Von: mk
Bozen – Gesundheitslandesrätin Martha Stocker hat den Vertretern der Bezirksgemeinschaften den Entwurf des Landesgesundheitsplanes 2016-2020 vorgestellt.
Ende Juni hat die Südtiroler Landesregierung den Entwurf des Landesgesundheitsplanes 2016-2020 genehmigt. Nach der Veröffentlichung dieses strategischen Leitfadens für die gesundheitliche Versorgung in Südtirol, können sich Einzelpersonen, Körperschaften und Vereinigungen mit ihren Rückmeldungen und Verbesserungsvorschlägen einbringen. In diesem Sinne hat Gesundheitslandesrätin Stocker den Entwurf bei einem Treffen am Dienstagabend den Vertretern der sieben Bezirksgemeinschaften Südtirols und des Gemeindenverbandes vorgestellt.
“Das Ziel eines neuen Landesgesundheitsplans – der aktuelle Rahmenplan stammt aus dem Jahr 1999 und galt ursprünglich für die Jahre 2000 bis 2002 – ist, die gute gesundheitliche Versorgung in Südtirol für die nächsten Jahre zu sichern”, unterstrich die Landesrätin bei ihrer Vorstellung. “Wir müssen heute die Weichen dafür stellen, um die Herausforderungen von morgen bewältigen zu können”, verwies Landesrätin Stocker auf die alternde Gesellschaft und die damit verbundene Zunahme älterer und chronischer Patienten. Es gehe zum einem darum, die Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern und “die Menschen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu versorgen”, so Stocker. “Der Landesgesundheitsplan ist ein Rahmenplan, der im Einklang mit den Bedürfnissen der Menschen angesichts der rasanten medizinischen Entwicklungen laufend angepasst werden und somit auch zeitnahe Antworten auf den europaweiten Ärzte- und Fachpersonalmangel geben kann”, ergänzte Ressortdirektor Michael Mayr.
In ihrer Vorstellung ging die Landesrätin insbesondere auf die Eckpfeiler des Landesgesundheitsplanes – Gesundheitsvorsorge, wohnortnahe Versorgung und landesweites Krankenhausnetz – ein. Im Anschluss brachten die Vertreter der Bezirksgemeinschaften sowie des Gemeindenverbandes in einem konstruktiven Gespräch eine Reihe von Anregungen ein. Dabei ging es vor allem um den Bettenplan der Krankenhäuser und insbesondere die Übergangsbetten, die Notfallversorgung und die vernetzte Gruppenmedizin der Hausärzte.