Von: mk
Bozen – Der Landtag tritt am kommenden Montag ab 9.00 Uhr in außerordentlicher Sitzung zusammen.
Einziger Punkt auf der Tagesordnung ist die Ratifizierung des Beschlusses der Landesregierung, Teile des staatlichen Haushaltsgesetzes 2019 (Nr. 145 vom 30. 12. 2018, Abs. 865 u. 866) anzufechten. Trotz einer allgemeinen Schutzklausel für die Sonderautonomien enthält dieses Gesetz Detailbestimmungen, die sich ausdrücklich auch auf die autonomen Provinzen beziehen, und zwar in den Bereichen Gesundheitsschutz und Ordnung des Gesundheitsdienstes.
Wie Präsident Josef Noggler im Einberufungsschreiben erklärt, ist die dringliche Einberufung (gemäß Art. 52, Abs. 4 der Geschäftsordnung) notwendig, da der Rekurs vor dem Verfassungsgericht gleichzeitig mit dem Ratifizierungsbeschluss des Landtags innerhalb 11. März eingereicht werden muss.