, eine verpflichtende Beratung vorgesehen. Schuler sprach sich aber dagegen aus, nur mehr Laufställe zu fördern, in einigen Fällen sei das nicht möglich, weil z.B. die Erweiterungsmöglichkeiten nicht gegeben seien. Man wolle auch nicht einen Anreiz bieten, um teurer zu bauen. Eine Staffelung nach Erschwernispunkten wäre sehr kompliziert, ebenso wolle man einer Entscheidung zur Bioproduktion nicht vorgreifen.
Peter Faistnauer sah die Zahlen Schulers umgekehrt: knapp 50 neue Anbindungsställe. Viele davon hätten ganz leicht Laufställe werden können. Daher sollte sich die Förderung auf diese beschränken. Je steiler die Flächen, desto teurer der Bau – daher seien Erschwernispunkte sehr wohl ein Kriterium. Er wolle nicht schwarz-weiß-malen, aber öffentliche Gelder sollten nur mehr in eine Richtung gehen.
Der 1. Punkt des Antrags wurde mit 27 Ja, zwei Nein und vier Enthaltungen angenommen, die anderen Punkte wurden mehrheitlich abgelehnt.
Die Arbeiten werden morgen wieder aufgenommen.