Von: mk
Bozen – Das Land muss wieder 164.000 Euro Prozesskosten für 23 verlorene Gerichtsverfahren oder Vergleiche bezahlen. Darauf verweist der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, in einer Aussendung.
“Die neuen Verfahrenskosten müssen mit einem eigenen Landesgesetzentwurf vom Landtag genehmigt werden (Landesgesetzentwurf 95/16). Unter den verlorenen Verfahren sind einige große und interessante Brocken: Die höchsten Prozesskosten muss diesmal das Land an die Athesia bezahlen – wegen eines verlorenen Streits um die Auslegung zur Ausschreibung um den Verkauf des Meraner Thermenhotels. 57.000 Euro allein an Verfahrenskosten muss das Land in diesem Fall berappen”, so Pöder.
“Weiters stechen über 23.000 Euro Verfahrenskosten ins Auge, die das Land nach einem jahrelangen Streit mit einem Nicht-EU-Bürger bezahlen muss, dem man aufgrund der getrennten Ranglisten das Mietgeld nicht ausbezahlen wollte und der gegen diese Entscheidung Rekurs eingelegt hatte. Jetzt hat das Land verloren und der Steuerzahler muss zusätzlich zur Mietgeldzahlung noch die Verfahrenskosten tragen”, so der Abgeordnete.
“Interessant auch die Verlorenen Verfahren zur Rücknahme von ESF-Förderungen bzw. nicht bezahlten Rechnungen für Bildungsaktivitäten von Privatunternehmen, die gegen das Land geklagt hatten. Wenn das Schule macht, können sehr viele Bildungsunternehmen die gestrichenen ESF-Förderungen einklagen.”
Unter den verlorenen Prozessen sind auch aufgehobene Bußgeldbescheide des Arbeitsinspektorates gegen Betriebe, Schadenersatzzahlungen für Unfälle auf Landesstraßen oder verlorene Streits mit einem Spielhallenbetreiber”, so Pöder.
“Erst vor knapp zwei Monaten musste der Landtag ein Gesetz genehmigten, um 80.000 Euro Prozesskosten für 13 Verfahren zu bezahlen, damals stach unter anderem ein verlorener Prozess gegen die Firma Stein und Stein ins Auge. Dass das Land bei Rekursen oder Verfahren nicht einfach nachgibt, ist durchaus richtig. Manche Entscheide von Gerichten sind auch sehr gewagt. Aber in einer Reihe von Fällen muss auch die Frage erlaubt sein, ob Verfahren durchaus vorab schon hätten vermieden werden können”, so Pöder.