Von: ka
Bozen – Der Entwurf des Landesgesundheitsplans 2016-2020 stand im Mittelpunkt eines Treffens mit den Interessensvertretungen am heutigen Montagnachmittag, dem 1. August.
Bei einem rund dreistündigen Treffen mit Landesrätin Martha Stocker am heutigen Montag haben die Vertreter der Sozialpartner, der Patientenorganisationen, der Berufskammern und -vereinigungen ihre Rückmeldungen und Anliegen zum Entwurf des Landesgesundheitsplans 2016-2020 eingebracht. “Wir sind sehr erfreut über qualifizierte Rückmeldungen und Anregungen für die strategische Ausrichtung und Zielsetzung der gesundheitlichen Versorgung in Südtirol in den nächsten Jahren”, führte Landesrätin Stocker in die heutige Vorstellung des Landesgesundheitsplans ein.
Der Leiter der Expertengruppe Wolfgang Bayer und die Direktorin der Landesabteilung Gesundheit Laura Schrott zeichneten in ihrer Präsentation die Arbeit am Landesgesundheitsplan nach, erklärten die Kernpunkte und fassten die nächsten Schritte zusammen. “Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Rahmenplan, der laufend aktuellen Bedürfnissen angepasst werden kann”, unterstrich Bayer, der unter anderem die epidemiologischen, die gesetzlichen und die ökonomischen Rahmenbedingungen wie etwa die Bevölkerungsentwicklung sowie die internationalen und gesamtstaatlichen Qualitätsrichtlinien ansprach. “Im Mittelpunkt stehen die Patienten, die zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und mit der richtigen Leistung versorgt werden sollen”, fasste der Experte die Vision des Landesgesundheitsplanes zusammen. In ihrer Vorstellung gingen Bayer und Schrott insbesondere auf die Gesundheitsvorsorge, die wohnortnahe Versorgung und das landesweite Krankenhausnetz sowie das Prinzip eines Krankenhauses mit zwei Standorten ein, sprachen jedoch auch den Bettenplan, die Notfallversorgung und die verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheits- und Sozialbereich an.
In der anschließenden Diskussion brachten die Interessensvertreter verschiedene Themen ein, unter anderem ging es um die öffentlichen und privaten Dienstleister in der Gesundheitsversorgung, die chronisch kranken Patienten, die Rehabilitation, die Betreuungspfade, die IT-Vernetzung als Basis für viele Dienstleistungen sowie die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Gesundheitsberuf. Zudem gab es einige Anmerkungen, dass der Landesgesundheitsplan detaillierter sein sollte, auf der anderen Seite schien er in einigen Bereichen zu präzise, wie etwa beim Großgeräteplan. Landesrätin Stocker unterstrich, dass der Plan die wesentlichen Ausrichtungen und Vertiefungen in der gesundheitlichen Betreuung vorsehen und daher einen Detaillierungsgrad bis auf ein bestimmtes Niveau haben müsse. “Der Landesgesundheitsplan kann aber nicht die Aufgabe von Fachplänen beziehungsweise von Handlungsrichtlinien des Gesundheitsbetriebes übernehmen”, so die Landesrätin, “Dokumente, die im Übrigen alle von der Landesregierung zu genehmigen sind.”