Von: mho
Bozen – Menschen mit Behinderung frühzeitig auf eine Arbeit vorbereiten, sie schneller und reibungsloser in die Arbeitswelt integrieren und sie langfristig am Arbeitsplatz begleiten: Dies sind die Ziele der Durchführungsbestimmungen zum Landesgesetz zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die unlängst von der Landesregierung verabschiedet worden sind.
„Beim Thema Arbeitseingliederung und Beschäftigung geht es in erster Linie um eines: Menschenwürde und Lebenssinn“, betont Arbeits- und Soziallandesrätin Martha Stocker. Das Landesamt für Menschen mit Behinderungen, der Arbeitsservice, die Bildungsressorts, die Sozialdienste sowie der Dachverband für Soziales und Gesundheit haben konkrete Maßnahmen ausgearbeitet. Diese setzen bei einem geplanten und begleiteten Übergang von der Schule zum Arbeitsplatz an: Zukünftig sollen Menschen mit Behinderungen bereits 2 Jahre vor Schulabschluss durch spezifisches Training auf die Arbeitswelt vorbereitet werden.
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