Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalpflege

Landesrätin Hochgruber Kuenzer zieht Bilanz

Montag, 03. Juli 2023 | 15:07 Uhr

Von: luk

Bozen – Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalpflege: Landesrätin Hochgruber Kuenzer hat beim Mediengespräch zum Ende der Legislaturperiode in Bozen zurück- und vor allem in die Zukunft geblickt.

Unter dem Titel “Zukunft gestalten” lud Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer heute (3.Juli) am Sitz des Landesdenkmalamtes im Ansitz Rottenbuch in Bozen zum Mediengespräch, um Bilanz über die Bereiche Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege in den vergangenen fünf Jahren zu ziehen.

Die Regierungsverantwortung für diese drei Bereiche zu übernehmen, habe sie mit Freude erfüllt, erklärte die Landesrätin beim Mediengespräch zum Ende der Legislaturperiode: “Auch wenn oder vielleicht gerade weil diese Tätigkeitsbereiche in der laufenden Legislaturperiode von zahlreichen Herausforderungen geprägt waren. “Raumplanung ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie, Landschaft ist überlebenswichtig und Denkmalpflege ist identitätsstiftend”, fasste die Landesrätin zusammen. “Diese drei Bereiche bilden wichtige Synergien, wenn es darum geht, die Zukunft unseres Landes zu gestalten”, sagte Hochgruber Kuenzer. Hier sei es gelungen, in den vergangenen fünf Jahren wichtige Akzente zu setzen.

Fokus auf Gemeindeentwicklung

Zahlreiche Südtiroler Gemeinden sind bereits mit der Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft (GEP) befasst. Dieses wurde mit dem Landesgesetz “Raum und Landschaft” als neues Planungsinstrument eingeführt und beinhaltet die Vorhaben und Ziele für die Gemeindeentwicklung der kommenden zehn Jahre. “Es ist eine einzigartige Chance, neue Ideen in die Gemeindestuben einziehen zu lassen und Nachhaltigkeit – beginnend bei den Gemeinden – umzusetzen”, erklärte Hochgruber Kuenzer.

Neu ist, dass das Gemeindeentwicklungsprogramm nicht allein von Fachleuten ausgearbeitet wird, sondern durch Arbeitsgruppen, die eine aktive Beteiligung der Bevölkerung vorsehen: Festlegung der Siedlungsgrenzen, Erhebung der Leerstände und mögliche neue Nutzungen, Mobilität und Erreichbarkeit, Tourismusentwicklung, Freizeit-, Kultur- und Sportangebote, Gestaltung von Freiräumen und Naherholungszonen. “Gemeinsam entstehen die besten Ideen. Daher möchten wir dazu einladen, mitzudenken, mitzureden und mitzugestalten”, betonte die Landesrätin. “Das Programm ermöglicht es allen 116 Gemeinden gemeinsam mit der Bevölkerung neue Wege zu gehen und Verantwortung für den eigenen Lebensraum zu übernehmen.”

Arbeiten in den Gemeinden laufen auf Hochtouren

In diesem wichtigen Veränderungsprozess wolle man die Gemeinden unterstützen. Insgesamt 41 Gemeindegruppen für die Ausarbeitung des GEP haben sich bisher gebildet. Die Zusammenarbeit erfolgt sechs Mal mit zwei Gemeinden, 16 Mal mit drei Gemeinden, 11 Mal mit vier Gemeinden und einmal mit 5 Gemeinden.

40 Gemeinden haben um Finanzierung angesucht, 57 Gemeinden haben die Vereinbarung der Zusammenarbeit unterschrieben und 65 Gemeinden haben den Beschluss zur Bearbeitungstiefe gefasst.

Sieben Gemeinden erarbeiten das GEP alleine, darunter die drei Pilotgemeinden Ratschings, Taufers im Münstertal und Klausen sowie die Gemeinden Bruneck, St. Lorenzen, Ritten und derzeit auch Meran.

