Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute den von Gesundheitslandesrätin Martha Stocker vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Landesgesundheitsdiensts verabschiedet.
„Dieses Ergebnis verdanken wir dem breit angelegten Beteiligungsprozess, bei dem im Laufe der vergangenen Monate alle betroffenen fachlichen, politischen und gesellschaftlichen Interessensvereinigungen in die Diskussion miteinbezogen wurden“, freut sich Landesrätin Stocker über die Verabschiedung. Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf an den Gesetzgebungsausschuss des Landtages weitergeleitet.
Vereinheitlichen, verschlanken, vernetzen
So lautet die Devise für die Neuausrichtung des Südtiroler Gesundheitssystems, die eine hochwertige, vernetzte und finanzierbare Gesundheitsversorgung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte gewährleisten soll. „Wir haben stets die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt: Sie sollen die Sicherheit haben, zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort bedarfsgerecht medizinisch versorgt zu werden“, so Stocker. Dabei komme der Weiterentwicklung der Gesundheitsdienste zu einem modern organisierten, landesweit vernetzten System innerhalb der verschiedenen Leistungsanbieter von der wohnortnahen Versorgung über die Akutversorgung im Krankenhaus bis hin zur begleiteten Nachsorge eine zentrale Rolle zu.
Kollegiale Führung in einer klar strukturierten Organisation
Im Reformvorschlag werden die Zuständigkeiten von Politik, Verwaltung und Sanitätsbetrieb sowie dessen Organisations- und Führungsstruktur klar definiert. Neben der Betriebsspitze werden in den strategischen Entscheidungsprozess zukünftig auch die Bezirksdirektoren im Führungsgremium des Sanitätsbetriebs eingebunden. Der medizinische Bereich wird durch das neue Kollegium für die klinische Führung miteinbezogen. „Nur durch eine kollegiale Führung können eine strukturenübergreifende Zusammenarbeit und eine vernetzte Leistungserbringung gelingen“, so Stocker. Im Übrigen hätte die Vereinheitlichung des Sanitätsbetriebs eine bürokratische und strukturelle Verschlankung zur Folge und könne dazu beitragen, qualitative Standards in der Gesundheitsverpflegung landesweit zu sichern.
Gestaltung durch Mitsprache
Neben der Einbeziehung der Fachexpertise der Mitarbeiter in den Betriebsgremien erhalten die politischen Entscheidungsträger und die Vertretungen der Patientenorganisationen die Möglichkeit der Beteiligung im Landeskomitee für die Gesundheitsplanung und im Rat der Vorsitzenden der Bezirksgemeinschaften. „Im Laufe der landesweiten Treffen mit allen Beteiligten konnten wir den Reformentwurf auf die verschiedenen Anliegen justieren und mit zusätzlichen Vorschlägen ergänzen. Die daraus resultierende Fassung ist insgesamt sehr ausgewogen und breit mitgetragen, ich bin mit dem Ergebnis durchaus zufrieden“, unterstreicht Landesrätin Stocker.