Von: mk
Bozen – Bis Mitte September konnten Stellungnahmen zum Landesmobilitätsplan eingereicht werden: Nun werden diese überprüft und in den Entwurf eingearbeitet.
Der Gemeindenverband, die Bezirksgemeinschaften, zahlreiche Gemeinden, Tourismusorganisationen, Konzessionäre und mehrere Einzelpersonen haben zum Entwurf des Landesmobilitätsplans Stellung genommen. Im Landesamt für Personenverkehr sind insgesamt 154 Meldungen eingegangen. “Wir freuen uns, dass sich viele unserer Partner und Interessierte mit dem Entwurf auseinandergesetzt und Vorschläge eingebracht haben”, sagt Mobilitätslandesrat Florian Mussner, “jetzt liegt es an unseren Ämtern, die eingegangenen Ideen zu analysieren, die Vorschläge konstruktiv in den Entwurf zu integrieren und dieses wichtige Planungsinstrument somit weiter zu verbessern.”
Anregungen werden begutachtet
Die Landesregierung hatte den Entwurf des Landesmobilitätsplans am 9. Mai 2017 genehmigt. Bis Mitte September konnten Institutionen oder Interessierte eventuelle Anregungen, Anmerkungen oder Änderungsvorschläge im Landesamt für Personenverkehr einreichen. Nun werden die Rückmeldungen von den zuständigen Ämtern begutachtet und bewertet. Der endgültige Entwurf wird dann nochmals der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. “Von den 154 Rückmeldungen stammen insgesamt 90 von Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und dem Gemeindenverband, 15 von Tourismusvereinen, vier von Konzessionären, 21 von Einzelpersonen und 17 von anderen Kategorien – sieben Rückmeldungen sind zu spät eingegangen”, erklärt Günther Burger, Direktor der Landesabteilung Mobilität.
Wichtiges Planungsinstrument für die Öffis
Der Landesmobilitätsplan beinhaltet die strategischen Ziele und Qualitätskriterien für den öffentlichen Personenverkehr und stellt gemäß Landesgesetz Nr. 15 aus dem Jahr 2015 das integrierte Planungs- und Programmierungssystem der Personenverkehrsdienste und der notwendigen Infrastrukturnetze dar. Er definiert die Einzugsgebiete und bildet die Grundlage für die künftige Ausschreibung der öffentlichen Busverkehrsdienste. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Landesmobilitätsplans ist die Organisation und Finanzierung der außerstädtischen Buslinien, die diesbezüglich in verschiedene Kategorien unterteilt werden.