Elf Gemeindegruppen haben die vertiefende landschaftliche Analyse gewählt, insgesamt 33 Gemeinden. 15 Gemeindegruppen haben unter anderem das Thema Mobilität zum Inhalt, insgesamt 44 Gemeinden.

Insgesamt hat mit 98 Gemeinden eine Abstimmung betreffend Gemeindeentwicklungsprogramm-Zusammenarbeit und gemeinsame Sachbereiche stattgefunden. Abzüglich Ratschings und Klausen sind die Gespräche hinsichtlich interkommunaler Zusammenarbeit und gemeinsamer Sachbereiche noch mit 16 Gemeinden zu führen (Schenna, Tirol, Enneberg, St. Martin in Thurn, Wengen, Laurein, Proveis, St. Pankraz, Ulten, Laas, Prad am Stilfserjoch, Stilfs, Algund, Marling, Tscherms, Meran).

Bürgerbeteiligung als zentrales Element

“Das Gemeindeentwicklungsprogramm ist im Moment das konkreteste Nachhaltigkeitsprogramm im Land”, ist die Landesrätin überzeugt. Bei der damit einhergehenden Bürgerbeteiligung sei die junge Generation besonders angesprochen. Wer mitgestalten und in den verschiedenen Arbeitsgruppen mitwirken will, kann sich an die eigene Gemeinden wenden oder findet auf der Webseite www.gemeindeentwicklungsprogramm.it alle nötigen Informationen.

Landschaft als Lebensgrundlage sichern
­
Um aufzuzeigen, wie wichtig der sparsame Umgang mit Landschaft und Boden in Südtirol ist, nannte Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer beim Mediengespräch zum Ende der Legistlaturperiode heute (3. Juli) in Bozen einige Zahlen: “Nur 3,7 Prozent der Fläche Südtirols sind noch als Siedlungsfläche nutzbar, während 1,8 Prozent bereits genutzt und 94,5 Prozent nicht nutzbar sind“, so die Landesrätin. “Unsere Lebensqualität hängt jedoch maßgeblich von einer intakten Landschaft und Natur ab. Sie zu schützen und zu pflegen ist daher ein großer Wert.” Verschiedene Maßnahmen seien daher in der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt worden, um produktive Landschaft zu erhalten und um Landschaft als Lebensgrundlage zu sichern.

Schutzgebiete Ausdruck der Südtiroler Autonomie

Südtirol zählt sieben Naturparke, die insgesamt circa 125.000 Hektar umfassen. Hinzu kommt der Nationalpark Stilfserjoch mit rund 53.000 Hektar. “Knapp ein Viertel – rund 24 Prozent – der Südtiroler Landesfläche sind Schutzgebiete”, betont Hochgruber Kuenzer. 1.498 Quadratkilometer sind Natura 2000-Gebiete in Planungsinstrumenten. Die sieben Naturparks waren zwischen 1974 und 1988 auf der Grundlage des Landschaftschutzgesetzes von 1970 eingerichtet worden: Schlern-Rosengarten (1974), Texelgruppe (1976), Puez-Geisler (1978), Fanes-Sennes-Prags (1980), Trudner Horn (1980), Drei Zinnen (1981) und Rieserferner-Ahrn (1988). Der Südtiroler Anteil des Nationalparks Stilfserjoch wird seit 2016 vom Land Südtirol verwaltet.

Alles ist Landschaft: Gesamte Landschaft aufwerten

Mit dem Landesgesetz Raum und Landschaft wurde der Bereich Landschaftsschutz neu ausgerichtet. “Während es in der Vergangenheit um das Unterschutzstellen von besonders schutzwürdiger Landschaft – wie Biotope, Trockenrasen, Naturparke – ging, ist nun die Landschaft im Sinne der Europäischen Landschaftskonvention als Ganzes zu betrachten”, hob Landesrätin Kuenzer hervor. Die Herausforderung bestehe darin, nach neuen Ausrichtungen zu suchen und ein Bewusstsein für die “ganze Landschaft” zu schaffen, erklärte die Landesrätin. “Wir haben den Auftrag, unsere Landschaft langfristig zu sichern.” Wie dies gelingen kann, erläuterte im vergangenen März die internationale Fachtagung “Destination Landschaft – Sichern wir unsere Lebensgrundlage”. Organisiert vom Ressort Raumentwicklung, Landschaft und Landesdenkmalamt, stellte sie die Landschaft als Lebensgrundlage und ihre nachhaltig produktive Nutzung für die Lebensmittelproduktion, für Freizeit und Almwirtschaft in den Mittelpunkt.

Antrag des Dreierlandtags umsetzen

Damit sei die Umsetzung des Antrags “Aktive Umsetzung der EU-Strategie Green Deal/Neue Methoden entwickeln um Landschaft als Lebensgrundlage langfristig zu sichern”, den der Dreierlandtag im Oktober 2021 angenommen hatte, in dieser Legislaturperiode in Angriff genommen worden, erklärte Landesrätin Hochgruber Kuenzer. In der Folge habe das Ressort Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege gemeinsam mit dem Südtiroler Gemeindenverband die “Strategie Landschaft Südtirol” erarbeitet, die das neue Landesgesetz “Raum und Landschaft” fachlich begleitet.

Landschaftspflege durch Beiträge fördern
­
Der Aufwertung des traditionellen Landschaftsbildes kommt in Südtirol eine große Bedeutung zu: Seit 1975 werden auf der Grundlage des Landschaftsschutzgesetzes und nunmehr des neuen Landesgesetzes “Raum und Landschaft” Beiträge für die Erhaltung und Aufwertung der Südtiroler Kulturlandschaft vergeben. An diese Tatsache erinnerte Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer heute (3. Juli) im Rahmen ihres Mediengesprächs zum Ende der Legislaturperiode im Ansitz Rottenbuch in Bozen. “Auch in den vergangenen fünf Jahren hat die Landesregierung der Gestaltung und Pflege der Landschaft einen wichtigen Stellenwert eingeräumt”, berichtete die Landesrätin.

Allein 2022 sind knapp 3 Millionen Euro an Landschaftspflegebeiträgen gewährt worden: 43 Prozent der Anfragen betrafen Holzzäune, 25 Prozent entfielen auf Schindeldächer, weitere 23 Prozent auf Trockenmauern. Für Vorhaben außerhalb der Schutzgebiete ist 2022 eine Fördersumme von rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, während für Vorhaben innerhalb der Schutzgebiete rund 500.000 Euro vorgesehen wurden. Insgesamt 659 Anträge um Förderung sind 2022 eingegangen und bearbeitet worden. “Diese Zahlen belegen, dass weiterhin reges Interesse am Landschaftspflegeprogramm der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung besteht”, betonte Kuenzer.

Investition in Landschaftsbild und Sicherheit

Bei den förderfähigen Vorhaben handle es sich um Elemente der Kulturlandschaft, die ohne Förderung seitens der öffentlichen Hand verloren gehen würden. Dazu gehören verschiedene Typen von Schindeldächern, traditionelle Holzzäune und ökologisch wertvolle Trockenmauern. Auch die ordentliche Instandhaltung von naturbelassenen Waalen sowie innerhalb von Schutzgebieten die ordentliche Instandhaltung der Zufahrts- und Wanderwege werden gefördert. Traditionelle Landschaftselemente seien aber nicht nur schön anzusehen, sondern – wie im Falle der Trockenmauern im steilen Gelände – auch wesentlich für die Sicherheit, führte die Landesrätin aus.

Überarbeitung der Förderkriterien und Digitalisierung des Verfahrens

2022 erfolgte eine grundlegende Überarbeitung der Förderkriterien für die Landschaftspflegebeiträge, um sie “zukunftsfit” zu machen, so Hochgruber Kuenzer. So sind die Beitragssätze inner- und außerhalb von Schutzgebieten einander angepasst worden, die Richtlinien insgesamt wurden vereinfacht und bürgerfreundlicher konzipiert, so dass sie für die Antragstellenden ein Leitfaden sein können.

Mit 1. Februar 2023 wurde zudem das Vergabeverfahren für Förderbeiträge im Bereich der Landschaftspflege vollständig digitalisiert. “Das ermöglicht eine rationellere Abwicklung des Verfahrens und kommt den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung zugute”, unterstreicht die Landesrätin. Damit seien die Weichen gestellt, dass “weiterhin unterstützt werden kann, wer – freiwillig – in die Erhaltung und Verbesserung des traditionellen Landschaftsbildes in Südtirol investiert”, sagte Hochgruber Kuenzer abschließend.

Kulturelles Erbe des Landes schützen
­
“Die Initiativen im Bereich Kulturgüterschutz sind konsequent darauf ausgerichtet, die primären autonomen Zuständigkeiten für die Gesetzgebung und Verwaltung der Kulturgüter Südtirols zu stärken und dadurch an der Zukunft des Landes zu arbeiten”, erklärte Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer heute (3. Juli) im Rahmen des Mediengesprächs zum Abschluss der Legislaturperiode 2018-2023.

Derzeit stehen in Südtirol 5031 Baudenkmäler unter Schutz, 1539 davon sind Bauernhäuser. Mit dem Entwurf für das “Landesgesetz für Kulturgüter” hat die Landesregierung vor kurzem einen neuen gesetzlichen Rahmen für das materielle kulturelle Erbe des Landes gutgeheißen, der in Kürze im Landtag behandelt wird.

Landesgesetz für Kulturgüter

Bisher waren die landesspezifischen Bestimmungen im Bereich Baudenkmäler, Kunstdenkmäler und Archäologie sowie jene im Bereich Archivwesen in Südtirol von zwei Landesgesetzen geregelt: Mit dem Landesgesetz Nr. 26/1975 wurde das Landesdenkmalamt eingerichtet, mit dem Landesgesetz Nr. 17/1985 folgte dann die Errichtung des Südtiroler Landesarchivs. “Nun sollen diese beiden in die Jahre gekommenen Landesgesetze durch eine neue, organische und zeitgemäße Regelung – das Landesgesetz für Kulturgüter – ersetzt werden”, erklärte Landesrätin Hochgruber Kuenzer.

Der Gesetzentwurf regelt die Erhaltung, Konservierung, Forschung und Vermittlung von Kulturgütern, den Schutz sowie die Pflege der beweglichen und unbeweglichen materiellen Kulturgüter des Landes Südtirol. Er formuliert erstmals Ziele für den Kulturgüterschutz und umfasst 60 Artikel und gliedert sich in die drei Bereiche Denkmalschutz, Denkmalpflege und Archivwesen. Neu ist, dass der Landeskonservator beziehungsweise die Landeskonservatorin auch Landesnotfallkoordinator beziehungsweise -koordinatorin für den Kulturgüterschutz ist. Wie Kulturgüter in Notfällen geschützt werden können, dazu haben Bevölkerungsschutz, Denkmalpflege und Museen als erste Maßnahme ein Handbuch erarbeitet. Diese Objekte, Archivalien und Artefakte lagern in Depots, Archiven, historischen Gebäuden und Ausstellungsräumen des Landes. Wenn ein Notfall eintritt, ist die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von zentraler Bedeutung. Das Handbuch enthält Handlungsempfehlungen für die Erstellung eines Notfallplans zum Schutz von Kulturgut in Notfällen. “Die Auswirkungen der Klimakrise wie Überschwemmungen und Hitze bedrohen auch die Kulturgüter. Dieses Handbuch ist ein erster Schritt zur Vorbereitung und Verstärkung ihres Schutzes, die Zusammenarbeit wird weitergeführt”, erklärte Hochgruber Kuenzer.

Bezirk: Bozen