Von: mk
Bozen – Auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung einer Erhöhung des Landeskindergeldes für jene Familien zugestimmt, die ein minderjähriges Kind mit Behinderung haben.
Derzeit erhalten Familien, in denen ein Kind mit Behinderung lebt, mit einem ISEE-Wert unter 15.000 Euro einen monatlichen Beitrag von 250 Euro, Familien mit einem ISEE-Wert bis zu 40.000 Euro erhalten einen monatlichen Betrag von 120 Euro. Aufgrund der Einführung des gesamtstaatlichen einheitlichen Kindergeldes (“assegno unico”) wurde das Landeskindergeld im Juli 2022 reformiert.
“Die Erfahrungen und Rückmeldungen waren in diesem Jahr insgesamt positiv. Wir haben jedoch von einigen betroffenen Familien die Rückmeldung erhalten, dass durch die gesamtstaatlichen Neuerungen der steuerlichen Abzüge die finanzielle Unterstützung von öffentlicher Seite weniger geworden sei. Dies wollen wir ändern und passen darum die Beträge des Landeskindergeldes an”, erklärt Landesrätin Deeg.
Sie hat darum der Landesregierung vorgeschlagen, die Beträge um jeweils 50 Euro zu erhöhen. Somit erhalten Familien mit einem ISEE-Wert bis zu 15.000 Euro künftig 300 Euro, Familien mit einem ISEE-Wert unter 40.000 Euro 170 Euro im Monat. Von der Änderung betroffen sind ungefähr 600 Familien mit minderjährigen Kindern mit Behinderung. “Nun wird von den zuständigen Ämtern an einer entsprechenden Kriterienanpassung gearbeitet, damit die Änderungen möglichst rasch den Familien zugutekommt”, erklärt Familienlandesrätin Deeg.