Von: luk
Bozen – Die Landesförderungen für Vorhaben in den Bereichen Energiewende, Umwelt- und Klimaschutz werden für 2025 angepasst. Das hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Peter Brunner am 30. Dezember beschlossen. “Die Gemeinden leisten mit Aktionen vor Ort einen unerlässlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität gemäß Klimaplan Südtirol 2040”, unterstreicht Landesrat Brunner. “Mit den neuen Förderrichtlinien erhalten sie eine wertvolle Unterstützung, damit die Umsetzung und das Monitoring der Gemeinde-Klimaschutzpläne in den nächsten Jahren gelingen kann.”
Kommunikation erhält größeres Gewicht
Neu ist, dass Kommunikationsmaßnahmen zu Klimaschutzthemen mit einem Fördersatz von 40 Prozent unterstützt werden: Dies gilt für die Ausarbeitung und Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie Bildungsinitiativen und für die Veröffentlichung von Informationsmaterial.
Weiterhin gefördert werden Bildungsveranstaltungen zu Klimaschutzthemen, wobei der Fördersatz von 60 auf 40 Prozent reduziert wird.
Schwerpunkt auf Gemeinde-Klimaschutzpläne
Neu ist auch, dass künftig nicht nur die Ausarbeitung, sondern auch das Monitoring und die Anpassung der Klimaschutzpläne der Gemeinden mit 80 Prozent der zulässigen Kosten gefördert werden. Voraussetzung ist, dass mindestens vier Jahre seit der Ausarbeitung des Gemeinde-Klimaschutzplans vergangen sind.
Mit 60 Prozent gleich bleibt künftig der Fördersatz für Zertifizierungen sowie für die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz und für die Teilnahme am Programm KlimaGemeinde.
“Wenn die Gemeinden Umweltgelder erhalten, reduziert sich die Beitragshöhe um 50 Prozent”, ergänzt der Vizedirektor des Landesamtes für Energie und Klimaschutz Armin Gasser. “Verfügen sie hingegen über eine EMAS-, ISO 14001- oder 50001-Zertifizierung, dann erhöht sich der Prozentsatz um 5 Prozent.”
Ab 1. Jänner Förderanträge einreichen
Die neuen Richtlinien gelten ab 1. Jänner 2025, Anspruchsberechtigte sind öffentliche Verwaltungen, Vereine, Stiftungen und Sozialgenossenschaften ohne Gewinnabsicht. Förderanträge können ab 1. Jänner und bis 31. Mai 2025 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Das Gesuch muss in jedem Fall vor Beginn der Vorhaben vorgelegt werden. Die Gewährung der Beiträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge solange die Finanzmittel reichen.
Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen